Betrug oder Versehen

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  • dirk
    dirk

    #1

    Betrug oder Versehen

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem, welches vielleicht nicht unbedingt in dieses Forum paßt, evtl. kann mir trotzdem jemand Helfen;
    Ich habe vor 12 Wochen einen Helimotor Webra 75 P5 von einem gewissen Frank Höfer aus Stuttgart-Zuffenhausen gekauft. Nachdem ich am gleichen Tag den Kaufpreis überwiesen habe, habe ich seitdem nichts mehr von diesem Kollegen gehört. An´s Telefon geht niemand, Briefe werden nicht beantwortet. Meiner Meinung nach könnte es 2 Erklärungen geben:

    1.
    Es könnte natürlich sein (wenn auch eher unwahrscheinlich), daß der gute Mann z.B. umgezogen ist und meine Adresse verlegt hat. Für diesen Fall meine Bitte an Euch; falls irgend jemand diesen Herren kennt und seine "neue" Adresse oder Telefonnummer hat, würde ich mich über die Daten freuen.

    2.
    Es kann natürlich auch sein, daß dieser Kollege mit solchen Geschäften seinen Lebensunterhalt finanziert. Für diesen Fall möchte ich Euch vor Geschäften mit diesem Herrn warnen.


    Gruß
    Dirk
  • awhelisi
    GESPERRT
    wegen Betrugsverdacht
    • 18.09.2001
    • 3830
    • Arne

    #2
    Betrug oder Versehen

    Hallo Dirk,

    hier solltest Du etwas energischer reagieren.

    Mit Mail`s bombardieren und wenn alles nicht hilft, einen Vollsteckungsbescheid erwirken.

    Das kannst Du heute schon Online machen, auch ohne Anwalt.

    UND ALLE MAIL`S SICHERN !!

    Informationen dazu findest Du im Netz.

    Ist ja schießlich deine Kohle, oder hast Du so viel, das Du sie verschenken tust ?( ... Dann nehme ich dir gerne was ab

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    • Gast-Avatar
      Gast

      #3
      Betrug oder Versehen

      Hallo Dirk,
      das ist echt bedauerlich so etwas zu hören! Ich schreibe dir deshalb, weil Stuttgart-Zuffenhausen genau 2 Kilometer von mir entfernt ist! Aus unserem Verein ist dieser Mensch nicht! Aber Arne hat dir einen guten Vorschlag gemacht!
      Falls du weiterhin nichts von ihm hören solltest, schreib mir per Email, damit wir vielleicht ausserhalb dem Forum etwas unternehmen können!

      Grüsse Danijel

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      • peterh
        peterh

        #4
        Betrug oder Versehen

        Gehe zur Bank und lass das Geld zurücküberweisen. Ich weiß zwar nicht ob die sofort mitspielen, aber mit "habe Irrtum" sollte das gehen

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        • Jürgen Pieper
          Jürgen Pieper

          #5
          Betrug oder Versehen

          Mit zurück überweisen geht nicht.

          Das funktioniert nur bei Einzugsermächtigungen. Und das auch nur bis 6 Wochen nach dem Geldeinzug.

          Ich würde erstmal versuchen, die richtige Adresse ausfindig zu machen. Denn ich glaube nicht, dass der Herr umgezogen ist. Warum hat er sich nicht per Mail bei Dir gemeldet? Ich denke eher, die Adresse war von vorn herein falsch.

          Ich würde zum Einwohnermeldamt gehen und die neue Adresse ausfindig machen. Und einen Anwalt einschalten.

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          • Mika
            Mika

            #6
            Betrug oder Versehen

            Hallo Dirk,

            ähnliches ist mir vor einigen Jahren auch passiert - ich konnte das Geld leider abschreiben.

            Die ßberweisung kannst Du bei der Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluß rückgängig machen. Nach 12 Wochen ist das zu spät, aber unbedingt versuchen.

            Das Einwohnermeldeamt in Stuttgart kann Dir mitteilen, ob die Person dort noch gemeldet ist ( kostet etwas). Es wäre auch hilfreich, wenn Du den Kollegen aus Stuttagrt bittest, dort einmal vorbeizuschauen.

            Sollte der Verkäufer dort noch wohnen, würde ich einfach hinfahren und das Gespräch suchen.

            Gleichzeitig würde ich Ihm ( per Einschreiben) eine Frist zur Lieferung setzen und ein ordentliches Mahnverfahren einleiten ( das kostet ebenfalls Geld )

            Zwar bekommst Du die Mahnbescheide überall, damit ist aber noch nichts erreicht. Erst wenn Du einen vollstreckbaren Title hast, läuft der Gerichtsvollzieher los ( kann Monate dauern ).

