DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

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  • Bernhard Kerscher
    Senior Member
    • 26.04.2010
    • 3308
    • Bernhard
    • Dingolfing/Frontenhausen

    #1

    DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

    Hallo zusammen,
    hier neue Infos zu den "Modellflugregeln"

    einfach-sicher-fliegen - Deutscher Modellflieger Verband e.V.


    Grüße Bernhard
    Selber denken schadet nicht ! YouTube
  • VolkerZ
    Member
    • 05.08.2020
    • 826
    • Volker

    #2
    AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

    Wobei man anmerken muss das diese Betriebserlaubnis nur für den DMFV gilt.
    Mitglieder/ Versicherte des DAeC, MFSD und DMO sind die StRfF gültig.
    Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF) - Inhalt - Modellflugsportverband Deutschland e.V.

    Gruß VolkerZ

    Kommentar

    • Bernhard Kerscher
      Senior Member
      • 26.04.2010
      • 3308
      • Bernhard
      • Dingolfing/Frontenhausen

      #3
      AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

      ...
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      Selber denken schadet nicht ! YouTube

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      • papads
        Senior Member
        • 07.01.2012
        • 5575
        • Werner
        • Koblenz

        #4
        AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

        "Flugleiterregelung geländeabhängig, z.B. ab 3 Piloten"

        Was ist denn das wieder für ein Gummiding?
        Hat da jemand nähere Infos zu?

        Gruß
        Werner

        Kommentar

        • VolkerZ
          Member
          • 05.08.2020
          • 826
          • Volker

          #5
          AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

          Zitat von papads Beitrag anzeigen
          "Flugleiterregelung geländeabhängig, z.B. ab 3 Piloten"

          Was ist denn das wieder für ein Gummiding?
          Hat da jemand nähere Infos zu?

          Gruß
          Werner
          Was ist wieder ein "Gummiding"?!
          Welcher Verband?
          Welches Gelände?
          Zum Beispiel steht bei und in der Aufstiegserlaubnis (AE) vom Modellflugplatz das ein Flugleiter einzusetzen ist bei mehr als 3 Flugzeugen in der Luft. Dies kann aber je nach AE variieren. Da kann kein Verband etwas für. Deshalb für mich eindeutig kein "Gummiding".

          Gruß VolkerZ

          Kommentar

          • Heli87
            Senior Member
            • 12.10.2016
            • 8530
            • Torsten

            #6

            Kommentar

            • papads
              Senior Member
              • 07.01.2012
              • 5575
              • Werner
              • Koblenz

              #7
              AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

              Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigen
              Was ist wieder ein "Gummiding"?!
              Welcher Verband?
              Welches Gelände?
              Zum Beispiel steht bei und in der Aufstiegserlaubnis (AE) vom Modellflugplatz das ein Flugleiter einzusetzen ist bei mehr als 3 Flugzeugen in der Luft. Dies kann aber je nach AE variieren. Da kann kein Verband etwas für. Deshalb für mich eindeutig kein "Gummiding".

              Gruß VolkerZ
              Na, um welchen Verband geht es denn bei dem oben aufgeführten Leitfaden?
              Das mit dem Gelände würde mich ja mal gerne interessieren wer das Festlegt ob und wann ein Flugleiter erforderlich ist.
              Sollte dies der Verein selbst festlegen können, dann sollte der Passus auch so lauten.
              z.B Flugleiterreglung wird in der Vereinssatzung nach eigenem ermessen festgelegt!

              Alles andere ist ohne weitere Erklärung Gummi.

              Gruß
              Werner

              Kommentar

              • VolkerZ
                Member
                • 05.08.2020
                • 826
                • Volker

                #8
                AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

                Zitat von papads Beitrag anzeigen
                Na, um welchen Verband geht es denn bei dem oben aufgeführten Leitfaden?
                Das mit dem Gelände würde mich ja mal gerne interessieren wer das Festlegt ob und wann ein Flugleiter erforderlich ist.
                Sollte dies der Verein selbst festlegen können, dann sollte der Passus auch so lauten.
                z.B Flugleiterreglung wird in der Vereinssatzung nach eigenem ermessen festgelegt!

                Alles andere ist ohne weitere Erklärung Gummi.

                Gruß
                Werner
                Na ja, dann informiere dich erstmal richtig.
                Bzw. falls du in einem Verein mit AE fliegst schau dir diese mal an.
                Und vergleiche das mit dem was du geschrieben hast.

