Lärmschutz

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  • Gast-Avatar
    Gast

    #1

    Lärmschutz

    Wie ist den das nun genau mit dem Lärmschutz bei Verbrennern? Wo darf ich fliegen und wo nicht? Links zum Thema?

    TIA
  • Walker
    Walker

    #2
    Lärmschutz

    Hi,

    wo du fliege darfst, hat mit Lärm nichts zu tun.

    Fliegen darfst du mit Verbrennern BIS 5 kg in mindestens 1,5 km von Ortschaften entfernt und mit Genehmigung des Grundstückeigentümers.

    ßber 5 kg darfst du nur auf Modellflugplätzen, mit entsprechender Aufstiegsgenehmigung, fliegen.

    Was du immer haben mußt, ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung und einen angemeldeten Sender.

    Für Elektro gilt, bis auf die 1,5 km Entfernung zur nächsten Ortschaft, dasselbe.

    Wie laut ein Modell sein darf, ist im allgemeinen in der Aufstiegsgenehmigung des Modellflugplatzes festgehalten und ist von Fall zu Fall verschieden.

    Tschau
    Walker

    Meine Homepage: (Schwerpunkt RC-Modellbau) [img src=icon_smile.gif border=0 align=middle]



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    • Gast-Avatar
      Gast

      #3
      Lärmschutz

      Und was gib es für Strafen, wenn es nur 1,4km oder doch 5,1kg sind?

      Gibt es irgendwo den genauen Wortlaut der Bestimmungen?

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      • Jürgen Pieper
        Jürgen Pieper

        #4
        Lärmschutz

        Ganz wichtig ist noch:

        Für alle Modellflugzeuge, gleich welchen Antriebs und welchen Gewichts, gilt:
        Im Umkreis von 1,5 km zu Flugplätzen muss eine Aufstiegserlaubnis vom zuständigen Reg.-präs. vorliegen.
        Umkehrschluss:
        Unter 1,5 km Entfernung von Flugplätzen ist \"Wildfliegen\" nicht erlaubt.

        Nach § 43 LuftVG ist eine Halterhaftpflichversicherung für Modellflugzeuge mit Verbrennungsmotorantrieb und ab 5 kg Gewicht vorgeschrieben. Es ist aber dennoch äusserst empfehlenswert, immer eine Haftpfl.vers. abzuschließen, besonders bei Helis!

        Konsequenzen bei 1,4 km oder bei 5,1 kg?
        Dann wird erlaubnispflichtiger Modellflug ohne Aufstiegserlaubnis betrieben. Meines Erachtens liegt hier mindestens eine Ordungswidrigkeit vor, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Ich sehe hier Parallen dazu, als wenn Du ein nicht zugelassenes KFZ im Straßenverkehr bewegst.

        Wie es so zugehen kann, passiert vor ein paar Jahren bei ein paar Flugkollegen bei mir:
        Bei einer zum Helifliegen genutzten Wiese (kein Modellflugplatz, aber auch nur Modelle unter 5 kg) in der Nähe eines Flughafens (ganz knapp über 1,5 km entfernt)muss wohl ein Modell von einem Fluglotsen oder Flugleiter auf dem Radar gesehen worden sein.
        Wie auch immer, plötzlich tauchte wie aus dem Nichts (vor der Wiese ist der Megahang) ein Polizeihelicopter auf und hooverte so in 3 Metern Höhe und forderte alle Anwesenden über Lautsprecher auf, sofort den Modellflug einzustellen. Keine 5 Min. später kamen die Polizeikollegen weniger spektakulär mit Streifenwagen und nahmen erstmal von allen Fliegern die Personalien auf.
        Die Sache wurde aber nicht weiter verfolgt, da es sich wohl um ein Versehen des Lotsen oder wie auch immer handelte.

        Soviel nur dazu, was so mal passieren kann...

        Jürgen

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