beim Duchstöbern diverser Heliseiten bin ich unter anderem auch auf Fastunfall- und Unfallgeschichten gestossen.Als Anfänger stellen sich nun die Fragen:
Welch Versicherung taugt was?
Privathaftpflicht mit Ergänzung oder gleich beim DMFV ? (Vor-/Nachteile)
Wie hoch sind die Deckungssummen ?
Wer oder Was ist/wird versichert ?
Ich bin über den IVM versichert. Vor oder Nachteile kann ich Dir keine nennen. Ob die im Schadensfall gut arbeiten weiss ich auch nicht, da ich noch keinen hatte. ( was auch hoffentlich so bleibt!) Aber ich kann Dir sagen, das die Deckungssumme 2 000 000€ beträgt. Die Versicherung beginnt immer am 01.01. und läuft ein Jahr, verlängert sich automatisch um ein Jahr wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde. Ich meine ich habe Ca. 25 € gezahlt. Hoffentlich hat Dir das ein wenig geholfen.
Am einfachsten kannst Du dich über die Dachverbände DMFV oder DAEC Versichern. Die kennen sich mit dem Modellsport aus. Zusätzlich kannst Du eine art Wildflug Versicherung dazu abschließen. Unter Einhaltung desen Bestimmungen kannst Du auch auf NICHT MODELLFLUG Geländen fliegen.
Hallo Ralph,
ich bin Mitglied beim DMFV und bin für 50€ im Jahr gut bedient:
1. 37€ Mitgliedsbeitrag incl. Vereinshaftpflicht Deckung €1.533.876,-, kostenlose Rechtsberatung und Vereinszeitschrift "modellflieger"
für zusätzliche 13€ eine Zusatzversicherung Deckung €2.556.460,- wenn Du abseits von Modellflugplätzen fliegst (vorausgesetzt Du hast die Einwilligung des Grundstückeigentümers)
für zusätzliche 13€ eine Zusatzversicherung Deckung €2.556.460,- wenn Du abseits von Modellflugplätzen fliegst (vorausgesetzt Du hast die Einwilligung des Grundstückeigentümers)
Was bedeutet eigentlich der Satz mit der Einwilligung des Grundstückeigentümers, wenn man auf einer Wiese der Stadt oder Land fliegt. Ich glaube ja nicht das ich dann die Einwilligung der Stadt oder des Landes haben muß.
Meine Frage kommt daher weil ich häufiger sog. Wildes Fliegen ( jedoch unter besonderer Sorgfaltspflicht und ohne Publikum) betreibe.
Ich habe in einer Modellzeitung gelesen, das das Einverständniss des Grundstückbesitzers immer vorliegt. Es sei denn Er hat vorher zu verstehen gegeben das dies nicht der Fall ist. Sollte man "wild fliegen" und der Eigentümer meldet sich und sagt Er will das nicht, muß man aufhören. Die Luft über dem Grundstück ist allerdings "Fei".(es gelten die allgemeinen Flugbestimmungen) Nur das Landen auf seinen Grundstück kann Er Dir untersagen. Der Artikel in dem ich das las war von einem Rechtsanwalt geschrieben.
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