                Gruß VolkerZ

                Kommentar

                • VolkerZ
                  Member
                  • 05.08.2020
                  • 826
                  • Volker

                  #9
                  AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

                  Das ist doch sehr übertrieben. Die Verbände können nur auf das reagieren was die Bundesregierung/ EU so beschließt. Bzw. so agieren das der Modellflug so wie man diesen kennt weiterhin besteht. Wenn kein Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis möglich gewesen wäre dann, würden viele Sparten des Modellflugs jetzt nicht mehr legal möglich sein. Das meine ich verdient Anerkennung. Die Vertretung der beiden Deutschen Verbände haben eine gute Arbeit im Sinne ihrer Mitglieder geleistet. Nicht jeder von uns fliegt nur Hubschrauber die mit einer maximalen Höhe über Grund von 120 Meter gut auskommen.

                  Gruß VolkerZ

                  Kommentar

                  • echo.zulu
                    Senior Member
                    • 03.09.2002
                    • 3974
                    • Egbert
                    • MFG Wipshausen

                    #10
                    AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

                    Das mit der Flugleiterregelung fußt in aller Regel darauf, dass die meisten AE ganz einfach abgeschrieben wurden. Bei irgendeiner Genehmigung stand das mal so drin und die Verwaltungsleute haben es dann immer wieder abgeschrieben. Es gibt aber auch AEs, die einen Flugleiter schon beim ersten Modell am Platz vorschreiben, weil die Gegebenheiten vor Ort es so erfordern. Im Grunde genommen ist es für die Mehrzahl aller Plätze doch schön, wenn erst ab dem 3. Modell am Platz ein Flugleiter vorhanden sein muss. Andernfalls wäre ein Flugbetrieb ganz allein gar nicht mehr möglich. Zu beachten ist dann aber, dass bei Flugbetrieb mit nur 1-2 Modellen dieser eben nicht nach der AE stattfindet und somit auch nicht die Verbandsregeln greifen können.
                    CU,
                    Egbert.

                    Kommentar

                    • Gast
                      Gast

                      #11
                      AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

                      Den einzigen Vorteil für unseren Platz mit AE hätte ich in dem herabgesetzten Alter für Jugendliche gesehen. Allerdings ist bei uns laut AE ohne Flugleiter der Kenntnisnachweis notwendig. Somit fällt das schon wieder aus, da der Kenntnisnachweis nicht mit 12 Jahren gemacht werden kann.

                      Kommentar

                      • echo.zulu
                        Senior Member
                        • 03.09.2002
                        • 3974
                        • Egbert
                        • MFG Wipshausen

                        #12
                        AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

                        Zumindest im DMFV kann der Kenntnisnachweis schon ab 12 Jahren abgelegt werden.
                        CU,
                        Egbert.

                        Kommentar

                        • Gast
                          Gast

                          #13
                          AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

                          Wenn dieser, wie jetzt angekündigt bleibt, wäre gut. Der EU Kompetenznachweis geht erst später.

                          Kommentar

                          • Fetzi
                            Senior Member
                            • 10.07.2013
                            • 3513
                            • Sascha
                            • Deutschland

                            #14
                            AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

                            Regeln sind ja nicht verkehrt, aber dieser ganze "Misst" mit dem Kenntnisnachweis oder Drohnenführerschein ist der größte Käse der letzten Jahrzehnte. Für uns, die Ihr Hobby schon immer Gewissenhaft ausgeführt haben, wird alles nur komplizierter und undurchsichtiger (ein gefundenes Fressen für Versicherungen bei einem Zwischenfall...) Für diejenigen, die sich sowieso nie von irgendwelchen Regeln haben abhalten lassen, hat sich wiederum nichts geändert... Die gibt es weiterhin, auch wenn die Regeln noch 20 mal verändert werden. Der Vorwurf liegt hier eher an unserer Politik, die alles irgendwie überregulieren möchte und nicht beim Verband.

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                            • Simon81
                              Member
                              • 28.11.2009
                              • 522
                              • Simon
                              • Stuttgart

                              #15
                              AW: DMFV- Betriebsgenehmigung erteilt.

                              Für potentielles Wildfliegen im zersiedelten Deutschland finde ich die folgenden Regelungen viel fataler:
                              - "Abstand zu einzelnen unbeteiligten Personen mind. 25 Meter." Also darf kein Spaziergänger vorbeilaufen. Scheint lt. der Grafik auch unabhängig von Gewichtsbeschränkungen zu sein?!
                              - Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie und Erholungsgebieten von mind. 150 Meter ab 2 kg. Damit fallen auch geeignete Flächen am Rande von Industriegebieten weg. Gibt auch großflächige Landschaftsschutzgebiete mit Erholungsfaktor (oder so ähnlich). Sind das dann "Erholungsgebiete"?

                              Gruß
                              Simon
                              Zuletzt geändert von Simon81; 11.07.2022, 17:52.

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