            Falls Du in einer Rechtsschutzversicherung bist würde ich das einem Anwalt geben. Allerdings kann das Mahnverfahren egal ob mit oder ohne Anwalt schnell den Kaufpreis des Motors übersteigen. Das Geld bekommst Du vom Schuldner zwar wieder, aber nur wenn er auch was hat und greifbar ist.

            Also ist die persönliche Kontaktaufnahme die einfachst und schnellste Methode.

            Eine Anzeige (strafrechtliche Seite ) kannst Du natürlich auch erstatten. Zunächst befindet sich der Verkäufer im Lieferverzug. Betrug setzt vorraus, das er den Motor nicht hatte, oder nie vor hatte ihn zu verkaufen, sondern nur das Geld kassieren wollte. Das scheint mir wenig realistisch, da der Wert eigentlich nicht im Verhältnis zur Straftat steht.

            Mika


            PS.: bei mir waren eis 1400,--DM (ohne Gericht+Anwalt)- und ich bin drüber weg - war aber nicht einfach.

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            • Mika
              Mika

              #7
              Betrug oder Versehen

              Hallo Dirk,

              ähnliches ist mir vor einigen Jahren auch passiert - ich konnte das Geld leider abschreiben.

              Die ßberweisung kannst Du bei der Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluß rückgängig machen. Nach 12 Wochen ist das zu spät, aber unbedingt versuchen.

              Das Einwohnermeldeamt in Stuttgart kann Dir mitteilen, ob die Person dort noch gemeldet ist ( kostet etwas). Es wäre auch hilfreich, wenn Du den Kollegen aus Stuttagrt bittest, dort einmal vorbeizuschauen.

              Sollte der Verkäufer dort noch wohnen, würde ich einfach hinfahren und das Gespräch suchen.

              Gleichzeitig würde ich Ihm ( per Einschreiben) eine Frist zur Lieferung setzen und ein ordentliches Mahnverfahren einleiten ( das kostet ebenfalls Geld )

              Zwar bekommst Du die Mahnbescheide überall, damit ist aber noch nichts erreicht. Erst wenn Du einen vollstreckbaren Title hast, läuft der Gerichtsvollzieher los ( kann Monate dauern ).

              Falls Du in einer Rechtsschutzversicherung bist würde ich das einem Anwalt geben. Allerdings kann das Mahnverfahren egal ob mit oder ohne Anwalt schnell den Kaufpreis des Motors übersteigen. Das Geld bekommst Du vom Schuldner zwar wieder, aber nur wenn er auch was hat und greifbar ist.

              Also ist die persönliche Kontaktaufnahme die einfachst und schnellste Methode.

              Eine Anzeige (strafrechtliche Seite ) kannst Du natürlich auch erstatten. Zunächst befindet sich der Verkäufer im Lieferverzug. Betrug setzt vorraus, das er den Motor nicht hatte, oder nie vor hatte ihn zu verkaufen, sondern nur das Geld kassieren wollte. Das scheint mir wenig realistisch, da der Wert eigentlich nicht im Verhältnis zur Straftat steht.

              Mika


              PS.: bei mir waren eis 1400,--DM (ohne Gericht+Anwalt)- und ich bin drüber weg - war aber nicht einfach.

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              • Martin Greiner
                Senior Member
                • 08.06.2001
                • 5085
                • Martin

                #8
                Betrug oder Versehen

                Hi!

                Um das mal kurz und für alle klarzustellen: Eine ßberweisung kann man nicht zurückziehen! Und schon gar nicht bis nach 12 Wochen!
                Das stammt wohl vom Stammtisch, da höre ich auch solche Aussagen - was zählt ist die Bank und die sagt nix gibt´s!

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                • Bee
                  Bee

                  #9
                  Betrug oder Versehen

                  Hallo zusammen,

                  wirklich schlimm, dass es immer wieder Leute gibt, die nichts anderes machen, als andere Leute zu bescheissen. Ich mach mich mal auf die Suche nach der Telefonnummer (Bin selber aus Stuttgart.) Wenn also irgend jemand "etwas unternehmen" will, soll er mir eine Mail schicken. Solange nicht von vorne herein feststeht, dass es in einer wilden Prügelei enden wird.

