Flugrecht E-Heli

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  • MasterJo
    MasterJo

    #1

    Flugrecht E-Heli

    Hallo,

    da ich bis jetzt immer einen Verbrenner hatte, bin ich zum Verein gegangen und bin dort auf dem Gelände geflogen... bis hier hin auch keine Fragen.

    Da ich aber umgezogen bin und mir einen T-Rex gekauft habe, wollte ich ganz gerne auf den hier zur Verfügung stehenden Wiesen fliegen.

    Ich wohne im Sauerland, wo es mehr Wiesen und Kühe als Einwohner gibt.
    Die Wiese die ich mir ausgesucht habe, hat keinen Zaun, keine Tiere und nur Gras.
    Dürfte ich dort mit meinem T-Rex ohne weiteres fliegen oder muss ich auch bestimmte Sachen achten wie Förster, Jäger, Einwohner, Polizei usw.?

    Und angenommen jemand ruft mal die Polizei (z.B. Rentner), dürfen die dann eingreifen weil sie z.B. keine Ahnung haben? Eigentlich doch nicht, weil diese ja kein Luftrecht haben.

    Also, Fragen über Fragen... über Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Ich bin übrigens wie oben schon geschrieben ein Vereinsmitglied und über den DMFV versichert.

    Gruß,

    Jojo
  • Biene
    Member
    • 18.01.2004
    • 57
    • Sabine

    #2
    Flugrecht E-Heli

    Hallo Jojo,

    Beschränkungen wir beim V-Heli - 1,5 km Abstand zur nächsten Siedlung einzuhalten - gibt es beim E-Heli nicht.
    Trotzdem musst du den Eigentümer des Grundstückes fragen, ob du darauf fliegen darfst. Das ist eine Vorraussetzung bei einem Versicherungsfall. Die Versicherung vom DMFV gilt in dem Fall nur, wenn du die Zusatzversicherung hast, die notwenig ist, wenn du außerhalb des Modellflugplatzes fliegst. Dazu schaue auf die Internetseite DMFV nach.

    Ansonsten musst du trotzdem aufpassen, was links und rechts von dir passiert. Such dir eine Stelle, wo du fernab von Spaziergängern bist.
    Auch das Elektro-Gesummse kann für den unmittelbaren Nachbar vielleicht störend wirken.

    Sabine

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    • René S.
      Member
      • 08.06.2002
      • 770
      • René
      • Eberswalde

      #3
      Flugrecht E-Heli

      Hi,

      wenn du dir noch die Erlaubnis des Grundstückeigentümers holst und keine anderen Flugplätze in der Nähe sind, kannst du da auch fliegen.
      Theoretisch könntest du ja mit einem Elektromodell unter 5Kg überall fliegen , aber selbst von einem kleinen Elektroheli geht ja schon ein gewisses Gefahrenpotential aus , so dass , wie du es vorhast , schon der bessere Weg ist

      Grüsse René

      Da war schon jemand schneller

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      • Wilfried
        Member
        • 29.07.2003
        • 949
        • Wilfried
        • MFC Bremthal

        #4
        Flugrecht E-Heli

        Hallo Jojo

        Also ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

        Elektrisch darf man grundsätzlich ( noch ) überall fliegen wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

        1. Abfluggewicht unter 5kg
        2. Genehmigung des Grundstückseigeners ( dies gilt grundsätzlich auch für öffentliche Wege ( Kommune / Land ) )
        3. Nur ausserhalb ausgewiesener Naturschutzgebiete .
        4. Man sollte keinen gefährden und ggf. belästigen.

        Wenn Du mit dem Bauern, dem die Wiese gehört, eine Vereinbarung getroffen hast, kann Dir eigentlich keiner was ( auch die Grünen und die Grünröcke nicht ).

        da war ich wohl zu langsam
        http://www.mfc-bremthal.de/

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        • Running Man
          Gast
          • 04.11.2002
          • 5538
          • Markus
          • Rhein-Main

          #5
          Flugrecht E-Heli

          Bei der Verwendung von 35Mhz-Anlagen gibt es auch Beschränkungen, oder etwa nicht? Meines Wissens gelten daführ auch die 1,5km, d.h. Elektroflug mit 35 Mhz ist ebenfalls fast immer problematisch. Oder irre ich mich da?

          Kommentar

          • MasterJo
            MasterJo

            #6
            Flugrecht E-Heli

            Erstmal vielen Dank für eure ausführlichen und guten Antworten!

