laut DMFV-Zusatzversicherung für Wildflieger, ist ein Abstand zu Flughäfen von ca. 1,5 km einzuhalten.
Die Kontrollzonen, von Flughäfen, sind aber grösser dimensioniert.
Was ist jetzt erlaubt*?
Der Abstand von 1,5 km, auch wenn man sich dann in dieser Kontrollzone befindet
oder gilt ein generelles Verbot in dieser Kontrollzone?
Welche trafen können auf einen zukommen, wenn man in einer Kontrollzone fliegt?
Gruss Harald


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