heute hat uns folgende Email des DMFV erreicht. Für den Modellflug gelten mal wieder neue Regelungen ab nächstem Jahr.
"Liebe Ansprechpartner der DMFV-Mitgliedsvereine,
ab dem 1. Januar 2021 müssen sich alle Betreiber unbemannter Flugsysteme, deren Fluggeräte eine Startmasse von 250 Gramm oder mehr haben, in einer europäischen Datenbank registrieren lassen. Diese Registrierungspflicht ist Teil der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 vom 24. Mai 2019.
Entgegen der in Artikel 14 geregelten Registrierung jedes einzelnen Betreibers, haben die beiden Verbände DMFV und DAeC die Möglichkeit, ihre Mitglieder en bloc in das, von Luftfahrtbundesamt betriebene Register einzutragen. Dies geschieht für das einzelne Mitglied unmerklich. Die Geschäftsstelle des DMFV wird sich um alle Formalitäten kümmern.
Für die Registrierung in die EU-Datenbank fordert der Gesetzgeber die folgenden Informationen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die ebenfalls vorgeschriebene Versicherungsnummer steuert der DMFV bei."

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