            Mal eine doofe Frage, wie kann man denn herausfinden wem die Wiese gehört?
            ßblicher weise hat die Wiese ja kein Schild mit dem Namen des Besitzers )

            Wie habt ihr das da geregelt?

            Okay, ich kann verstehen dass man den Besitzer wegen Versicherung fragen soll... aber warum? Wenn ich die Weise kaputt mache?

            Und brauche ich eine Zusatzversicherung für Wildflug?

            Gruß,

            Jojo

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            • JMalberg
              RC-Heli TEAM
              • 05.06.2002
              • 22626
              • J
              • D: um Saarbrücken drum rum

              #7
              Flugrecht E-Heli

              @ehub: Du irrst dich. Keine Beschränkungen was die Entfernung betrifft.


              Um das Grundstück rauszukriegen kannst du im nächsten Ort fragen oder das Katasteramt bemühen.
              Versicherung des Immobolieneigentümers ist Blödsinn; du brauchst die Erlaubnis des Eigentümers und eine Modellflughalsterhaftpflichtversicherungsnachweis () für ALLE Flugmodelle.

              ..axo..und ob das Naturschutzgesetz Einfluss auf den Luftverkehr hat, ist noch nicht geklärt und seeehr streitig. ABer flieg einfach nicht über einem Naturschutzgebiet und gut ist...
              noxh ein axo... ein Landschaftsschutzgebiet ist noch lange keine Naturschutzgebiet.
              Für ausgewiesene Naturschutzgebiete frage einfach dein Umweltministerium.


              Nicht vergessen:
              1,5km Abstand zu Flugplätzen einhalten und Modellflugplätze sind auch Flugplätze i.S. des LuftVG.
              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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              • MasterJo
                MasterJo

                #8
                Flugrecht E-Heli

                Danke für deine Antwort...

                Soweit ich verstanden habe, brauche ich keine Zusatzversicherung.
                Eine Versicherung habe ich über den Verein beim DMFV, die also ausreichend ist.

                Trotzdem sollte ich mir eine Genehmigung beim Besitzer dieser Wiese einholen.

                Landschutz oder unter sonstigen Schutz fällt dieses Grundstück nicht.
                Flugplätze sind auch nicht in der Nähe.

                Kann also ohne weiteres fliegen wenn ich die Erlaubnis habe. Soweit alles richtig?

                Gruß,

                Jojo

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                • Mustermann
                  Mustermann

                  #9
                  Flugrecht E-Heli

                  hallo,

                  Ich möchte nicht wiedersprechen, was die anderen geschrieben haben, da ich kein Rechtsexperte bin.

                  Es soll nur ein Anstoss sein, und zwar.

                  Auf dem Flugfeld bei uns, wurde der Flugbetrieb verschärft.
                  Werde einfach mal ein Paar Punkte kopieren.
                  --------------------------------------------------
                  Aufgrund der neuen Auflagen müssen wir unsere Flugplatzordnung anpassen und
                  als Bestandteil der Zulassung genehmigen lassen.
                  ---------------------------------------------------
                  Diese Flugplatzordnung ist Bestandteil der Aufstiegserlaubnis für
                  Flugmodelle gemäß § 16 Abs. 4 und Abs. 5 Luftverkehrs-Ordnung.
                  -----------------------------------------------------

                  Der Clubausweis ist mitzuführen.
                  ---------------------------------------------------
                  und so weiter......


                  Also wenn ich das mit der Aufstiegserlaubnis lese, ist wahscheinlich mehr da hinter als nur den Besitzter zu fragen.

                  Ach so, mit dem Clubausweis, ist man nur auf dem Flugfeld vom Verein Versichert.
                  Das ist auf jeden fall so.

                  Frage bei der Versicherung einfach mal nach.

                  Und bitte Leute, es war nur ein Anstoss.

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                  • JMalberg
                    RC-Heli TEAM
                    • 05.06.2002
                    • 22626
                    • J
                    • D: um Saarbrücken drum rum

                    #10
                    Flugrecht E-Heli

                    Eine Aufstiegserlaubnis brauchst du für Modell über 5kg und sie wird vom zuständigen Ministerium für den Luftverkehr vergeben.

                    Die Erlaubnis ein Grundstück zu betreten/benutzen erteilt dir sein Eigentümer. Ist der Heli in der Luft kann, fällt er unter das Luftrecht.
                    Genau genommen kann dir dann nur noch der Eigentümer verbieten auf dem Grundstück rumzustehen und die Polizei nur was erzählen wenn du jemand konkret gefährdest und das Ordnungsamt kann dir sowieso nur ein Bußgeld anhängen, wenn du eine Ordnungswidrigkeit begehst (mehr als 5kg, weniger als 1,5km).


