Hallo,
ich selbst wurde im letzten Herbst zum Vorstand unseres Vereins gewählt.
Man muss sich überlegen, ob man das will oder nicht.
Ein Verein e.V. kann eigentlich keine Mitglieder ablehnen, da diese Vereine gemeinnützig sind. Ob man deshalb den Zutritt schafft ist eine andere Sache. Aber man kanns probieren.
Wir haben im Moment 60 Mitglieder, ca. 30 aktive und haben die Mitgliedergrenze gerade abgeschafft.
Zur Gründung eines Vereins gibt es eine ganze Menge zu sagen.
Ich glaube nicht, dass man einfach eine Interessengemeinschaft bilden und fliegen kann.
Man braucht ein Gelände und einen gewissen Abstand zu den nächsten Ortschaften.
Wir haben ein Gelände gepachtet.
Dann braucht man eine Aufstiegsgenehmigung vom Luftamt.
Da ist das Gelände eingezeichnet und was man alles fliegen darf und welche Auflagen, Schutzzäune, Zufahrtswege, Lärmbeschränkungen es gibt.
Dazu braucht man ein Gutachten von einem Modellflugsachverständigen, der muss bescheinigen, dass das Gelände geeignet ist.
Nach der Aufstiegsgenehmigung braucht man eine Flugordnung, wo geregelt ist, was man alles darf und was nicht.
Man braucht eine Steuernummer und muss jährlich Steuerantrag beim Finanzamt einreichen.
Man braucht Konten bei der Bank.
Man braucht jährlich eine Mitgliederversammlung und einen Bericht, der an das Registergericht gesendet werden muss.
Auch ein Kassenbericht muss erstellt werden.
Beim Registergericht muss der Verein angemeldet sein.
Dann brauchen alle Mitglieder eine Versicherung in einem Verband.
Private Haftpflichtversicherungen reichen in der Regel nicht aus.
Der erste und zweite Vorstand muss durch einen Notar beim Registergericht eingetragen werden.
Die Organisation des Vereins hat sich bei uns so eingerüttelt:
1. und 2. Vorstand sind die Vereinsorgane,
1. und 2. Kassier machen die Kasse, Steuer und den Jahresbericht,
1. und 2. Schriftführer machen Protokolle, Verbandsarbeit und den Schriftverkehr.
Wenn jemand dazu Fragen hat, oder Unterlagen oder Muster braucht, meldet euch.
Gruß
Walter


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