Wildflieger im Naturschutzgebiet

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  • gerrytech
    Member
    • 30.12.2002
    • 789
    • Gerald
    • www.FSCEssen.de

    #1

    Wildflieger im Naturschutzgebiet

    Hi alle,
    ich habe da mal ein paar lästige Fragen.

    ZUm Fliegen ist es notwendig, seinen Sender anzumelden und Versicherungsschutz zu haben.
    Beides trifft für mich zu. D.h. ich bin Mitglied im DMFV mit Zusatzversicherung und mein Sender ist auch angemeldet.

    Da ich keinem Verein angehöre, bin ich gezwungen "Wild" ztu fliegen. Dafür habe ich auch schon passende Gelände ausfindig gemacht. Natürlich werden alle weiteren Bestimmungen (1,5KM, usw) eingehalten.
    Nur eines macht mich stutzig.

    Es befindet sich im Naturschutzgebiet.

    EIn Fluglehrer sagte mir einmal, das dort geflogen werden darf, doch wie sieht es wirklich aus, und wo stehen die Gesetzesregelungen(Flugrecht) für Modellflieger? ?( ?( ?(

    Mfg, Gerry
    Gruss, Gerald
    Oxy3-Qube;Voodoo 400;Voodoo 700;Henseleit TDF; div. Flächen, MZ-24
  • Maik Otto
    Maik Otto

    #2
    Wildflieger im Naturschutzgebiet

    hi gerry

    Es befindet sich im Naturschutzgebiet.
    oh/ha .. ich kenne zwar den gesetzes-text nicht

    aber da kannst du dir richtig !!!! ärger einhandeln und

    den modellsport enorm in ver-ruf bringen .

    wer dort fliegen darf (vereine?)hat meistens ordentlich

    auflagen was flugzeiten , lautstärke usw betrifft.

    tip : such dir eine andere fläsche und beachte den

    fred "wildfliegen" hier im forum . das thema wurde

    kürlich behandelt .

    [a href=\"www.rc-heli.org/forum/thread.php?threadid=11695&boardid=40\"]www.rc-heli.org/forum/thread.php?threadid=11695&boardid=40[/a]

    Kommentar

    • Berthold Pätzold
      Berthold Pätzold

      #3
      Wildflieger im Naturschutzgebiet

      also wir haben ja schon Stress mit Landschaftsschutzgebieten.......und erst recht mit Naturschutzgebieten.........

      aber vielleicht zahlt ja der Fluglehrer die Strafe....die nicht gering sein wird.....

      bei uns ist schon einer mal mit 150 .- verdonnert worden weil er im Landschaftsschutzgebiet ohne Genehmigung geflogen ist......( da war der Naturschützer aber noch gnädig.......er hätte auch eine richtige Anzeige ausgeben können )

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      • Christof Schneider
        Christof Schneider

        #4
        Wildflieger im Naturschutzgebiet

        Ich würde da nicht Fliegen gibt bestimmt ärger wenn mal einer vorbei kommt.
        Es können ja seltene Vögel oder sowas gestört werden,ich würde auch schon mal aus so einem gebiet weggeschickt,und der Förster hat gesagt das er mich wenn ich hier nochmal Fliege anzeigen müsse weil es nicht erlaubt sei.
        Also lass es besser bleiben

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        • Dieter F. Heinlin
          Dieter F. Heinlin

          #5
          Wildflieger im Naturschutzgebiet

          Hallo Gerry,
          da hier schon mal gefragt: [a href=\"http://www.dmfv.de/cgi-bin/forum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=2;t=000106\" target=\"_blank\"] "es kommt darauf an..." -] ein Link[/a]

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          • Bee
            Bee

            #6
            Wildflieger im Naturschutzgebiet

            Hi,

            naja, abheben darfst Du im Naturschutzgebiet nicht, drüberfliegen schon. Landen ist auch o.k. Wenn Du Lust auf ßrger hast, dann startest Du ausserhalb und schwebst dann ins Naturschutzgebiet zum Fliegen. Du darfst aber trotzdem dann die Wege nicht verlassen. Vielleicht wäre es besser, bei den 1,5km Siedlungsabstand Abstriche zu machen, und das Naturschutzgebiet in Ruhe zu lassen.

            Gruss
            Micha

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            • gerrytech
              Member
              • 30.12.2002
              • 789
              • Gerald
              • www.FSCEssen.de

              #7
              Wildflieger im Naturschutzgebiet

              So nochmals ein Nachtrag,
              das Naturschutzgebiet ist ein Landschaftsschutzgebiet.
              Wo hab ich heute nur meinen Kopf? ?(

              Und mir sagte der Fluglehrer, das der Förster gerne mal einen Modellflieger verjagt, aber nicht dazu befugt sei, weil durch die Modellfliegerei keinerlei Schädigungen an der Landschaft hervor gerufen werden.

