Höhenmesser nach aktueller Regelung?

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  • HeliSal
    Member
    • 27.12.2012
    • 368
    • Salvatore
    • Harpolingen/Bad Säckingen

    #1

    Höhenmesser nach aktueller Regelung?

    Hallo zusammen

    Vor einiger Zeit habe ich auf der LBA Seite den Test durchgeführt und bestanden .

    Allerdings verursacht mir ein Abschnitt etwas Kopfzerbrechen:
    Ich beziehen auf die Klassifizierung wie sie hier beschriebem ist: UAS-Klassifizierungen.

    Da steht, unter anderem, dass ein Höhenmesser und eine Vorrichtung zur Fernidentifizierung mitzuführen ist.

    Anscheinend sind solche Vorrichtungen in der Offenen Kategorie, in den Klassen C1 - C3 Pflicht.

    Man kann sich auch das verlinkte PDF runterladen und auf den Seiten 2 - 5 und Seite 19 nachlesen.

    Ist das wirklich so?
    Hast sich schon jemand näher mit dem Thema befasst?
    Da bräuchte es ja spezifische Geräte an den Modellen.

    Grüsse
    Salvatore
    Bekennender Mitglied der anonymen Schönwetter-Heliflieger
    #Keeprchelisalive #Helimakefun
  • echo.zulu
    Senior Member
    • 03.09.2002
    • 3974
    • Egbert
    • MFG Wipshausen

    #2
    AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

    Das gilt m.W. nur für fertig zu kaufende Copter & Co. Bei unseren selbst gebauten Helis ist das derzeit wohl noch nicht Vorschrift.
    CU,
    Egbert.

    Kommentar

    • HeliSal
      Member
      • 27.12.2012
      • 368
      • Salvatore
      • Harpolingen/Bad Säckingen

      #3
      AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

      Zitat von echo.zulu Beitrag anzeigen
      Das gilt m.W. nur für fertig zu kaufende Copter & Co. Bei unseren selbst gebauten Helis ist das derzeit wohl noch nicht Vorschrift.
      Darf ich fragen wie Du zu dieser Folgerung kommst?
      Habe ich etwas übersehen?

      Gruss
      Salvatore
      Bekennender Mitglied der anonymen Schönwetter-Heliflieger
      #Keeprchelisalive #Helimakefun

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      • trailblazer
        Senior Member
        • 06.10.2008
        • 1712
        • Andre
        • Hamburg

        #4
        AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

        Sind diese UAS Klassifizierungen nicht demnächst schon wieder Schnee von gestern?
        RAW Nitro, Goblin RAW
        VBar Touch

        Kommentar

        • HeliSal
          Member
          • 27.12.2012
          • 368
          • Salvatore
          • Harpolingen/Bad Säckingen

          #5
          AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

          Zitat von trailblazer Beitrag anzeigen
          Sind diese UAS Klassifizierungen nicht demnächst schon wieder Schnee von gestern?
          Da meine Registrierung über das DMFV nicht geklappt habe, habe ich mich selber bei der LBA registriert. Das war mitte März 2021. Mitte April habe ich die ID erhalten.

          Beim abrufen der ID, bin ich direkt auf diese Seiten gekommen, wo dann auch der Test angeboten wurde.

          Hat zwar nichts gekostet, aber ich habe schon ein paar Stunden investiert mir das anzuschauen und dann den Test zu machen.

          Wäre Sche###e wenn ich das umsonst gemacht hätte.
          Bekennender Mitglied der anonymen Schönwetter-Heliflieger
          #Keeprchelisalive #Helimakefun

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          • Escalus
            Member
            • 08.06.2018
            • 518
            • Frank
            • Euskirchen

            #6
            AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

            Die LBA Seite macht einen extrem guten Job die Klasse C4 nicht zu erklären.

            Schaut man mal was die Kasse C4 ist, findet man u.a. das hier

            Wichtig ist das die Klasse C4 mit der Kategorie A3 zusammen gelesen werden muss.
            Banshee 850-6, TDR II, TDF 6/7S, Kraken 600 12S, T-Rex 470LT

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            • jumphigh
              Senior Member
              • 16.12.2009
              • 4227
              • Andreas
              • Allstedt

              #7
              AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

              Eine Einstufung in die C1 bis C3 wird es wohl nur für Kaufmodelle geben, bei denen ein Hersteller für die nötige Konformität gerade steht. Selbstbauten werden spätestens ab 2023 nur als C0 und C4 bewegt werden können - und somit auch nur in Teilen von A1 und A3, A2 fällt sowieso für die meisten aus. Bisherige Modelle fallen mit Ablauf der ßbergangsfrist 2023 dann auch in die C0/C4.

