Rechtslage in Osterreich?

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  • Kleinsi
    Member
    • 20.02.2002
    • 455
    • Simon

    #1

    Rechtslage in Osterreich?

    Hallo!
    ßber die Rechtslage im Modellflug wurde zwar schon öfter diskutiert, mich würde aber die Lage in ßsterreich interressieren. Wer weiß wo man dazu fundierte Informationen bekommen kann (In welchen Fällen kann die Versicherung die Haftung ablehnen? Darf man im eigenen Garten fliegen...)
    Mfg Kleinsi
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    Gast

    #2
    Rechtslage in Osterreich?

    hallo kleinsi!

    kennst du eigentlich [a href=\"http://www.rc-web.at\"]http://www.rc-web.at[/a] ?? das ist das österreichische forum! warst es nicht auch du, der dam mit dem neuen modellbaugeschäft in der steiermark hier gepostet hat ?( hätte vielleicht auch besser dort "hingehört"

    achja - zur rechtslage: da kenn ich mich selbst nicht so gut aus :rolleyes: also bin ich mal auf alle antworten gespannt

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    • martin_fuerst
      RC-Heli TEAM
      • 12.06.2001
      • 4016
      • Martin
      • Wolkersdorf/Wien/Markgrafneusiedl

      #3
      Rechtslage in Osterreich?

      Hallo Kleinsi!

      Die einzig kompetente Stelle dürfte für Deine
      Rechtsfragen (ßsterreich) dort zu finden sein:
      [a href=\"http://www.lexsoft.at/aeroclub/aeroclub.htm\"]http://www.lexsoft.at/aeroclub/aeroclub.htm[/a]
      ßAeC Sektion Modellflug
      Prinz-Eugenstraße 12
      A-1040 WIEN
      Tel: +43(0)1/5051028-77
      Fax: +43-(0)1/5057923


      LG
      Martin
      Wettbewerbsklasse J4F

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      • Kleinsi
        Member
        • 20.02.2002
        • 455
        • Simon

        #4
        Rechtslage in Osterreich?

        Hallo!
        Erstmal danke an martin_fuerst für den Link.
        Ich hab gerade mit Frau Sonja Thonhofer telephoniert und sie hat mir folgende sehr erschreckende Auskunft erteilt: Wer sein Modell im eigenen Garten betreibt und es zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden kommt, so sind Verwandte von der Versicherung NICHT gedeckt. Ich kann daher jedem nur empfehlen seinen Hubschrauber grundsätzlich nur am Modellflugplatz zu betreiben und auf keinen Fall einem interessierten Verwandten im eigenen Garten vorzufliegen. Ich für meinen Teil werde daß ab jetzt sicherlich unterlassen!
        Wer ohne der Erlaubnis des Grunstückeigentümers "wild" fliegt bekommt auch Probleme, ob die Versicherung die Haftung aber ganz ablehnen kann weiß ich leider nicht.
        Mit besten Grüßen und der Hoffnung, daß keiner die Versicherung in Anspruch nehmen muß!!

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        • martin_fuerst
          RC-Heli TEAM
          • 12.06.2001
          • 4016
          • Martin
          • Wolkersdorf/Wien/Markgrafneusiedl

          #5
          Rechtslage in Osterreich?

          Hi Kleinsi,

          ...darum staue ich gerne eine gute Stunde aus Wien
          zum 1.MHC wenn ich fliegen will.
          Der live Kontakt und die Motivation mit gleichgesinnten kann sowieso nicht ersetzt werden

          LG
          Martin
          Wettbewerbsklasse J4F

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