Bis zum 01.01.2002 muß die EU-Richtlinie-kurz Garantierichtlinie in allen europäischen Ländern umgesetzt werden.
Die Richtlinie verlängert die gesetzliche Gewärleistungspflicht auf für den Verbraucher europaweit auf einem Mindestzeitraum von 2 Jahren.Die bisherige Mindestfrist von 6 monaten wird auf einen Schlag verviefacht.
Mal schauen was sich da Die Grossen hersteller einfallen lassen.
1; Werden sie Produkte mit entsprechende Gebrauchs und Funktionstüchtigkeit liefern.
2; Werden sie die Möglichkeit zur Erlangung des (oft vermeintlichen) Rechtsanspruches weiter so komplizieren, daß es einem Einzelkläger, bedingt durch Mängel in der Beweisführung die Tränen in die Augen treibt.
Alternative ist vielleicht in Fern-Ost kaufen und auf die Garantie , die ohnehin oft nur virtuell ist, zu verzichten.
ODER, vielleicht ist ein Fern-Ost Händler in Fragen der Garantie gar nicht so unflexibel ...*
Punkt wäre ja super.
EU-Beweislast:
In den ersten sechs Monatenkehrt die EU-Richtlinie die Beweislast um.Damit hat der Verbraucher das Recht in Halbjahresfrist ein Gerät mit der Behauptung eines Defektes oder Fehlen zugesicherter Funktion zurückzugeben.Gegen diese Behauptung dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen hat,müsste der Hersteller/Händler den Gegenbeweis antreten.
Endlich ist der Kunde nicht mehr Hochnäsigen machenschaften der Hersteller schutzlos ausgesetzt.
stellt euch folgenden Fall vor :
Pilot der schon ein paar Jahre Heli fliegt ( soll heißen er baut sehr gewissenhaft )und sogar nicht schlecht fliegt, fliegt seinen neuen 6000DM Trainer ein. Nun bei der dritten Tankfüllung passiert es das 247DM teure Rollservo steigt aus und der Heli ist schrott, dem Besitzer platzt fast der Kragen...
Meint Ihr denn da hätte man bessere Chancen den Hersteller irgendwie haftbar zu machen ?
Ich glaub nicht [img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle]
für Produkte die einzeln, also nicht in Kombination mit anderen inerhalb eines Systemes eingesetzt werden ist die neue Regelung scheinbar eine wesentliche Entlastung für den Verbraucher.
Wie es allerdings mit Folgeschäden durch ein magelhaftes Produkt aussieht, weiss ich selber noch nicht. In dem von Timo geschilderten Falle dürfte es ein Problem sein, den Nachweis zu führen, das tatsächlich ein Ausfall des Rollservos verantwortlich für den Gesamtschaden war.
Vielleicht weiß ja jemand anders mehr wie es mit Folgeschäden in Zukunft aussehen wird. Denn ehrlich gesagt bringt es mir wenig, wenn ein 6k DM Trainer, so wie in Timos Beispiel, Schrottreif ist und ich vom Hersteller ein neues Servo bekomme.
Immer genug Energie im Rotor und viele Grüße,
Alex Reuter
*Das Leben ist ein scheiß Spiel, hat aber ne geile Grafik!*
Disclaimer: Wer bei meinem Geschribsel Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten...
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar