Remote ID in der EU

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  • Jan_Privat
    Member
    • 05.06.2020
    • 301
    • Jan
    • Hamburg / Nordfriesland

    #1

    Remote ID in der EU

    Hallo Leute,

    in den USA sind ja gerade alle ganz aufgeregt wegen Remote ID: https://youtu.be/Kt_uEgF5ikE?t=99

    So wie ich es verstanden habe, werden da alle RC Fluggeräte mit einem "Tracker" versehen, der die Identität, sowie die Position des Piloten und des Fluggerätes in Echtzeit funkt. Was die Leute am meisten stört, das System ist nicht verschlüsselt und jeder mit einem Smartphone kann die Daten abrufen. Auch der Wutbürger (bzw die "Karen") von nebenan.

    Weiß jemand inwiefern uns das hier in DE auch betrifft, bzw. betreffen wird? Ich finde dazu im Netz kaum konkrete Informationen.

    Viele Grüße,
    Jan
  • thomas1130
    RC-Heli TEAM
    Admin
    • 26.11.2007
    • 25692
    • Thomas
    • Österreich

    #2
    Naja - wir haben doch eh Kenntnisnachweis und Kennzeichnungspflicht

    Von daher - gibt glaube ich nichts, worüber wir uns hier aufregen müssen
    Stay hungry. Stay foolish.

    Kommentar

    • echo.zulu
      Senior Member
      • 03.09.2002
      • 3931
      • Egbert
      • MFG Wipshausen

      #3
      Ich denke es wird kommen. Die EU-Richtlinien sehen schon ein Tracking-Device (Transponder) vor und da die DFS (Deutsche Flugsicherung) eine der treibenden Hauptkräfte im Verfahren ist, wird es bestimmt auch auf uns zukommen. Die Zeit wird zeigen welche Stilblüten das noch geben wird. Andererseits geben wir auch so schon demaßen viele Daten allgemein bekannt, dass ich mir um das bisschen Modellfliegerei die geringeren Sorgen mache.
      CU,
      Egbert.

      Kommentar

      • marv
        Member
        • 31.08.2021
        • 34
        • Marvin

        #4
        Fernidentifizierung à la RemoteID ist im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung ja für RTF-Modelle der Klassen C1 aufwärts sowieso schon vorgesehen:

        Zitat von Delegierte Verordnung (EU) 2019/945
        Es verfügt über eine direkte Fernidentifizierung,

        a)die das Heraufladen der UAS-Betreibernummer nach Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und die ausschließliche Befolgung des vom Registrierungssystem vorgesehenen Prozesses ermöglicht;

        b)die gewährleistet, dass während der gesamten Flugdauer die folgenden Daten des UA unter Verwendung eines offenen und dokumentierten Übertragungsprotokolls in Echtzeit direkt und regelmäßig so übermittelt werden, dass sie innerhalb des Sendebereichs von vorhandenen Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können:

        i)die UAS-Betreibernummer,
        ii)eine eindeutige physische Seriennummer des UA nach der Norm ANSI/CTA-2063,
        iii)die geografische Position des UA und seine Höhe über der Oberfläche oder dem Startpunkt,
        iv)der Streckenverlauf, gemessen im Uhrzeigersinn vom geografischen Norden, sowie die Geschwindigkeit über Grund des UA und
        v)die geografische Position des Fernpiloten oder, falls nicht verfügbar, des Startpunkts;

        c)die gewährleistet, dass der Nutzer die in Buchstabe b Ziffern ii, iii, iv und v genannten Daten nicht verändern kann.
        Die gleiche EU-Verordnung (2019/945) enthält in Teil 6 des Anhangs auch direkt die Anforderungen für "Zusatzgeräte für die direkte Fernidentifizierung", d.h. es ist auch jetzt schon in unserer Gesetzgebung vorgesehen, dass ein Fernidentifizierungssystem nachgerüstet werden kann.

        Bislang ist das halt noch nicht für alle Flugmodelle verpflichtend, aber nüchtern betrachtet ist das nur noch eine Frage der Zeit.

        Kommentar

        • Heli87
          Senior Member
          • 12.10.2016
          • 8521
          • Torsten

          #5
          Die jetzigen Regularien ist doch schon keiner in der Lage zu kontrollieren.

          Kommentar

          • Chris Lange
            Senior Member
            • 13.05.2005
            • 5330
            • Christian

            #6
            Sind ja auch perfekt durchdacht und bringen der Gesellschaft einen grossen Gewinn.
            Moin

            Kommentar

            • pope1701
              Member
              • 12.01.2022
              • 547
              • Peter
              • Bei Stuttgart

              #7
              Zitat von Heli87 Beitrag anzeigen
              Die jetzigen Regularien ist doch schon keiner in der Lage zu kontrollieren.
              Das ist auch nur nötig, wenn was passiert. Im Fall der Fälle braucht es eben Regeln, gegen die der Schuldige auch verstoßen hat.

              Ich finde, bisher haben uns die Verbände in der Sache echt gut vertreten. Wenn man da zB nach Kanada schaut, da ist es schaurig.
              Erst Hub, dann Schraub.

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