Produkthaftung

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  • Kirneh
    Member
    • 01.06.2001
    • 692
    • Henrik
    • Haren/Haselünne

    #1

    Produkthaftung

    Schönen guten Abend,


    hätte mal ein paar Fragen zum Thema Produkthaftung.

    Angenommen ich erwerbe einen Artikel in einem deutschen Onlineshop. Aus irgendeinem Grund erhebe ich Garantieansprüche.

    Es stellt sich heraus, dass der Händler seine Produkte aus Asien importiert. (teilweise auch nur mir asiatischer Bedienungsanleitung)

    Der Händler bietet an, das Produkt einzuschicken.

    Wer hat in diesem Fall die unkosten (Porto+Verpackung, evtl.Gebühren) zu tragen?


    Gruß
    Henrik
    www.msg-haren.de
  • Uwe Z.
    Senior Member
    • 14.08.2005
    • 9886
    • Uwe

    #2
    Re: Produkthaftung

    meiner Meinung nach muss der Händler das bezahlen, da du ja auch mit der Garantie die Sachmangelhaftung noch dazu hast. Diese sagt ja, das der Verkäufer auch auf die zugesicherten Eigenschaften des Erworbenen, Gewährleistung gibt. Wenn die Eigenschaften diese nicht mehr sind wie zugesichert, muss der Verkäufer dafür sorgen das diese Eigenschaften wieder vorhanden sind. Also ist das dem Händler sein problem, WIE er das macht und was Ihm das kostet.

    Zb kauf gebrauchten Golf 4 TDI nur mit Gewährleistung, also ohne Garantie. .... . Nach 2 Monaten is Steuergerät im A.... kostet 1200 Euro. Auto muss abgeschleppt werden usw.....

    wer zahlt die Gaudi *

    der Händler. Sind die ersten 6 Monate rum kanns aber schwierig werden. Beweislast umkehr.

    Steht im Kaufvertrag zb "Steuergerät defekt" zahlt man das neue selber. Da ja der Händler Gewähr drauf gibt das es defekt ist.

    Auf jeden Fall hat der Verkäufer die kosten zu tragen, auch für den Versand.

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    • Moepple
      Moepple

      #3
      Re: Produkthaftung

      Hi,

      Die Beweislastumkehr hat erstmal mit den Portokosten nichts zu tun. Wenn Gewaehrleistung in Anspruch genommen wird, dann hat der Haendler diese in den ersten 6 Monaten zu leisten, und danach kann er direkt an den Hersteller verweisen.

      Die Portokosten wird man im Gewaehrleistungsfalle selbst tragen muessen, aber nur bis zum Haendler, nicht nach Asien.

      Wenn ich das so lese hast du aber keine Importware erwartet. Ich kenne das Problem von Futaba, wo man gerne mal Robbe/Futaba schreibt wenn es Importware ist. In meinen Augen ist das schlichtweg Betrug wenn man Robbe bewirbt und dann Futaba-Import bekommt, also wehren indem man die Ware sofort reklamiert.
      Das geht aber sinnvoll nur in den ersten 2 Wochen.

      Ich bin im uebrigen kein Jurist, ich rede von dem was ich erfahren und erlesen habe.

      Moepple

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      • ahlborn
        ahlborn

        #4
        Re: Produkthaftung

        Hi

        da zu habe ich auch noch eine frage!Wie sieht es aus mit umtauschen?Wie lange kann ich auf Umtausch bestehen?Oder kann ich das garnicht?

        MfG
        Frank

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        • Uwe Z.
          Senior Member
          • 14.08.2005
          • 9886
          • Uwe

          #5
          Re: Produkthaftung

          zwei mal darf der Händler nachbessern. Dann kann man einen Umtausch einfordern.

          Kommentar

          • helihornet
            helihornet

            #6
            Re: Produkthaftung

            Hi,

            Die Beweislastumkehr hat erstmal mit den Portokosten nichts zu tun. Wenn Gewaehrleistung in Anspruch genommen wird, dann hat der Haendler diese in den ersten 6 Monaten zu leisten, und danach kann er direkt an den Hersteller verweisen.
            Das ist so keinesfalls richtig. Hier werden eh ein paar Dinge durcheinandergeworfen.

            Gewährleistung: gesetzlich festgelegt, für neue Ware 2 Jahre. Gewährleistungsansprüche werden immer (und zwar ohne Ausnahme !) zwischen den Vertragsparteien des Kaufs abgewickelt, d.h. zwischen Käufer und verkaufender Händler. Die gerne benutzten Verweise der Händler auf die jeweligen Hersteller (einschicken etc.) sind nicht wirksam.

            Garantie: eine freiwillige Leistung des Herstellers, über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Die Bedingungen dieser Garantie kann jeder Hersteller für sich definieren! (Natürlich nur so weit, dass die Gewährleistung nicht unterwandert wird...)

            6-Monats-Regel: Bei Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen liegt die Beweislast, dass der gekaufte Gegenstand mängelfrei ausgeliefert wurde, beim Verkäufer. Danach beim Käufer.

            Fazit: es ist egal, wo der Händler seine Ware einkauft. Wenn er gewerblich verkauft, hat er die Gewährleistung zu tragen. Da gibt es keine Ausnahmen - leider wird sehr oft versucht, die Kunden zu verunsichern (mit dem Hinweis auf Import-Ware, den Hersteller etc...).

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