                  Es gibt für Stuttgart-Zuffenhausen zwei Einträge für "Höfer". Und einen "Höfer", der irgendwo in Stuttgart wohnt (nichts genaues angegeben)

                  Dirk, schreib´ mir doch bitte mal eine Mail, vielleicht kann ich Dir noch auf anderem Wege weiterhelfen.


                  Gruss
                  Micha

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                  • dirk
                    dirk

                    #10
                    Betrug oder Versehen

                    Hallo,

                    vielen Dank für Eure Antworten.

                    Ich habe natürlich als erstes versucht, das Geld über meine Bank zurück zu fordern bzw. die ßberweisung rückgängig zu machen. Lt. meiner Bank ist weder das eine, noch das andere möglich. Das ginge nur bei Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung.
                    Email-Adresse von dem Typen habe ich nicht (er auch nicht), die Anzeige stand in der Zeitung. An seine Adresse bin ich nur über Umwege gekommen. Lt. Einwohnermeldeamt ist es die richtige.
                    Da mir die Sache über Anwalt zu lange dauert, werde ich diese Woche Anzeige erstatten.

                    Ich hoffe es bringt was.

                    dirk

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                    • Bee
                      Bee

                      #11
                      Betrug oder Versehen

                      Hi Dirk,

                      tut mir leid, Dir Deinen Hoffnung nehmen zu müssen: Ich kann Dir sagen, wie das abläuft:

                      1.) Du erstattest Anzeige.
                      2.) Du bekommst nach ca. 2 Wochen von der Staatsanwaltschaft einen Brief, in dem Dir mitgeteilt wird, dass die angezeigte Person noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, und dass ausserdem nicht genügend "öffentliches Interesse" an der Aufklärung des Falls besteht. Aus diesem Grund wir die Stattsanwaltschaft (die in Deutschland Leiterin der Ermittlungen ist, und nicht die Polizei, wie viele vermuten...) keine Ermittlungen aufnehmen.
                      3.) Man wird Dir sagen, dass Du natürlich über einen Privatklage versuchen kannst, eine Klärung der Sache herbeizuführen.

                      Im Klartext: Die Staatsanwaltschaft sagt: Geh´ zum Anwalt und bezahl es selber, wir helfen Dir nicht.


                      Meiner Meinung nach ist die beste Möglichkeit: Gib´ die Adresse zwei oder drei vernünftigen Leuten aus Stuttgart. Die sollen bei ihm vorbeigehen, und mit ihm reden. (Ich meine wirklich REDEN!) So weiss er, dass er sich nicht verstecken kann. Normalerweise hast Du dann recht schnell Dein Geld wieder oder den Motor. Immerhin könnte es ja sein, dass Du ihm nächstes Mal ein paar weniger vernünftige Typen vorbeischickst. ( Hey Alder, ich weiss, wo Dein Haus wohnt!)

                      Viel Glueck
                      Micha

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                      • Jürgen Pieper
                        Jürgen Pieper

                        #12
                        Betrug oder Versehen

                        Sag ich doch, ßberweisung rückgängig machen is nicht. Mika, nur schreiben, was man auch weiss!

                        Und ale Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein würd ich nichts schicken.
                        Denn wenn der Herr das Schreiben nicht bei der Post abholt, kommt es eh wieder zurück.
                        Dann ist ein Einwurfeinschreiben schon besser. Das gilt als zugestellt durch die Unterschrift des Postboten. Aber auch das ist nicht ganz sicher (Ausreden:Umschlag war leer, Briefkasten aufgebrochen usw.)

                        Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist nicht schlecht, den kann jeder erwirken. Und wenn der Mahnbescheid zugestellt ist und der Herr innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen?)versäumen sollte, Widerspruch einzulegen, so hast Du bereits Deinen Vollstreckungtitel. Dann ist der Mahnbescheid nämlich rechtsgültig!

                        Auf jeden Fall würd ich von jedem privaten "Vollstereckungsversuch" (leute vorbeischicken, die Du wiederum nicht kennst) abraten.
                        Der beste Weg ist ein Rechtsanwalt. Am besten einer, der nicht lange fackelt. Der einmal schreibt, Frist setzt mit Drohung der Klageerhebung und es dann auch tut!