              Auch bei VB ist das so, da es sich bei unserem Nitromethan um einen Alkohol Kraftstoff handelt, welcher nicht die Natur schädigt.(Das enthaltene ßl möchte ich hier aber nicht ansprechen.

              MfG, Gerry
              Gruss, Gerald
              Oxy3-Qube;Voodoo 400;Voodoo 700;Henseleit TDF; div. Flächen, MZ-24

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              • Dieter F. Heinlin
                Dieter F. Heinlin

                #8
                Wildflieger im Naturschutzgebiet

                Hallo Gerry,
                dann wäre es sicher ratsam, dass "ihr" Euch zusammentun würdet um einen "Verein" zu gründen mit dem Ziel eine "Aufstiegserlaubnis" für den "Modellflug" zu erlangen!

                PS: Dann hat auch der "Jäger" ausgejagt...

                Gerry: Mein Fehler, ok..Das Wort Jäger ist durch Förster zu ersetzen!

                Kommentar

                • gerrytech
                  Member
                  • 30.12.2002
                  • 789
                  • Gerald
                  • www.FSCEssen.de

                  #9
                  Wildflieger im Naturschutzgebiet

                  Das würde ich doch glatt machen, wenn "WIR" ein paar mehr wären. Der Jäger war aber ein Förster.


                  MfG, Gerry

                  PS: Ab dem 7.1. mache ich auch wieder Stuttgart unsicher.
                  Gruss, Gerald
                  Oxy3-Qube;Voodoo 400;Voodoo 700;Henseleit TDF; div. Flächen, MZ-24

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                  • Bee
                    Bee

                    #10
                    Wildflieger im Naturschutzgebiet

                    Hi,

                    da der Förster keine exekutive Gewalt hat, kann er Euch natürlich nicht verjagen. (Ob ihr nun illegal fliegt, oder nicht), soweit hat Dein Fluglehrer recht. Aber nicht immer geht es darum, recht zu haben. Flieg´ lieber dort, wo es keinen stört (auch wenn es mal keine 1,5km Abstand sind) Wenn jeder Modellflieger auf Konfrontation geht, wird unser Problem bald keines mehr sein, denn dann lautet §1GG:

                    Das Bauen und Betreiben von Modellen egal welcher Art und Größe ist verboten.

                    Gruss
                    Micha

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                    • gerrytech
                      Member
                      • 30.12.2002
                      • 789
                      • Gerald
                      • www.FSCEssen.de

                      #11
                      Wildflieger im Naturschutzgebiet

                      Ich will auch nicht auf Konfrontation gehen.
                      Ich wollte hier nur einmal den Grundsatz geklärt haben.

                      Dort wo ich fliegen will ist in 2 KM Entfernung das einzige Haus. Sollte ich natürlich Probleme bekommen, werde ich erst einmal den Rückzug antreten. (Oder Granatwerfer extra für Förster montieren)

                      Ich habe ehlich gesagt auch keinen Bock darauf permanent Probleme wegen dem heli zu bekommen. Nur man muss erst einmal wissen, wer im Recht ist.

                      Wenn es Grundsätzlich verboten ist, würde ich mich auch von dort fern halten. (Knollen sind zu teuer, aber gut zu wissen, das der Oberförster keine Ausstellen kann)


                      MfG, Gerry
                      Gruss, Gerald
                      Oxy3-Qube;Voodoo 400;Voodoo 700;Henseleit TDF; div. Flächen, MZ-24

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                      • Bee
                        Bee

                        #12
                        Wildflieger im Naturschutzgebiet

                        Hi,

                        ich wollte Dir auch nicht unterstellen, streitsüchtig zu sein. Mein Statement war allgemein gehalten.
                        Was das einsame Haus in 2km Entfernung angeht: Geh´ hin, sein nett und frag. Ich könnte wetten, dass der nix dagegen hat, wenn Du ab und zu in 500m Entfernung (ausserhalb des Landschaftsschutzgebietes) zu seinem Haus fliegst.

