Versicherungsfragen

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  • Moepple
    Moepple

    #1

    Versicherungsfragen

    Hi,

    ich bin gerade dabei dem DMFV beizutreten und habe mich ein wenig gewundert ueber die Versicherung die dort geboten wird. Von den 10% Selbstbeteiligung bei Schaeden ueber 2.500. mal abgesehen frage ich mich wieso es 3 versch. Versicherungen gibt, von 1.5 Mio bis 4 Mio. Gibt es da einen Unterschied, ausser der Schadenshoehe die versichert wird?

    Ich rede natuerlich von der Zusatzversicherung die ich auch dann benoetige wenn ich irgendwo als Gast fliege.

    Moepple
  • Moepple
    Moepple

    #2
    Re: Versicherungsfragen

    viele Hits, wenig Antworten

    Eines habe ich vorhin noch vergessen: Wie ist das geregelt bei Lehrer-Schueler-Betrieb oder wenn ich einen Fremdheli fliege, bzw jemand anderes meinen fliegt? Nein, ich fuehre nichts boeses im Schilde, aber die Situation gibt es IMHO recht haeufig das man zur Fehlerfindung mal jemand anderen steuern laesst. Ist das dann ein Schadensfall der hier gedeckt wird?

    Moepple, der naive Fragen hat.

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    • Balou
      Balou

      #3
      Re: Versicherungsfragen

      Zitat von Moepple
      Von den 10% Selbstbeteiligung bei Schaeden ueber 2.500.
      Hallo,

      deshalb bin ich zum DAeC gegangen.

      Gruß
      Balou

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      • Moepple
        Moepple

        #4
        Re: Versicherungsfragen

        Hi,

        und was bitte ist der DAeC?

        Moepple

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        • HelisamV2
          Gast
          • 10.04.2005
          • 2114
          • Sam
          • Heilbronn

          #5
          Re: Versicherungsfragen

          Kennst du Google?
          JA?

          Dann kommst du da raus http://www.daec.de/

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          • Jürgen S
            Jürgen S

            #6
            Re: Versicherungsfragen

            Zitat von der DMFV Homepage:

            Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung € 150,-

            Bei Schäden über 2.500 € beträgt der Selbstbehalt allerdings laut Vertrag
            10 % der Regulierungsumme !

            Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.




            Jungs: reisst nicht immer alles aus dem Zusammenhang, das führt schell zu Fehlinformationen.

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            • Gast
              Gast

              #7
              Re: Versicherungsfragen

              Einfach mal die PDFs herunterladen. In dem zur Versicherung steht auf Seite 5 alles was wichtig ist.
              Meine Empfehlung wäre auf jeden Fall incl. Form 3 oder Form 4.

              Gruß
              Markus

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              • Balou
                Balou

                #8
                Re: Versicherungsfragen

                Zitat von Jürgen S

                Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.
                Sorry,

                die Regel gab es damals noch nicht. Das hatte ich bei meiner Anmeldung vorher geklärt.

                Gruß

                Balou

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                • Moepple
                  Moepple

                  #9
                  Re: Versicherungsfragen

                  Hi,

                  Juergen: Danke, das habe ich glatt ueberlesen da es raeumlich nicht zusammenhaengt. Dann ist ja alles Prima.

                  Und ja, ich kenne Google, und habe es prallel zum Reminder auch gefunden. Scheidet aber aus da ich kein einzelmitglied werden kann in BaWue und hat sich dann ohnehin erledigt.

                  Aber meine eigentliche Frage war nicht zum Selbstbehalt, sondern ob es einen zwingenden Grund gibt eine andere Summe als die kleinste zu waehlen, also z.B. eine gesetzliche Vorschrift fuer den Flug ausserhalb des Verinsrahmens, oder ob das lediglich optionale Komponenten sind?

                  Ferner wuerde mich schon interessieren wie das ist wenn man fremdes Fluggeraet bewegt, gab es denn Fall schon und kann wer berichten?

                  Moepple

                  Kommentar

                  • ThomasW
                    ThomasW

                    #10
                    Re: Versicherungsfragen

                    Hallo Moepple.

