Moin,
offiziell heisst das Ding LuftVo, für uns interessant ist Paragraph 16. Da steht das drin was Klaus G. schon schön zusammengefasst hat. Ich brauche mit dem Rappi nur 1,5km vom Ortsrand entfernt sein, dann ist alles i.O.
)
) Der § 103 bezieht sich auf die Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers. Du meintest sicherlich § 102.
... aber ist es nicht herrlich jemand Grossherrlichen der dich verjagen will oder dem Trachtenverein in GrünWeiß :evil: :evil: mal ein paar Gesetze um die Ohren zu waatschen....hehe Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
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