              Als Wildflieger mit entsprechend großem Heli wird man aber schon aus Vernunftsgründen nur die A3 weit weg von Menschen wählen - wozu die C4 gut passt. Also alles eher kein Problem für Heli-Flieger. Bei Coptern vergleichbar mit DJI 2 muss man sehen, ob die Selbstbeschränkung in der Open-Source-Firmware auf Höhe und Ort für die A1 C1 reicht. Zur Fernidentifizierung gibt es noch überhaupt keine passenden Lösungen.
              Grüße von Andreas

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              • Ulli600
                Senior Member
                • 02.07.2012
                • 4223
                • Ulrich
                • Hamburg

                #8
                AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                Andreas, bist du Jurist?
                Ich sehe in deinem Beitrag nur Buchstabensalat
                Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

                Kommentar

                • HeliSal
                  Member
                  • 27.12.2012
                  • 368
                  • Salvatore
                  • Harpolingen/Bad Säckingen

                  #9
                  AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                  Zitat von Escalus Beitrag anzeigen
                  Die LBA Seite macht einen extrem guten Job die Klasse C4 nicht zu erklären.

                  Schaut man mal was die Kasse C4 ist, findet man u.a. das hier

                  Wichtig ist das die Klasse C4 mit der Kategorie A3 zusammen gelesen werden muss.
                  Danke für den Link.
                  Wenn man den LBA Text "richtig" liest, kann man auch interpretieren dass nur fertige Kaufmodelle gemeint sind.
                  Da hilft der Text auf Drone-Zone.de schon mehr.

                  Da stellt sich mir die Frage ob RTF Modelle auch darunter fallen.

                  Klasse C4 mit Kat A3 macht für uns schon am meisten Sinn.

                  Danke Euch allen
                  Bekennender Mitglied der anonymen Schönwetter-Heliflieger
                  #Keeprchelisalive #Helimakefun

                  Kommentar

                  • Pexy
                    Member
                    • 21.09.2014
                    • 329
                    • Peter

                    #10
                    AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                    Soweit ich es verstanden habe, fallen selbst hergestellte UAS in keine der technischen Klassen:
                    Zitat von LDS
                    4. Welche wesentlichen Voraussetzungen müssen in der -offenen- Betriebskategorie erfüllt werden?
                    In der "offenen" Betriebskategorie müssten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
                    * die Drohne hat ein CE-Kennzeichen C1 bis C4 (oder vor dem 1. Januar 2023 ohne CEKennzeichnung in den Verkehr gebracht) oder ist privat gebaut,
                    * MTOM von weniger als 25 kg,
                    * :
                    (Quelle: Drohnen und Flugmodelle | Häufige Fragen (FAQ) zum Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge)

                    Kommentar

                    • jumphigh
                      Senior Member
                      • 16.12.2009
                      • 4227
                      • Andreas
                      • Allstedt

                      #11
                      AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                      Zitat von Pexy Beitrag anzeigen
                      Soweit ich es verstanden habe, fallen selbst hergestellte UAS in keine der technischen Klassen
                      Ja, damit bleibt dann aber auch nur A3 übrig. Und die "Daten" der C4 sind nun mal auch typisch für Selbstbauten - auch wenn es ohne CE keine offizielle Einstufung geben mag. Ob sich Selbstbauten als ßquivalenz zur A1 C0 qualifizieren könnten, bezweifle ich. Die kleinen Racer sind i.d.R. wohl zu schnell - ein langsames UAS wird man ja wohl nicht freiwillig selber bauen.

                      Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                      Andreas, bist du Jurist?
                      Nee, habe nur den Lehrgang samt Schein gemacht - so lange er für die ersten 5 Jahre noch kostenlos ist, musste ich es gleich am 1. Januar nutzen. Meine Betreiber-Registrierung über die DMO kam zwar Monate später, wurde aber wenigstens auf das richtige Piloten-Konto eingetragen.

