gibt es sowas wie ne flugerlaubnis oder so?

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  • Gero Adrian
    Gero Adrian

    #16
    gibt es sowas wie ne flugerlaubnis oder so?

    Moin,

    offiziell heisst das Ding LuftVo, für uns interessant ist Paragraph 16. Da steht das drin was Klaus G. schon schön zusammengefasst hat. Ich brauche mit dem Rappi nur 1,5km vom Ortsrand entfernt sein, dann ist alles i.O.

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    • renso
      renso

      #17
      gibt es sowas wie ne flugerlaubnis oder so?

      Ich brauche mit dem Rappi nur 1,5km vom Ortsrand entfernt sein, dann ist alles i.O.
      hallo,

      nicht so ganz...
      ich finde, um dem grössten ärger zu entgehen sollte man
      wirklich kontakt mit dem bauern oder besitzer der wiese
      aufnehmen. denn wenn man weit genug vom ort und so
      weg ist und der bauer bescheid weiss ist es unserer erfahrung
      nach echt am besten. denn wenn ein anderer "gaskopf" sich
      aufregt und der dauernd bei der polizei anruft, dann kann
      man zu denen sagen du hast hier die erlaubniss. die beamten
      können dann beim bauern nachfragen und siehe da...
      "das stimmt ja was der helichaot uns erzählt hat!"

      dem bauern kann man ja jedes jahr einen guten wein und seiner frau
      nen blumenstrauss bringen und vielleicht noch 100 euro "pacht"
      aber wenn man zu mehreren ist -peanuts, oder?

      - und dann ist alles in butter. naja, der "gaskopf" wird sicher
      noch das ein oder andere versuchen, oder immer wieder kommen
      um zu nerven. aber dann kommt ja wieder der winter.
      und alle können sich wieder beruhigen bis zum fühjahr... :-)

      Kommentar

      • Niko
        Niko

        #18
        gibt es sowas wie ne flugerlaubnis oder so?

        Mein Wissen sieht so aus. Verbrenner bis 5kg Gewicht darf man fliegen auch ausserhalb genehmigter Modellflugplätze, wenn er Luftlinie mind. 1500 Meter von der nächsten Ortschaft weg ist. ßber 5Kg Gewicht nur auf Modellflugplätzen.
        So weit schon OK, allerdings muss man 1,5 km von der nächsten ANSIEDLUNG weg bleiben.

        Definition Ansiedlung:
        mehr als drei (3) zusammenstehende, NUR ZU WOHNZWECKEN GENUTZTE, Gebäude.

        Definition ZUSAMMENSTEHEND:
        ein Grundstück ( was man z.B. als Garten definieren kann) mit Wohnhaus grenzt UNMITTELBAR an dem Nächsten.

        Wenn z.B. (wie bei mir) das 3. Haus eine Gaststätte ist, also GEWERBLICH genutzt wird, ...

        Man muss aber nicht nur die Genehmigung des Grundstückseigentümers haben, sondern sollte sich auch erkundigen ob das Gelände evtl. zu einem Landschaftsschutzgebiet gehört.

        DA DARF MAN AUCH NICHT FLIEGEN!!! (auch nicht elektrisch oder sonst wie - nur stolpern und auf die Fresse fliegen darf man, dass ist noch nicht geregelt worden)

        Kommentar

        • Sven Hinrichs
           
          • 28.08.2002
          • 6357
          • Sven
          • Halle (Saale)

          #19
          gibt es sowas wie ne flugerlaubnis oder so?

          Man muss aber nicht nur die Genehmigung des Grundstückseigentümers haben......
          Abend zusammen,

          gaaannnnzzzz wichtig !!! (Für die GanzGenauNehmer )

          Besitzer muss nicht Eigentümer sein !! 8o
          Die Genehmigung des Bauern, der das Land vielleicht nur
          gepachtet hat reicht allein nicht aus !!!
          Ihr braucht die Genehmigung des EIGENTßMERS !!!!
          (so stehts geschrieben !!! )

          Der Unterschied an einem Beispiel:

          Ich leihe mir das Auto von Klaus um Biernachschub von der Tanke
          zu holen. Jetzt bin ich Besitzer von Klausi´s Auto, Eigentümer
          ist und bleibt aber Klaus !! 8o

          MfG
          Sven
          Grüße Sven
          Wenn 3 Leute in einem Raum sind und 5 gehen raus, dann müssen 2 Leute wieder reingehen, damit der Raum leer ist!

          Kommentar

          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22567
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #20
            gibt es sowas wie ne flugerlaubnis oder so?

            (Versuch der Zusammenfassung eines Nichtjuristen und gilt auch nur für Deutschland)

            Erst teilen wir mal den Sachverhalt auf in

            A: Versicherungstechnische Jedöns:

            B: Ordnungswidrigkeiten


            A: Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen decken die Schäden die durch "Spielzeug" verursacht werden ab. Die Definition von "Spielzeug" ist meist nicht richtig erklärt, aber i.A. kann von einer 5kg-Gewichtsgrenze (bin mir da aber wirklich nicht sicher) ausgegangen werden. Spezielle Haftpflichtversicherungen (z.B. vom DMFV) versichern unser Hobby gesamt, meist jedoch mit der Unterscheidung "Fliegen auf zugelassenen Flugplätzen" und (etwas teuerer) "Fliegen im gesamten zugelassenen Bereich" ("Wildfliegen").