                    Wenn es Dir nur um die Versicherung als "Einzelmitglied" bzw. Wildflieger geht, dann schau doch mal hier:http://www.deutsche-modellsport-organisation.de/

                    imho günstiger... oder fliegst Du Turbine bzw. Strahltriebwerk?

                    Gruß, Thomas

                    Kommentar

                    • Moepple
                      Moepple

                      #11
                      Re: Versicherungsfragen

                      Hi,

                      nein, ich plane eigentlich ausschliesslich Helis zu fliegen. Aber ich fuehle mich hier ein wenig missverstanden. Ich suche keine Alternative zum DMFV, ich bin dabei dort Mitglied zu werden und hatte eigentlich nur ein paar Verstaendnisfragen die unabhaengig vom DMFV sind.

                      Moepple

                      Kommentar

                      • Moepple
                        Moepple

                        #12
                        Re: Versicherungsfragen

                        Immerhin stand auf den DMO Seiten zumindest mal was zur Pflichtversicherungssumme, die 750.000 Euro betraegt, bzw. 920.000.-

                        Damit ist zumindest mal eine meiner Fragen geklaert.

                        Moepple

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                        • Sycorax
                          Sycorax

                          #13
                          Re: Versicherungsfragen

                          Die Deckungssummen suchst Du Dir aus, je nachdem wie hoch Dein Bedarf ist Dich abzusichern.
                          Im Grunde musst Du ein eventuelles Unfallopfer versorgen ( Du selbst kannst solche Summen
                          sicher nicht aufbringen ), daher ist es Deinem Gewissen überlassen, bis zu welcher Grenze Du
                          Dein Unfallopfer versichert wissen willst.
                          Da ein abstürzendes Modell schnell auch mehrere Personen treffen kann, sollte an den paar Euro
                          im Jahr nicht gespart werden. Fliegst Du nur Parkflyer kann man natürlich drüber nachdenken nur
                          die kleinste Versicherungssumme zu nehmen.

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                          • FlyFrog
                            FlyFrog

                            #14
                            Re: Versicherungsfragen

                            Ich bin beim DMFV als Einzelmitglied mit Zusatzversicherung Form 4 versichert.
                            Warum Form 4? Weil ich denke, dass meine Helis einen verdammt großen
                            Schaden anrichten könnten. Die Spitzen der Carbonrotorblätter meines Logos
                            sind mehr als 400km/h schnell. Ich möchte nicht wissen wie ein Mensch oder
                            gar eine Gruppe Menschen, nach einem Kontakt mit den rotierenden Blättern
                            aussehen könnte. Ich müsste ja nicht mal direkt Schuld sein, ein
                            einfacher technischer Defekt könnte schon ausreichen um einen Heli völlig
                            unkontrollierbar zu machen. Die paar zusätzlichen Euro sind IMHO gut angelegt.

                            Gruß
                            Heino

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                            • holger
                              Member
                              • 02.07.2002
                              • 778
                              • Holger

                              #15
                              Re: Versicherungsfragen

                              Die Deckungssummen suchst Du Dir aus, je nachdem wie hoch Dein Bedarf ist Dich abzusichern.
                              Das LuftV legt eindeutig eine Haftungshöchstgrenze für Unfälle mit Luftfahrzeugen fest. Ich möchte die Versicherung sehen, die einem potenziellen Opfer wirklich mehr zahlt, als ihm gesetzlich zusteht. Die oben genannte Grenze ist meiner Meinung nach zutreffend.

                              Was passiert, wenn mehrere Menschen betroffen sind? Steht ebenfalls im LuftVG, die Haftungsgrenze wird bei n Betroffenen durch n geteilt. Ich habe mir in einem fürheren Post schon mal die Mühe gemacht und die entsprechenden Stellen des Gesetzes rausgesucht und zitiert, bei Interesse einfach mal die Suchmaschine bemühen.

                              Fazit: unabhängig von der Form der Zusatzversicherung und der Zahl der betroffenen Personen wird immer maximal die gesetzlich festgelegte Haftungshöchstsumme ausgeschüttet.

                              Sorry, aber einige Mythen werden auch durch x-maliges Wiederholen nicht wahrer.

                              Viele Grüße,
                              Holger

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