der Referentenentwurf zur Chemikalien-Verbotsverordnung aktuell die Streichung der Regelungen in § 3 dieser Verordnung für die Abgabe von Stoffen wie Wasserstoffperoxid (->ßtzlösung für Platinen) vor. Hierdurch greifen dann sämtliche Erwerbs-, Import-, und Besitzverbote(!) der EU-Verordnung 98/2013, welche auch für Nitromethan und nitromethan-haltige Lösungen (zur Zeit ab 40%-Konzentration) Besitz-, Erwerbs- und Importverbote vorsieht! Siehe hierzu die Begründung des Referentenentwurfs.
Ganz, ganz eng wird es für die wenigen Modellraketenbastler, die eine Erlaubnis nach § 27 SprengG für die Herstellung von Modellraketentriebwerken haben. Diese fallen nach
dem Entwurf dann mit ihren Oxidationsmitteln wie z.B. Perchloraten eigentlich unter das Besitz- und Erwerbsverbot der EU-Verordnung! D.h. sie haben eine schöne amtliche Erlaubnis, etwas herzustellen, dürfen aber alles mögliche Ausgangsmaterial dafür sicherheitshalber nach der EU-Verordnung nicht mehr kaufen und besitzen!
Ein Erlaubnissystem will die Bundesregierung auch nicht einführen und hat Brüssel bereits
die Abschaffung der Regelungen nach § 3 trotz entgegengesetztem Bundesratsbeschluss
2014/15 gemeldet.
Voraussichtlich wird die GroKo in einer Durchführungsverordnung den Besitz und Erwerb
dann mal wieder als Straftat mit jahrelangen Haftstrafen festschreiben, wie es Merkel et al.
bei jedem Gesetz und jeder Verordnung auf dem Gebiet Chemikalien und ähnliche Erzeugnisse wie Luftschlangen gemacht hat.
Für Apotheker und Unternehmen sind ausserdem im Referentenentwurf diverse Verschärfungen geplant, unter anderem eine Nachschulungspflicht alle 6 Jahre zur Vermeidung sonst drohenden automatischen Verlustes der Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV.
Hier hat Merkels GroKo mal eben ohne jede Notwendigkeit mit einem Federstrich die Bemühungen des Bundeswirtschaftsministeriums in der letzten Legislaturperiode zunichte gemacht, den deutschen § 3 als Kontrollsystem anerkannt zu bekommen, was damals gelungen war. Obendrein wird hier in verfassungswidriger Weise gleich mehrfach (Besitzverbote bzw. rückwirkende Entwertung absolvierter ganzer langjähriger Hochschulstudiengänge) in Eigentumsrechte nach Art. 14 GG massivst eingegriffen!
Für 2016/2017 ist ausserdem eine massive Ausdehnung der EU-Verordnung auf den gewerblichen Bereich und weitere Stoffe wie Nitrate, Metallpulver usw. geplant. Natürlich
angeblich alles wegen des drohenden islamistischen Terrorismus und Bastlern, die einen
Feuerwerkskörper bauen könnten...
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