Garantie bei gekürzten Kabeln ???

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  • Wolfgang Neumann
    Wolfgang Neumann

    #1

    Garantie bei gekürzten Kabeln ???

    Hallo,

    es ist ja, wie schon hier öfters beschrieben, normal die Kabel z.B. an dem Regler vom E-Heli, Servos, Kreisel usw. zu kürzen bzw. zu verlängern. Rein technisch eine gute Sache sofern man mit dem Lötkolben umgehen kann.

    Wie sieht es denn da aber mit der Garantie aus. Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
    Gerade nach der neuen Gesetzgebung, ab Januar 2002, beträgt ja nun die Garantiezeit 24 Monate. Muss ich nun für die zwei Jahre meine Kabel alle in Schleifen einbinden damit ich im Garantiefalle das Teil noch ersetzt bekomme.

    Wäre mal Interessant Eure Meinung dazu zu hören, da mein neuer HELI gerade im Endstadion der Monatge ist und ich nun den Kabelbaum ordentlich verlegen möchte, da sind aber ein paar Kabel zulang und ich möchte wegen evt. Störungen nicht gerade alles in Schlaufen einbinden.

    Gruß
    Wolfgang
  • Rasenmäher
    Rasenmäher

    #2
    Garantie bei gekürzten Kabeln ???

    Hallo Wolfgang

    Egal was Du in der Garantiezeit veränderst,die Garantiezeit
    erlischt.
    ich selber kürze die Kabel wie ichs se brauche.
    Nur vom Kreisel lasse ich die Finger von weil man nicht
    weiss ob das kürzen vor oder nachteile bringen kann wegen
    ( ßbertragung )oder anderes.
    Wenn Du aber keine Fehler machst und weisst das es hinterher funktioniert, warum nicht!



    Gruß Stefan

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    • Rasenmäher
      Rasenmäher

      #3
      Garantie bei gekürzten Kabeln ???

      Hey Wolfgang

      ich hatte noch was vergessen !

      das Antennenkabel nicht kürzen, muß so lang sein!!!!!!

      ha,ha




      Gruß Stefan

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      • Kai-Uwe
        Kai-Uwe

        #4
        Garantie bei gekürzten Kabeln ???

        Hallo,

        Möglicherweise schmeißt ihr hier wieder was durcheinander, wie´s so häufig geschieht:

        1. Die Garantie ist eine völlig freiwillige Leistung eines Herstellers oder Verkäufers. In die Garantiebedingungen kann er also so ziemlich reinschreiben, was er will. Also: gekürzte Kabel, geöffnetes Gehäuse -] nix Garantieleistung, bestenfalls Kulanz.

        2. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Teil des Vertrags zwischen Käufer und Verkäufer, der Hersteller hat da also im Prinzip erstmal nichts mit zu tun.

        Die Gewährleistung besagt, dass der Verkäufer dafür geradesteht, dass der Artikel zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist. Tritt ein solcher Mangel in Erscheinung, hat man jetzt 2 Jahre (früher 6 Monate) Zeit, diesen Mangel anzuzeigen. Die 2 Jahre sind also eine Verjährungsfrist. Dabei wird i.A. vereinfachend davon ausgegangen, dass jeder Schaden, der in den ersten 6 Monaten auftritt, bereits beim Verkauf im Keim vorhanden war, jedenfalls liegt hier die Beweislast beim Verkäufer. Dies gilt nach wie vor. Bei Schäden nach den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer (der jedoch meistens schlechte Karten haben dürfte).

        Zusammenfassend: Wenn du Kabel kürzt und in den ersten 6 Monaten ein Schaden eintritt, muss dir dein Händler nachweisen können, dass der Schaden ursächlich mit den gekürzten Kabel zusammenhängt. Nach den 6 Monaten musst du nachweisen, dass der Schaden nicht mit dem Eingriff zusammenhängt.

        Das ist jedenfalls das, was ich aus entsprechenden Artikeln bisher so verstanden habe. Sollte hier was falsch sein, bitte ich um Berichtigung .

        Grüße, Kai.

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        • HeliInvasion
          HeliInvasion

          #5
          Garantie bei gekürzten Kabeln ???

          Hallo Zusammen !!!

          Da ich im Automobilbereich sehr viel mit Garantien und Gewährleistung zu tun habe, kann ich den Ausführungen von Kai nur beipflichten.

          Jeder Anwalt der sich mit dieser Materie befaßt wird in einem Schadensfall während der 1. 6 Monate ein poitives Ergebnis erreichen. Die Frage ist nur, wer sich diese Mühe macht, bzw. diesen Weg einschlägt !

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