Fliegen in Ă?sterreich

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  • kuehp1812
    kuehp1812

    #1

    Fliegen in Ă?sterreich

    Hallo,

    ich bin demnĂ€chst in der NĂ€he von ßsterreich. Vermutlich werde ich mir auch mal einen schönen Feldweg in ßsterreich suchen um dort zu fliegen.
    Was muß ich in ßsterreich beachten? Gelten hier die gleichen Regeln (Abstand zu Ortschaften usw.) genauso wie in Deutschland?
    Ich fliege bei uns mit 35 Mzh. Ist das in Ordnung? Eine Versicherung vom Deutschen Modellfliegerverband habe ich, weiß nur nicht, ob die auch in ßsterreich gilt.

    Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.

    Viele GrĂŒĂŸe
    Peter
  • Zamorra
    Zamorra

    #2
    Re: Fliegen in ßsterreich

    Hallo,

    in ßsterreich gilt ebenfalls die 1.5km Entfernung von der nĂ€chsten Siedlung
    von 12:00 bis 13:00 iss ebenfalls nix mit fliegen

    und wegen der Frequenz .. guckst Du hier ...http://webswk19.bon.at/b287601193/frequenzen.html


    greez Zami

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    • DerMitDenZweiLinkenHĂ€nden
      RC-Heli TEAM
      • 09.12.2004
      • 12083
      • Kurt
      • HinterbrĂŒhl/Wien

      #3
      Re: Fliegen in ßsterreich

      in ßsterreich gilt ebenfalls die 1.5km Entfernung von der nĂ€chsten Siedlung
      Wo kann man das nachlesen?

      Kurt
      Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

      Kommentar

      • Michael Vogler
        RC-Heli TEAM
        • 24.05.2006
        • 4677
        • Michael
        • im Verein, Wild und viel in KĂ€rnten ;-)

        #4
        Re: Fliegen in ßsterreich

        von 12:00 bis 13:00 iss ebenfalls nix mit fliegen
        Das ist aber bei Euch am Platz so geregelt - oder sollte das fĂŒr ganz ßsterreich gelten ?

        Kommentar

        • Sky
          Sky
          Gesperrt
          • 04.07.2006
          • 3801
          • Gottfried

          #5
          Re: Fliegen in ßsterreich

          Zitat von Zamorra
          von 12:00 bis 13:00 iss ebenfalls nix mit fliegen
          Das kann man nicht pauschal so sagen.

          Gottfried

          Kommentar

          • planwo
            planwo

            #6
            Re: Fliegen in ßsterreich

            Die 1,5 km und die Mittagspause sind nicht generell.
            Generell gilt:
            - EinverstĂ€ndnis des GrundstĂŒckbesitzers
            - Kein ßberfliegen von Menschenansammlungen und verbautem Gebiet

            In manchen Gemeinde gibt es dann noch ein generelles Verbot von des Betriebs von Modellen mit Verbrennerantrieb.

            Kommentar

            • Bernd Ruof
              Member
              • 03.08.2001
              • 620
              • Bernd

              #7
              Re: Fliegen in ßsterreich

              ich bin demnĂ€chst in der NĂ€he von ßsterreich. Vermutlich werde ich mir auch mal einen schönen Feldweg in ßsterreich suchen um dort zu fliegen.
              Hallo Peter,

              wenn Du nur in der NĂ€he von ßsterreich bist, dann kannst Du ja auch noch in Deutschland fliegen. Ich denke, das ist falls tatsĂ€chlich was passieren sollte bzw. ein Gesetz verletzt wird sicherer. Im Grenzland zu ßsterreich (Bayern) gibt es sicher auch sehr schöne PlĂ€tze wo geflogen werden kann. In ßsterreich bist Du halt doch erst mal AuslĂ€nder! (Nicht böse gemeint)

              Kommentar

              • Klaus G.
                Klaus G.