                    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                    Kommentar

                    • MasterJo
                      MasterJo

                      #11
                      Flugrecht E-Heli

                      Ich glaube, wenn ich den Besitzer nicht finde... werde ich einfach so fliegen.
                      So wie es aussieht, ist es sowieso keine Nutzwiese...

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                      • Eddi E. aus G.
                        Gast
                        • 12.12.2003
                        • 6399
                        • Edward

                        #12
                        Flugrecht E-Heli

                        Hi.

                        Also mir schaut "mein" Bauer immer nur fasziniert zu. Miteinander gesprochen haben
                        wir allerdings noch nie, wenn ich lande, wirft er wieder sein' Trecker an und
                        mach weiter, was Bauern so machen.

                        Ich denke, solange Du keine Teile in seinem Acker verbuddelst )

                        Grüßle

                        EE

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                        • uwolf
                          uwolf

                          #13
                          Flugrecht E-Heli

                          Interessant das ganze, da ich ja auch Wildflieger bin.
                          Bei uns gibt es nur Vereine die keine Leute mehr aufnehmen, zumindest nicht so alte wie ich, und dann noch Heli - igittigitt.

                          Eines ist aber noch offen:
                          Nehmen wir an, ich fliege wild ohne den Besitzer gefragt zu haben.
                          Dann passiert was, was ein Versicherungsfall wird, z.B. Personenschaden (offentlich nie,aber theoretisch) nach sich zieht. Tritt dann die Versicherung des DMFV ein (Einzelversicherung vorhanden) ? Oder verweigert sie sich da ich keine Erlaubnis haben ? ßblicherweise zahlen Versicherungen ja erst mal nicht.

                          Wobei eine Erlaubnis zu beweisen schwierig sein dürfte. Wenn man einen Bauern fragt dann heißt es i.A. "jojo, des macht nix, du kannsch hier fliga" (sorry, mein Schwäbisch ist nicht besonders). Aber unterschreiben wird er im Zweifel nichts !

                          Gruß
                          Uwe

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                          • MasterJo
                            MasterJo

                            #14
                            Flugrecht E-Heli

                            Interessant das ganze, da ich ja auch Wildflieger bin.
                            Bei uns gibt es nur Vereine die keine Leute mehr aufnehmen, zumindest nicht so alte wie ich, und dann noch Heli - igittigitt.

                            Eines ist aber noch offen:
                            Nehmen wir an, ich fliege wild ohne den Besitzer gefragt zu haben.
                            Dann passiert was, was ein Versicherungsfall wird, z.B. Personenschaden (offentlich nie,aber theoretisch) nach sich zieht. Tritt dann die Versicherung des DMFV ein (Einzelversicherung vorhanden) ? Oder verweigert sie sich da ich keine Erlaubnis haben ? ßblicherweise zahlen Versicherungen ja erst mal nicht.

                            Wobei eine Erlaubnis zu beweisen schwierig sein dürfte. Wenn man einen Bauern fragt dann heißt es i.A. "jojo, des macht nix, du kannsch hier fliga" (sorry, mein Schwäbisch ist nicht besonders). Aber unterschreiben wird er im Zweifel nichts !

                            Gruß
                            Uwe
                            Stimmt, wo du es sagst... der Bauer will bestimmt nichts damit zu tun haben (Formulare über Formulare).

                            Was hast du denn für eine Versicherung? Eine für Wildflug? Die habe ich glaube ich nicht.

                            Ich hoffe ich kann die Zuschauer wegschäuchen... schließlich würde ich dann das erste mal ganz alleine einen Heli fliegen ohne Lehrer- Schülersystem...
                            Ist zwar nur ein kleiner T-Rex aber dann kann bestimmt auch gefährlich werden.

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                            • JMalberg
                              RC-Heli TEAM
                              • 05.06.2002
                              • 22626
                              • J
                              • D: um Saarbrücken drum rum

                              #15
                              Flugrecht E-Heli

                              @Uwe: Mal den Teufel nicht an die Wand!

                              Der DMFV bietet für das "Wildfliegen" eine Erweiterung der Versicherung an.


                              Und wenn du dich mit dem DMFV in Verbindung setzt, dann frag doch mal ob die Versicherung auch eintritt wenn du nicht die Erlaubnis des Eigentümers hast, sein Grundstück zu betreten.

                              Meiner Meinung nach kann eine fehlende Erlaubnis kein Grund sein den Versicherungsschutz wegen Fahrlässigkeit einzuschränken.
                              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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