Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

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  • Cuber76
    Member
    • 03.10.2017
    • 658
    • Frank
    • Raum BC

    #1

    Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

    Hallo,

    bisher hatten wir eine große Wiese im Familienbesitz, somit musste ich mir um den Flugort keine Gedanken machen. Wir leben auf dem Land, da ist der nächste Sportflugplatz ca. 7 km entfernrt.
    Für das Hobby ist eine Versicherung, ein Kenntnissnachweis und Kennzeichnen für die Modelle nötig, das ist klar.

    Ich bin nun verwirrt bezüglich der Aufstiegsgenehmigung, habe gerade Angaben gelesen, bis 2kg und 5kg. Was nun?
    Alles darunter ist doch Genehmigungsfrei. Die 5kg Grenze ist noch nicht unser Problem, da der 700er vor kommendem Jahr nicht zum Einsatz kommt.
    Benötige ich nun eine Aufstiegsgenehmigung, das soll ja der Horror in BaWü sein, diese zu beantragen.

    Warum kein Modellflugplatz? Weil Helis hier recht selten sind, weil ich täglich trainieren will, um die Ecke, und ich aus schlechten Erfahrungen kein Vereinstyp bin, was das begaffen und kommentieren des Könnenstands betrifft.

    Danke für die Hilfe.

    Ui sorry, kann den Titel nicht korrigieren, Rechtschreibfehleralarm.
    Zuletzt geändert von Cuber76; 10.10.2018, 13:27.
  • freakystylez
    Senior Member
    • 09.08.2011
    • 9332
    • Stefan
    • Mal hier,... mal da... :)

    #2
    AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

    Zitat von Cuber76 Beitrag anzeigen
    Ui sorry, kann den Titel nicht korrigieren, Rechtschreibfehleralarm.
    Noch haste zeit! Geh auf "ändern" und dann auf "Erweitert", da kannste auch die ßberschrift noch ändern bis 13:34!
    Banshee 850 #05 / Voodoo 700 / KDS Chase 380 / DX18 / IISI

    Kommentar

    • Klaus O.
      Senior Member
      • 03.12.2007
      • 22475
      • Klaus

      #3
      AW: Aufstiegsgenehmigung Rechtslage, bin verwirrt.

      Hallo Frank,

      lies Dich mal hier durch.

      Rechtliches rund um den Heli - Ausführungen von RA JustusL - RC-Heli Community

      Das sollte Deine Fragen weitgehend beantworten.

      Klaus
      Gruß Klaus

      Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

      Kommentar

      • Cuber76
        Member
        • 03.10.2017
        • 658
        • Frank
        • Raum BC

        #4
        AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

        Aber hier hat sich doch in der LuftVO 2017, einiges geändert.

        Kommentar

        • Ulli600
          Senior Member
          • 02.07.2012
          • 4223
          • Ulrich
          • Hamburg

          #5
          AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

          Ab 2 kg brauchst du jetzt den Kenntnisnachweis.
          Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

          Kommentar

          • Feinkostgewölbe
            Member
            • 14.04.2015
            • 431
            • Michael
            • Bielefeld/Wild

            #6
            AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

            Du brauchst: Kenntnisnachweis, Plakette am Modell, Versicherung und die schriftliche Erlaubnis des Pächters und Besitzers des Grundstückes welches du zum Starten und landen betrittst. Fliegen bis 4,99 Kg ist erlaubt, ab 5 Kg ist der Platz Pflicht! Ich nehme immer alle Papiere (Google Maps wo ich fliege) mit so das bei einer Kontrolle ich vorzeigen kann das alles legal ist!. Auch die Unterschriebene Erlaubnis. Und eine kleine Kofferwaage aus der Bucht zum nach wiegen des Flugmodells.

            Kommentar

            • papads
              Senior Member
              • 07.01.2012
              • 5575
              • Werner
              • Koblenz

              #7
              AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

              Zitat von Cuber76 Beitrag anzeigen
              ein Kenntnissnachweis und Kennzeichnen für die Modelle nötig, das ist klar.
              Wenn das klar ist, und du nicht nur einen Kenntnisnachweis besitzt sondern auch verstanden hast,
              solltest du dir deine Frage selbst beantworten können.

              Gruß
              Werner

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              • Crashpilot1977
                Junior Member
                • 15.05.2017
                • 2284
                • Marek
                • Hontheim

                #8
                AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                Wo ist das Problem?Du hast den Kenntnisnachweis der Flugplatz ist 7km weit alles gut.
                Den 700er kannst du mit kleineren Akkus evtl. unter 5kg bringen.
                Mein Trex 700eDFC wiegt mit 30c 2x4000 mah 4.9 Kg.Ich finde das mit den 5kg eh ne totale Schwachsinnsidee wenn der Heli dir mit 5kg oder mit 6kg auf Rübe fällt bist du so oder so wahrscheinlich tot.
                Zuletzt geändert von Crashpilot1977; 10.10.2018, 17:10.
                Goblin Kraken 700 S
                Chronos 700 V2
                Protos 700 EVO