            Nochwas gefunden:
            Versicherungspflicht gem. § 43 LuftVG iVm § 103 LuftVZO:
            Grundsätzlich hat jeder Modellflieger eine spezielle Versicherung für die Gefahren aus dem Betrieb von Flugmodellen abzuschließen. Ausgenommen sind lediglich
            Flugmodelle ohne Verbrennungsmotoren bis 5kg. Achtung: Private Haftpflichtversicherung schließen neuerdings die Risiken aus dem Bereich Modellflug aus, ältere versichern lediglich Modelle bis 5 kg ohne Antrieb (Problembereich daher: Elektromodelle bis 5 kg).


            B: (Wie oben von Niko schon beschrieben)
            Nach Luftverkehrsordnung (LuftVO) ist für Verbrenner ein Abstand von 1,5km zur nächsten Ansiedlung (mehr als 3 zusammenstehende Wohnhäuser) und Einflugschneisen von Flugplätzen einzuhalten. Wie das mit modernen Elektroflugzeugen ist, kann ich nirgends wirklich nachlesen. Weiterhin ist auch zu beachten das der Eigentümer des Start-Landeplatzes die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat (wenn er es gesagt hat gilt das schon). Wie das mit Landschaftschutzgebieten und E-Helis ist, konnte ich auch nirgends finden.

            Ab 5kg-Gewicht des Flugzeugs ist das fliegen nur mit Aufstiegserlaubnis zugelassen, die die Vereine als Betreiber von Modellflugplätzen inne haben. Dort sind auch die weiteren Einschränkungen die für den Platz gelten beschrieben.

            LuftVO
            Modellflug und Recht
            Genehmigungspflichtiger Modellflug
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

            Kommentar

            • Aldervatter
              Aldervatter

              #21
              gibt es sowas wie ne flugerlaubnis oder so?

              Nabend,

              interessant ist auch diese Seite
              Luftrecht-Online

              Da sind Luft VG, VO, etc. als PDF vorhanden.

              Der Aufstieg von Flugmodellen mit weniger als 5Kg(also 4,999kg) bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, dass sie mit Raketenantrieb versehen sind.

              Zitat JMalberg:
              Nach Luftverkehrsordnung (LuftVO) ist für Verbrenner ein Abstand von 1,5km zur nächsten Ansiedlung (mehr als 3 zusammenstehende Wohnhäuser) und Einflugschneisen von Flugplätzen einzuhalten. Wie das mit modernen Elektroflugzeugen ist, kann ich nirgends wirklich nachlesen.
              Zitat Ende.

              Ist so nicht korrekt.
              Verbrenner : Abstand zu Wohngebieten und der Umgrenzung von Flugplätzen <1,5km bedarft der Erlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

              Elektro : Abstand zu der Umgrenzung von Flugplätzen <1,5km bedarft der Erlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

              Es hat nichts mit der Einflugschneise zu tun und was der Gesetzgeber unter einem Wohngebiet versteht hab ich noch nicht gefunden. Wohngebiet muss nicht gleich Ansiedlug sein.

              Innerhalb der Umgrenzung des Flugplatzes muss man sich die Genehmigung der Luftaufsicht bzw. Flugsicherung einholen.

              Nachzulesen in der Luftverkehrsverordnung §16 Abs.4 und Abs.5

              Wat machst du denn mit der Luftverkehrszulassungsordnung. ) Der § 103 bezieht sich auf die Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers. Du meintest sicherlich § 102.

              Ergo: E-Mot und unter 5kg -> keine Versicherungspflicht.
              Aber: V-Mot und z.B. 2kg -> Versicherungspflicht.

              Bei Flugmodellen bis 25kg haftet man für Schäden bis zu einer Höhe von 1,5 Mio Euro&#33; Siehe LuftVG §43 Abs. 1. Also sollte(E-mot kleiner 5kg) / muss(v-mot) man unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Kostet ja nich die Welt und im Falle des Falles wird man nicht in den finanziellen Ruin getrieben.

              Zum Start und Landeplatz bin ich ganz deiner Meinung JMalberg.

              Gruss, Viktor

              Kommentar

              • Klaus G.
                Klaus G.

                #22
                gibt es sowas wie ne flugerlaubnis oder so?

                So, jetzt fassen wir mal kurz zusammen.
                das wichtigste ist, [size=1]"Sich nicht erwischen lassen"[/size]

                Kommentar

                • Aldervatter
                  Aldervatter

                  #23
                  gibt es sowas wie ne flugerlaubnis oder so?

                  Hehe, ganz genau.

                  Wo kein Kläger, da kein Richter.

                  Viktor

                  Kommentar

                  • JMalberg
                    RC-Heli TEAM
                    • 05.06.2002
                    • 22567
                    • J
                    • D: um Saarbrücken drum rum

                    #24
                    gibt es sowas wie ne flugerlaubnis oder so?

                    @Klaus und Aldervatter:

                    Klar nicht erwischen lassen ... aber ist es nicht herrlich jemand Grossherrlichen der dich verjagen will oder dem Trachtenverein in GrünWeiß :evil: :evil: mal ein paar Gesetze um die Ohren zu waatschen....hehe

                    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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