                #8
                Re: Fliegen in ßsterreich

                Wir gehen mit dem Verein immer in die Berge in ßsterrech zum Segeln.
                35 Mhz gilt auch in ßsterreich. Meine DMFV Versicherung Form 3 gilt auch in ßsterreich.
                Andere Versicherungen weiß ich net ob die dort gelten, woher auch

                Kommentar

                • Martin Greiner
                  Senior Member
                  • 08.06.2001
                  • 5082
                  • Martin

                  #9
                  Re: Fliegen in ßsterreich

                  Meine DMFV Versicherung Form 3 gilt auch in ßsterreich.
                  Hi Klaus,

                  Form 2 reicht ebenfalls...

                  Kommentar

                  • Zamorra
                    Zamorra

                    #10
                    Re: Fliegen in ßsterreich

                    Luftfahrtgesetz
                    Fundstelle
                    BGBl.Nr. 253/1957 zuletzt geÀndert durch BGBl. I Nr. 88/2006
                    Typ
                    BG
                    §/Artikel/Anlage
                    § 129
                    Inkrafttretedatum
                    20060701

                    Index
                    92 Luftverkehr
                    Text
                    § 129 . ModellflĂŒge.

                    (1) ModellflĂŒge dĂŒrfen unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit
                    einer Bewilligung der gemĂ€ĂŸ Abs. 2 zustĂ€ndigen Behörde durchgefĂŒhrt
                    werden. Außerhalb von Sicherheitszonen gilt dies nur, wenn das
                    Gewicht des Flugmodells 25 kg ĂŒbersteigt.
                    (2) ZustÀndig zur Erteilung der Bewilligung ist
                    1. innerhalb von Sicherheitszonen bei Flugfeldern die
                    Bezirksverwaltungsbehörde,
                    2. innerhalb von Sicherheitszonen bei FlughÀfen die Austro Control
                    GmbH,
                    3. innerhalb von Sicherheitszonen bei MilitÀrflugplÀtzen der
                    Bundesminister fĂŒr Landesverteidigung und
                    4. außerhalb von Sicherheitszonen der Landeshauptmann.
                    (3) Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn durch den Modellflug
                    öffentliche Interessen nicht gefÀhrdet werden können. Die
                    Bestimmungen des § 128 Abs. 4 gelten sinngemĂ€ĂŸ.


                    Weiters § 3 Abs 4-7 LVR-Novelle 1999 (Luftverkehrsregeln 1967)

                    Abs 4: Der Betrieb von unbemannten LFZ (Drachen, Fesselballone, Flugmodelle...) in Höhen von 150m ĂŒber Grund aufwĂ€rts, ĂŒber dicht besiedelten Gebieten, ĂŒber feuer- oder expolsionsgefĂ€hrdeten IndustriegelĂ€nden oder ĂŒber Menschenansammlungen im Freien oder unter UmstĂ€nden, unter denen mit einem ßberfliegen der Bundesgrenzen gerechnet werden muss, ist nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH zulĂ€ssig.

                    (5) Der Betrieb..... (w.o) innerhalb des Schutzbereiches eines Zivilflugplatzes ist bei kontrollierten FlugplÀtzen nur mit Zustimmung der Flugplatzkontrollstelle, bei unkontrollierten FlugplÀtzen nur mit Zustimmung des Flugplatzbetriebsleiters zulÀssig.

                    Beide Gesetze sind in Kraft und in ßsterreich gĂŒltig.
                    die Erlaubnis des GrundstĂŒckseigentĂŒber braucht man IMMER egal ob Akku oder Verbrenner !

                    ebenfalls das Fliegen in der nÀhe von Menschanansammlungen (ohne Sicherheitsnetze) ist generell Verboten

                    NĂ€chstes Problem: jedes Bundesland bzw. sogar Gemeinde jann eigene Bedingungen haben.
                    (meist fallen Modellflug nÀhmlich unter die RasenmÀh EinschrÀnkungen; LÀrm und Zeitlich)

                    greez Zami

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