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                        • the-captain
                          the-captain

                          #13
                          Betrug oder Versehen

                          Hallöchen,
                          zum 1.)
                          Der Verdacht eines Betruges ist KEIN Privatklage Delikt. insofern wird die STA das Verfahren nicht mit diesem Hinweis einstellen können. Viel wahrscheinlicher ist hier eine Einstellung des Verfahrens gem. 153 StPO wegen geriner Schuld.
                          zum 2.)
                          Eine Anzeige bei der StA beschafft nicht das Geld zurück. Hierzu MUSS der Zivilrechtsweg beschritten werden.
                          zum 3.)
                          Das Verfahren vor dem Amtsgericht auf Rückzahlung des Kaufpreises dauert mit oder ohne Anwalt gleich lange. Da es jedoch bestimmte Voraussetzungen gibt unter denen der Kaufpreis zurückgefordert werden kann, wenn der Verkäufer nicht liefert würde ich dir den Gang zu einem Kollegen empfehlen, damit du vor Gericht nicht auf die Nase fällst, weil du z.B. keine wirksame Nachfrist zur Lieferung gesetzt hast.
                          zum 4.)
                          Einschreiben sind gut und schön, da man den Nachweis hat einen bestimmten Brief abgesendet zu haben. Nur hat man bei einem Einschreiben ggf. ein Zugangsproblem. Setzt man jemandem eine Nachfrist zurLieferung einer Sache, so muss diese Erklärung dem anderen zugehen. Zugegangen ist die Erklärung (als Schriftstück), wenn sie in den Machtbereich des anderen gelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Schon die erste voraussetzung fehlt, wenn das Einschreiben nicht direkt übergeben wird, sondern nur eine Benachrichtigung in den Briefkasten eingeworfen wird. Dieses Schreiben geht dann erst zu, wenn der Empfänger es von de Pst abholt.
                          Eine Möglichkeit das zu verhindern ist einerseits das sog. Einwurfeinschreiben, bei dem der Postbote bestätigt die Sendung eingeworfen zu haben, aber auch hier kann der Empfänger mit der richtigen Argumentation den Zugang wirksam bestreiten, er hat für die Sendung ja niemals quittiert. Die sicherste und aber auch teuerste Methode ist es den Gerichtsvollzieher mit einer amtlichen Zustellung des Schrifstückes zu beauftragen.
                          zum 5.)
                          Einen Mahnbescheid kann ich nur für Zahlung einer bestimmten Geldsumme beantragen. Vor beantragung eines Mahnbescheides ist es daher wichtig, dass alle Voraussetzungen gegeben sind um die Lieferung des Motors endgültig abzulehnen. Wenn der schuldner sich nicht wehrt kann im Mahnverfahren binnen ca. 2 bis 3 Monaten ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden, je nachdem wie schnell die Amtsgerichte arbeiten. Aber auch hier ist es wichtig die korrekte Adresse des Gegners zuverlässig zu kennen.

                          Das wars fürs erste. Leider kann ich dir eigendlich nur den Tipp geben, vergiss das Geld. Zur Befriedigung der eigenen Unzufriedenheit darüber mag eine Anzeige an die StA helfen. Sollten bereits mehrere gelichartige Anzeigen vorliegen, so kann es sein, dass das Verfahren nicht eingestellt wird und es zur Anklage kommt. Für eine solche Anzeige kann man auch gelich zur StA gehen und muss nicht auf einer Polizeiwache vorbeigehen. MAn kann auch einfach den Sachverhalt in einem Brief schildern und mit den ggf. vorhandenen Beweismitteln an die zuständige StA schicken. Vermutich müsste das hier die StA beim Landgericht Stuttgart sein.

                          gruß Robert

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                          • the-captain
                            the-captain

                            #14
                            Betrug oder Versehen

                            Ach so noch kurz zum Mahnverfahren:
                            1. mahnbescheid beantragen. geht bei jedem Amtsgericht. In dem MAhnbescheid ist jedoch schon das zuständige Streitgericht zu benennen.
                            2. Widerspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides. Das Gericht gibt dem Gläubiger einen Nachricht von der Zustellung.
                            3. Antrag des Schuldners auf erlass eines Vollstreckungsbescheides, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde.
                            4. Zustellung des Vollstreckungsbescheides. Gegen diesen Einspruch innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung möglich. Vollstreckungsbescheid ist bis Ablauf der Einspruchsfrist vorläufig vollstreckbar, aber Achtung, wenn sich nach einspruch die Vollstreckung als unberechtigt erweist droht einen Schadensersatzforderung

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                            • Gast-Avatar
                              Gast

                              #15
                              Betrug oder Versehen

                              Also bei unserem Rechtssystem würde ich doch evtl. die Möglichkeit mit dem Baseballschläger vorziehen. ;-)

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