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                • Crashpilot1977
                  Junior Member
                  • 15.05.2017
                  • 2284
                  • Marek
                  • Hontheim

                  #9
                  AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                  Dann sollen sie doch das Wildfliegen komplett verbieten oder Helis bis 800 Größe erlauben.
                  Goblin Kraken 700 S
                  Chronos 700 V2
                  Protos 700 EVO

                  Kommentar

                  • DerMitDenZweiLinkenHänden
                    RC-Heli TEAM
                    • 09.12.2004
                    • 12087
                    • Kurt
                    • Hinterbrühl/Wien

                    #10
                    AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                    ich habe da einiges gelöscht.
                    Es geht hier ums FLIEGEN.
                    Habe noch keinen Sim fliegen gesehen.
                    Also bitte

                    Kurt
                    Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

                    Kommentar

                    • mha
                      mha
                      Senior Member
                      • 10.10.2009
                      • 1041
                      • Michael

                      #11
                      AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                      Der Modellflug in Deutschland ist mit Ausnahmen genehmigungsfrei. Die Ausnahmen beschreibt die LuftVO in Paragraph 21a, Satz 1.

                      Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
                      § 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
                      (1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:

                      1. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse,
                      2. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
                      3. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden,
                      4. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle und der Flugleitung,
                      5. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012.
                      Die anderen Dinge, die da noch kursieren kommen aus einer Verordnung, die der LuftVO nicht widerspricht, sondern sie ergaenzt:
                      - Gewicht groesser 250g, dann ist eine Plakette mit Name und Adresse anzubringen
                      - Gewicht groesser 2kg, dann ist ein Kenntnisnachweis erforderlich
                      - Gewicht groesser 5kg, dann gilt 21a/1/1. der LuftVO, d.h. Aufstiegsgenehmigung (des zustaendigen Luftamts) notwendig.
                      - Drohne und Flughoehe groesser 100m, braucht Aufstiegsgenehmigung
                      - Modellflugzeug und Flughoehe groesser 100m, braucht nur Kenntnisnachweis (ueber 5kg natuerlich wie in der LuftVO gefordert zusaetzlich auch eine Aufstiegsgenehmigung)

                      Quellen: 21a LuftVO - Einzelnorm und https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pu...ublicationFile
                      Je älter ich werde, desto besser war ich.

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                      • Crashpilot1977
                        Junior Member
                        • 15.05.2017
                        • 2284
                        • Marek
                        • Hontheim

                        #12
                        AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                        Also, den Heli unter 5 kg halten und es ist alles gut Kenntnisnachweis, Versicherung.
                        Grundstückseigentümer der Wiese fragen ob man dort fliegen darf wäre noch so eine Sache.
                        Entweder wird man verjagt oder der Bauer ist vom Heli begeistert.
                        Zuletzt geändert von Crashpilot1977; 10.10.2018, 20:59.
                        Goblin Kraken 700 S
                        Chronos 700 V2
                        Protos 700 EVO

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                        • mha
                          mha
                          Senior Member
                          • 10.10.2009
                          • 1041
                          • Michael

                          #13
                          AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                          Genauer: unter 5kg, elektrisch, 1,5km entfernt von Flugplätzen, Kenntnisnachweis, Plakette mit Namen und Adresse und, auch wenn rechtlich nicht gefordert, Versicherungsnachweis. Und wenn es unbedingt ein Verbrenner sein soll, auch noch 1,5km entfernt von Wohngebieten. Erlaubnis des Grundstückbesitzers auch nicht vergessen, sonst gibt es Aerger mit anderen Regeln.
                          Je älter ich werde, desto besser war ich.

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                          • mha
                            mha
                            Senior Member
                            • 10.10.2009
                            • 1041
                            • Michael

                            #14
                            AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                            Hier fasst es das BMVI selbst das Regelwerk sehr gut und verstaendlich zusammen: BMVI - Klare Regeln für Betrieb von Drohnen. Wer das genau liest, wird sogar feststellen, dass die -Drohnenverordnung- entgegen der hier oft kolportierten Meinung, das BMVI werfe Drohnen und Modellflugzeuge pauschal in einen Topf, sehr wohl zwischen Multicoptern und Modellflugzeugen unterscheidet. Zumindest fuer die beruehmte 100m Regel ...
                            Je älter ich werde, desto besser war ich.

                            Kommentar

                            • Feinkostgewölbe
                              Member
                              • 14.04.2015
                              • 431
                              • Michael
                              • Bielefeld/Wild

                              #15
                              AW: Aufstiegsgenemigung Rechtslage, bin verwirrt.

                              Zitat von Crashpilot1977 Beitrag anzeigen
                              Grundstückseigentümer der Wiese fragen ob man dort fliegen darf wäre noch so eine Sache.
                              Ja das kann sehr schwierig werden. Dir bleibt da nur das Fragen in der Nähe div. Leute übrig. So hab ich das auch gemacht. Einfach fragen ob der Besitzer und Pächter bekannt sind. Selbst das Kataster und Grünflächenamt hat mir keine Auskunft gegeben. Die Eigentümer zu finden hat am längsten gedauert...

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