                      Ich reime mir die Gesetzeslage auch nur aus den Unterlagen des LBA und den Gesetzestexten der EU zusammen. Die Mitgliedsstaaten dürfen ja noch weitere Einschränkungen oder ßffnungen durchführen. Mittlerweile wurden die dt. Gesetze an die EU-Verordnung angepasst. Anstatt der 25kg sind es "nur" 10kg in der BRD geworden. Auch die Einschränkungen für Verbrenner bleiben aktiv. Da hat man nun den europäischen UAS-Pilotenschein und weiß trotzdem kaum über die dt. Gesetzeslage Bescheid. Wie immer ein Armutszeugnis der dt. Verwaltung.
                      Zuletzt geändert von jumphigh; 04.06.2021, 16:01.
                      Grüße von Andreas

                      Kommentar

                      • goemichel
                        Senior Member
                        • 11.01.2012
                        • 4180
                        • Michael
                        • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                        #12
                        AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                        Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                        Anstatt der 25kg sind es "nur" 10kg in der BRD geworden.
                        Es sind 12 kg, siehe: 5kg ist tot, es lebe 12kg - RC-Heli Community
                        Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                        Da hat man nun den europäischen UAS-Pilotenschein und weiß trotzdem kaum über die dt. Gesetzeslage Bescheid. Wie immer ein Armutszeugnis der dt. Verwaltung.
                        Was hat die "dt. Verwaltung" damit zu tun, wenn DU nicht Bescheid weißt?

                        Kommentar

                        • jumphigh
                          Senior Member
                          • 16.12.2009
                          • 4227
                          • Andreas
                          • Allstedt

                          #13
                          AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                          Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                          Was hat die "dt. Verwaltung" damit zu tun, wenn DU nicht Bescheid weißt?
                          Aha, du findest es also optimal, dass die europäischen Regelungen ab Jahresanfang gelten, Bundesbürger auch seit 31.12. nach diesen Regeln Lehrgänge und Prüfungen absolvieren, zwischenzeitlich Briefe des Ministeriums an die Länder kursieren, die auf die Diskrepanzen zwischen dt. Gesetzeslage - wo keiner außerhalb genau wusste, was davon nun noch aktuell ist und was überholt - und EU-Verordnung hinweisen und nun ein halbes Jahr später ziemlich leise die Gesetze geändert werden - aber halt auch wieder mit deutlichen Unterschieden zur generischen EU-Verordnung? Da hast du bestimmt recht, dieses Wirrwarr muss an MIR liegen...
                          Zuletzt geändert von jumphigh; 05.06.2021, 14:03.
                          Grüße von Andreas

                          Kommentar

                          • Escalus
                            Member
                            • 08.06.2018
                            • 518
                            • Frank
                            • Euskirchen

                            #14
                            AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                            Da muss ich Andreas zustimmen. Wenn ich nicht in diesem Forum wäre und nur die Informationen meiner Versicherung DMO Folgen würde, hätte ich auch angenohmen, dass die 25KG aktuell sind.
                            Soweit ich das sehe bin ich dort bis 25KG versichert.
                            Ich habe dort die Info der neuen Registierungspflicht/EU-Verordnung bekommen und wurde auf LBA OpenUAV weitergeleitet wo ich die Prüfung ablegen konnte.
                            ßberall steht 25KG.
                            Also klar komuniziert ist hier nichts. Woher soll sich der Otto Normal Flieger denn Informieren? Nicht jeder RC Flieger ließt jeden Tag 2h in RC Foren
                            Banshee 850-6, TDR II, TDF 6/7S, Kraken 600 12S, T-Rex 470LT

                            Kommentar

                            • KommandoFENIX
                              Member
                              • 11.04.2014
                              • 450
                              • Rick

                              #15
                              AW: Höhenmesser nach aktueller Regelung?

                              Zitat von Escalus Beitrag anzeigen
                              Woher soll sich der Otto Normal Flieger denn Informieren? Nicht jeder RC Flieger ließt jeden Tag 2h in RC Foren
                              Bei (s)einem Verband oder beim LBA da steht doch eigentlich alles drin was -Otto Normal Flieger- wissen sollte. Notfalls kann man da auch Nachfragen wenn was unklar ist.
                              Logo 550 SE und G Buddy, Vbar Control

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