Aufstiegsgenehmigung

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  • andrew
    andrew

    #1

    Aufstiegsgenehmigung

    Alle haben es sicher gelesen: DMFV Zeitschrift April/Mai 2006 - Seite 72 "Endlich neue Richtlinien"
    Ich habe heute mit der Regierung von Oberbayern telefoniert Abteilung Luftamt Süd.
    Die haben einen eigenen Beauftragten für den Modellflug und die Genehmigungen.
    Ich kann Euch sagen, da läuft man offene Türen ein - super nett und keine Probleme.
    Entfernung zur nächsten Wohnbebauung über 1,5km - wobei kleine Bauernhöfe etc. nicht zählen.
    Wohnbebauung = mind. 4 zusammenhängende Wohnhäuser mit mind 10 Erwachsenen Bewohnern.
    Das war die einzige Voraussetzung bis auf die Flugsicherung - mein Platz liegt (obwohl sehr weit weg vom Flughafen München) in der Kontrollzone der Flugsicherung. An die habe ich jetzt die Koordinaten meines Flugplatzes weitergegeben und noch meine Flugzone definiert (Höhe und Breite der virtuellen Flugzone) - die prüfen ob in diesem Bereich eine Luftfahrtstrasse liegt. Wenn nein ist die Sache durch.
    Wenn das Alles war, dann kann ich nur sagen - Südbayern ist das gelobte Land für Modellflieger.
  • Thorsten Lang
    Member
    • 07.04.2005
    • 160
    • Thorsten
    • Erding

    #2
    Re: Aufstiegsgenehmigung

    Hallo Andre,

    freut mich zu hören. Wie ich sehe kommst Du aus meiner nähe. Bei mir war die Sache nicht ganz so einfach - leider. Ich hoffe Du kommst mit dem Platz nicht den 3 bereits vorhandenen Plätzen in den Weg - denn das war bei mir so - immer zu nahe dran - aber das Luftamt schaut nicht darauf - kann ßrger geben wenn Du zu nahe an einem bestehenden Platz dran bist - nur mal so als Info.

    Evtl. kann man sich ja mal auf nem Platz treffen zum Fliegen - würde mich freuen.

    cu
    Thorsten

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    • ivolein
      ivolein

      #3
      Re: Aufstiegsgenehmigung

      Hallo,

      ist die Def. mit Wohnbebauung so definiert ober war das so eine schnelle Antwort von denen.

      noch ein bisschen OT:
      Südbayern IST das gelobte Land und das nicht nur für Modellflieger

      Michi

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      • Michael Vogler
        RC-Heli TEAM
        • 24.05.2006
        • 4678
        • Michael
        • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

        #4
        Re: Aufstiegsgenehmigung

        Hallo Andrè,

        ich kann Dir nur voll und ganz zustimmen.
        Ich hole mir schon seit Jahren die Aufstiegsgenehmigung
        beim Luftamt Süd - wie Du schon schreibst völlig problemlos ohne
        großen Bürokratismus.
        Ich habe aber mit dem Flughafen keine Probleme da ich im Münchner Osten
        wohne und zum fliegen eine Wiese mit Einverständnis des Bauern benutze.

        Viele Grüße
        Michael

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        • ferengi2001
          ferengi2001

          #5
          Re: Aufstiegsgenehmigung

          hi ,

          wir sind ja auch in der nähe vom Flughafen. www.mfv-hallbergmoos.de


          Einzige Auflage: 100 m Höhenbegrenzung und wir müssen bei Flugbetrieb am Tower München anrufen und Meldung machen.
          Auch bei Flugbetrieb ende.


          Ich denke da gibts keine Probleme.

          [img width=623 height=768]http://www.mfv-hallbergmoos.de/html/Flugplatz/lageplan.jpg[/img]

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          • KawaMan
            KawaMan

            #6
            Re: Aufstiegsgenehmigung

            Zitat von andrew
            Alle Wohnbebauung = mind. 4 zusammenhängende Wohnhäuser mit mind 10 Erwachsenen Bewohnern.
            So detailiert habe ich noch keine Beschreibung einer Siedlung gelesen. Ich habe in der Nähe des Bauernhofes wo ich fliegen darf, auch drei oder vier Häuschchen stehen. Aber die Anzahl der Bewohner kenne ich nicht.
            Ist diese Festlegung jetzt allgemein so oder nur für Oberbayern?

            Freue mich über Info.

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