Siehe dazu auch folgenden Artikel.
Kostenbescheid LBA Kenntnissnachweis / Dronenführerschein / Dronenverordnung
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Kostenbescheid LBA Kenntnissnachweis / Dronenführerschein / Dronenverordnung
So wie es aussieht fängt das LBA jetzt an die Gebühren für den Dronenfüherschein und für die Registrierung der Fluggeräte einzusammeln. Und zwar Rückwirkend ab 2021.
Siehe dazu auch folgenden Artikel.
Nimbus 550 / T-Rex 500X / T-Rex 450L / Goosky S2 & S1 / (M2 Evo, M2 Explorer, M1, XK K110)Stichworte: -
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Zitat von Fetzi Beitrag anzeigenUnd da wundern die sich noch, dass viele sich denken, "scheiss" auf die Regeln und einfach fliegen gehen.... Ich kann nur sagen, hier im ländlichen Raum, interessiert es keinen, ob man den "Wisch" nun hat oder nicht.
Du hast eine Haftpflichtversicherung die ja Pflicht ist, nun fliegt dein Heli in ein Auto oder noch schlimmer in einer Person.....
Eine Versicherung wird sich immer versuchen raus zu winden. Und Du weisst hoffentlich wie es ist bei Auto fahren ohne Führerschein.
Allein aus diesem Grund war es mir wichtig das Ding zu haben. Die Leute im Verein haben ja teils eh was anderes. Aber ich als Wildflieger brauche es halt.Nimbus 550 / T-Rex 500X / T-Rex 450L / Goosky S2 & S1 / (M2 Evo, M2 Explorer, M1, XK K110)
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Hallo zusammen,
viel Geld für Helis, Sender und Zubehör ausgeben aber auf die Barrikaden wegen 25 Euro gehen. Sorry, aber da fehlt mir das Verständnis dafür.
"Die Gebühren für den Drohnenführerschein, also den EU-Kompetenznachweis A1/A3, betragen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) 25,00 Euro, wie auf der Seite des Luftfahrt Bundesamts angegeben."
Gruß PeterKraken 700, 2xGoblin 500 Sport
Jeti DS 16; BD 3SX; Axon
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Kenntnisnachweis und Drohnenführerschein sind aber sowieso verschiedene Paar Schuhe.T-Rex 250, 450, 600, Bell 212 Twin Jet, Three Dee V4, MP V91, TDR, TDR 2, TDF, TDS, TDSF
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Zitat von Gandalf Beitrag anzeigenHallo zusammen,
viel Geld für Helis, Sender und Zubehör ausgeben aber auf die Barrikaden wegen 25 Euro gehen. Sorry, aber da fehlt mir das Verständnis dafür.
"Die Gebühren für den Drohnenführerschein, also den EU-Kompetenznachweis A1/A3, betragen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) 25,00 Euro, wie auf der Seite des Luftfahrt Bundesamts angegeben."
Gruß Peter
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Zitat von Fetzi Beitrag anzeigeninteressiert es keinen, ob man den "Wisch" nun hat oder nicht.
Stay hungry. Stay foolish.
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Äh klärt mich mal auf. Hab da schon lange auf Durchzug gestellt.
Habe damals den Kentnissnachweis gemacht, den musste ich damals schon bezahlen.
Die eID habe ich über den Verein erhalten.
Was zum Hänker brauche ich jetzt noch, wo man mich am liebsten Rückwirkend zur Kasse bitten will?
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Zitat von Heli87 Beitrag anzeigenÄh klärt mich mal auf. Hab da schon lange auf Durchzug gestellt.
Habe damals den Kentnissnachweis gemacht, den musste ich damals schon bezahlen.
Die eID habe ich über den Verein erhalten.
Was zum Hänker brauche ich jetzt noch, wo man mich am liebsten Rückwirkend zur Kasse bitten will?
Gruß PeterKraken 700, 2xGoblin 500 Sport
Jeti DS 16; BD 3SX; Axon
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Zitat von Gandalf Beitrag anzeigenDu brauchst den A1/A3 für Heli nicht. Was Du brauchst ist ein Kenntnisnachweis.
Vorteile hat man jedoch mit einem Kenntnisnachweis eines Verbandes – erlaubt z.B. der DMFV auch alte "Großgeräte" wie eine DJI Phantom weiterhin in Wohnnähe zu fliegen. Somit kann man noch immer die Dachrinne kontrollieren – mit dem A1/A3 müsste man 150m Abstand halten. Weiterer Vorteil des Fluges im DMFV-Verbandsrahmens ist, dass die (kostenpflichtige) Prüfung für einen Kenntnisnachweis effektiv erst ab 2kg Gewicht abgelegt werden muss, sich also der Anfall von 25€ Kosten weiter nach hinten verschieben. Der Verband (und der Gesetzgeber) erwartet aber im Gegenzug, dass man sich eigenständig über die Regeln unterhalb von 2kg informiert, man also Kenntnisse erwirbt und selbstverantwortlich anwenden/nachweisen kann.