                        Gruss
                        Micha

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                        • Wheelgunner
                          Member
                          • 24.06.2002
                          • 459
                          • Norbert

                          #13
                          Wildflieger im Naturschutzgebiet

                          Hi Gerrytech und die Anderen,

                          als Jäger wuste ich das zur Prüfung, mußte jetzt aber nachschlagen. Hier eine kurze Zusammefassung meiner Nachschlagtätigkeit:

                          Naturschutzgebiete ( NSG ) , Landschaftsschutzgebiete ( LSG ) und sonstige Schutzflächen haben eine individuelle Nutzungsverordnungen. In den Nutzungsverordnungen kann alles mögliche eingeschränkt sein, bis hin zur Nutzung durch den Eigentümer, z.B. das er nur zu gewissen Zeiten Gras mähen darf oder das für mich als Jäger die Jagd zusätzlich eingeschränkt wird ( Stichwort Vogelbrutkolonie ). Im Normalfall ist immer das allgemeine Betretungsrecht der Natur eingeschränkt, d.h. Mann/ Frau darf grundsätzlich nur bestimmte, ausgezeichnete Wege benuztzen und sich NICHT ausserhalb der gekennzeichneten Wege aufhalten, geschweige denn mit dem Auto reinfahren. Das bedeutet mindestens, daß du dein ganze Ausstattung zu Fuß rein und rausschleppen mußt und du nur von einem Weg aus starten darst. Sind keine ausgezeicheten Wege vorhanden so darfst du sicher nicht rein, ein Feldweg zählt in diesem Fall nicht! Der Grund für dein NSG könnten ja z.B. irgendwelche geschützen Wiesenblumen sein, die du evtl. mit deinem HeRo abmähst X( . Die vor Gericht ausgesprochenen Strafen können leicht bis zu 5-stelligen Summen gehen! Eine Aufstiegserlaubniss vom jeweiligen Grunsdtückseigentümer reicht sicher nicht um Straffrei zu bleiben. Du müßtest dich auf der Gemeindeverwaltung nach der Nutzungsverordnung für dein NSG erkundigen und dann schauen, was machbar ist.

                          Und damit das ganze richtig unübersichtlich wird, sind die Regularien von Bundesland zu Bundesland auch noch unterschiedlich, dank der konkurierenden Gesetzgebung im Bereich Naturschutz!

                          Klar, wenn dir dein Heli abhaut und in so einem Gebiet runterkommt, kann jeder verstehen, daß du dein Gerät wieder haben willst. Sollte jemand, z.B. Jäger, Förster oder Naturschutzbeauftragte dazukommen, erst mal höflich bleiben und die Umstände erklären. ( So wegen in den Wald rufen und wieder rausschallen ) . Meist kommt dann der erhobene Ziegefinger und "Bitte nicht nochmal", mehr dürfte aber im Ausnahmefall und als Erstlingstäter nicht passieren. Aber unter allen Umständen den ruhigen Ton bewahren. Solltest du auf ein unkooperatives Gegenüber stoßen, hast du auf alle Fälle schlechte Karten .

                          Generell sind Förster, Jagsschutzbeauftragte und die Natruschutzbeauftragten rechtlich Hilfspersonal der Polizei und Staatsanwaltschaft mit erweiterten Befugnissen, im Gegensatz zu dir als "Normalo". Sie können z.B verlangen, das du dich ausweist und müssen dir auf Verlangen ihren Dienstausweis zeigen. Wenn du dieser Aufforderung nicht nachkommst, können Sie verlangen, daß du auf die Polizei wartest. Festhalten dürfen sie dich zwar nicht( in diesem Fall nicht angemessen ), können dir aber z.B. hinterhergehen und damit dein Autokennzeichen feststellen und das dann der Polizei mitteilen Und damit hat man dich. Das so ein Verhalten dann logischerweise als strafverschärfender Faktor bei der dann sicher folgenden Verhandlung ist, brauche ich wohl nicht betonten.

                          Beim normalen Wildfliegen sieht es ganz anders aus, solange du in irgend einer Form eine Aufstiegserlaubniss hast, kann ich ( Jäger ) dich ( Flieger ) nur bitten, zu gewissen Zeiten oder an gewissen Stellen nicht zu fliegen, habe aber keine weiteren Möglichkeiten, dein Handeln zu unterbinden. Klar das du dabei die 1,5 km Abstand usw. einhältst
                          Norbert

                          Kommentar

                          • Berthold Pätzold
                            Berthold Pätzold

                            #14
                            Wildflieger im Naturschutzgebiet

                            aber Recht haben und Recht bekommen.............

                            da musste einen langen Atem haben...........gegen diese ßmter..........

                            Kommentar

                            • Dirk K.
                              Member
                              • 31.05.2001
                              • 390
                              • Dirk

                              #15
                              Wildflieger im Naturschutzgebiet

                              Hallo Micha und alle anderen,

                              nur zur Info: Abstand 1,5km zu Ortschaften, d.h. min. 3 Häuser, ein einzelnes Einsiedlerhaus zählt nach meiner Erinnerung nicht dazu. Er darf lt. Gesetz also näher als 1,5km ans Haus ran (Erlaubnis des Grundstückseigentümers der Wiese vorausgesetzt). Macht wohl weniger ßrger als das Fliegen im Naturschutzgebiet.

                              Gruß Dirk

                              Kommentar

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