Was meinen die denn mit Eigenantrieb??Sollte das ein Benzin- oder E-Motor sein,dann wäre ja grundsätzlich jeder Flieger außer Segelflugmodell eraubnispflichtig.Geht`s noch,oder was*??
Gehört hier nicht rein. ich würd es eher bei "Flugplätze" oder in "Allgemein" legen 
.Hab soeben mit der zuständigen Stelle vom Luftamt Nordbayern telefoniert. Er hat Deine und die Version der anderen bestätigt.Das mit den ferngesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb ist nur für exotisches Zeug,das nicht weiter definiert ist.Normale Flugmodelle sind damit also definitiv nicht gemeint.
In der LuftVO § 16 wird nur in (4) ein Eheli angesprochen (5kg-Grenze für ALLE Flugmodelle)Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
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