Ändert aber nichts daran, dass ich ebenso mittels A1/A3-Schein meine Fluggeräte bewegen kann. Und so mancher ist gar kein Verbandsmitglied, der muss dann den Open-Schein machen! Ob man als Verbandsmitglied um die einmalige 20€-Registrierung als Betreiber beim LBA herumkommt, könnte ich jetzt gar nicht sagen. Falls man auch im Flug im Verbandsrahmen diese E-ID am Fluggerät benötigt, dann wohl nicht.Zuletzt geändert von jumphigh; 30.07.2025, 20:02.Grüße von Andreas
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Genau. Die E-ID am Fluggerät benötigen alle über 250 Gramm oder mit Kamera. Wenn du beim DMFV oder MFSD Mitglied wirst, dann melden die dich beim LBA an. Ist also etwas einfacher. Kennzeichnung musst du natürlich selbst am Fluggerät anbringen.
Und wie gesagt, wenn du kein Verbandsmitglied bist oder werden willst, dann den A1/A3 Schein machen, beim LBA registrieren, Modell kennzeichnen, über 250 Gramm nur außerhalb von Ortschaften fliegen und die Versicherung nicht vergessen.Zuletzt geändert von Jan_Privat; 31.07.2025, 10:29.
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Zitat von Fetzi Beitrag anzeigenGeht nicht um die 25€, sondern hauptsächlich um die Frechheit, diese Rückwirkend zu fordern!
Das einzige, worüber man sich beschweren könnte wäre die Tatasche, das die vier Jahre gebraucht haben, um die Bescheide zu verschicken.XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
Walkera Devo10
Sim:Clearview, Heli-X
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Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
Warum wird diese eklatante Falschinformation selbst jetzt nach Jahren noch immer verbreitet? Es gibt keinen Unterschied zwischen Drohnen und Helis oder Schaumwaffeln. Jeder, der RC-Gerät über 250g fliegt, benötigt entweder den A1/A3-Schein oder einen äquivalenten Kenntnisnachweis seines Verbandes. Der überwiegende Anteil unserer Helis fällt in die Kategorie Open A3 C4/Selbstbau und ist damit ein Fall für die Piloten-Kenntnisnachweisprüfung Open A1/A3 beim LBA.
Vorteile hat man jedoch mit einem Kenntnisnachweis eines Verbandes – erlaubt z.B. der DMFV auch alte "Großgeräte" wie eine DJI Phantom weiterhin in Wohnnähe zu fliegen. Somit kann man noch immer die Dachrinne kontrollieren – mit dem A1/A3 müsste man 150m Abstand halten. Weiterer Vorteil des Fluges im DMFV-Verbandsrahmens ist, dass die (kostenpflichtige) Prüfung für einen Kenntnisnachweis effektiv erst ab 2kg Gewicht abgelegt werden muss, sich also der Anfall von 25€ Kosten weiter nach hinten verschieben. Der Verband (und der Gesetzgeber) erwartet aber im Gegenzug, dass man sich eigenständig über die Regeln unterhalb von 2kg informiert, man also Kenntnisse erwirbt und selbstverantwortlich anwenden/nachweisen kann.
Ändert aber nichts daran, dass ich ebenso mittels A1/A3-Schein meine Fluggeräte bewegen kann. Und so mancher ist gar kein Verbandsmitglied, der muss dann den Open-Schein machen! Ob man als Verbandsmitglied um die einmalige 20€-Registrierung als Betreiber beim LBA herumkommt, könnte ich jetzt gar nicht sagen. Falls man auch im Flug im Verbandsrahmen diese E-ID am Fluggerät benötigt, dann wohl nicht.
Kraken 700, 2xGoblin 500 Sport
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Ich hatte den Post primär aus 2 Gründen aufgemacht.
1) Wenn das LBA Rechnungen stellt für Personen die zwischen dem 17.Juni und 16.August 2021 den Dronenfüherschein gemacht haben, würde ich einfach mal widersprechen und auf das entsprechende Statement vom LBA hinweisen.
2) Ich habe den Dronenführerschein glaube ich 2022 gemacht und wurde definitiv auf die Kosten hingewiesen. Ich finde es aber ein Witz das das LBA, wie schon geschrieben, 4 Jahre braucht das Geld einzutreiben.
Und wenn ich dann betrachte das unsere obersten Gerichte entschieden haben, dass ein Gutschein nach 2 Jahren verfällt, dann finde ich das noch recht freundlich geschrieben mit dem "Witz".
Ich hatte erst vor kurzem ein Gutschein von"Wunschgutschein.de" ,
2 Jahre und 3 Monate alt; und es gab dann nur die Rückmeldung der Gutschein ist nicht mehr gültig. Ist zwar ein anderes Thema, aber sowas ist dann schon ein bischen komisch.Zuletzt geändert von Timo1972; 01.08.2025, 12:41.Nimbus 550 / T-Rex 500X / T-Rex 450L / Goosky S2 & S1 / (M2 Evo, M2 Explorer, M1, XK K110)
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