Fliegen auf Privatgrundstück

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  • Kholdstare
    Senior Member
    • 14.11.2007
    • 1390
    • Philipp
    • Bern

    #1

    Fliegen auf Privatgrundstück

    Tag Leute

    Ich bin derzeit auf der Suche nach einem Haus. Natürlich wird der 'Wildflugplatz' direkt hinter dem Haus sein Zumindest gehört dies zu meinen, resp. unseren Auswahlkriterien, aber wohl doch eher zu meinen.

    Nun habe ich ein freistehendes Objekt in Aussicht mit einer Grundstücksfläche von gerundet 1300 qm^2. Nun zur Frage, gelten die Aufstiegsbestimmungen auch auf meinem Grundstück, oder kann ich auf meinem Grundstück grundsätzlich alles tun, sofern es die Nachbarschaft nicht stört? Mir ist klar dass auf 1300qm keine 30kg Turbine geflogen werden kann, mir geht die Frage eigentlich mehr darum, ob mir bezüglich Modellflug das Grundstück irgendwelche Vorteile bringt. Der Hauptvorteil ist wohl kurz vor der Tür testen gehen, was bei meiner derzeitigen Mietwohnung nicht möglich ist (befahrene Strasse / Kinder, etc).

    Gruss, Philipp
    6 x AC3X, 3 x T14, 33 x BLS 253, 3 x TREX, kein TDR.
  • key2
    key2

    #2
    AW: Fliegen auf Privatgrundstück

    Moin,

    solange Du Dich an die geltenden Vorschriften hälst ist das kein Problem. Und alles andere: Wo kein Kläger, da kein Richter....aber mit den Nachbarn verscherzen ist immer doof...
    Grüße

    Andreas

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    • Kholdstare
      Senior Member
      • 14.11.2007
      • 1390
      • Philipp
      • Bern

      #3
      AW: Fliegen auf Privatgrundstück

      Jo aber, wenn mir das Grundstück gehört, heisst das auch, dass mir gewissermassen Luftrum zur Verfügung steht? Ich mein' hier gibt es Gesetze, sonst könnte ja jeder seine Modellrakete auf seinem Grundstück 2km in die Luft jagen (sofern sie wieder am selben Punkt landet, was eher unwahrscheinlich ist)
      6 x AC3X, 3 x T14, 33 x BLS 253, 3 x TREX, kein TDR.

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      • idefix-1972
        Senior Member
        • 10.06.2007
        • 2340
        • Kai
        • owl

        #4
        AW: Fliegen auf Privatgrundstück

        Also bis 5KG elektro kein Thema.

        Ab 5 KG brauchst Du eine Aufstiegsgenehmigung.

        Beim Verbrenner wirst Du das Problem mit den 1,5 km haben.

        Gruß

        Kai
        Infos über mich in meinem Profil.

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        • Anderl1006
          Anderl1006

          #5
          AW: Fliegen auf Privatgrundstück

          Der Luftraum gehört niemandem, es sei den er ist gesperrt.
          Hochschiessen kannst Du was Du willst, solange Du dabei nicht mit dem Luftfahrtbundesamt, Nachbarn oder sonstwem dem das auf den Kopf fallen könnte zusammenstößt...

          Kommentar

          • Helios
            Senior Member
            • 15.09.2006
            • 1165
            • Dr. Hans Dieter
            • 74626 Bretzfeld

            #6
            AW: Fliegen auf Privatgrundstück

            Hallo Philipp,

            die Bedingungen wurden teilweise schon genannt. Aus meiner Sicht (bin kein Jurist) gelten die Vorschriften des Luftfahrtgesetzes auch auf eigenem Grund.

            Also gilt für Luftfahrzeuge:
            - ab 5kg ist Aufstiegserlaubnis notwendig
            - ab 25kg ist Zulassung durch Luftfahrtbundesamt notwendig
            - Verbrenner erst ab 1,5km von Wohngebäuden (mindestens 3 Gebäude)
            - zum Betreten des Start- und Landegeländes muss Genehmigung des Eigentümers vorliegen

            Der Luftraum ist öffentlich. Ich gehe mal davon aus, dass der Luftraum oberhalb eines eigenen Grundstückes nicht zum Grundstück gehört. Sonst dürfte ja niemand über ein Grundstück fliegen ohne eine ßberflugerlaubnis zu haben.

            Du kannst Dein Grundstück zum Starten und Landen eines E-Modells bis 5kg nutzen. Alles andere dürfte nicht gehen. Wobei ich an Deiner Stelle schon aus Gründen des Unfallschutzes nicht über bewohntes Gebiet (Häuser, Gärten etc.) fliegen würde.

            Gruß Dieter
            SJM-Sparrow, SJM-325, Atom-500, Spirit L-16 Rigid, TD-Rigid

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            • JMalberg
              RC-Heli TEAM
              • 05.06.2002
              • 22585
              • J
              • D: um Saarbrücken drum rum

              #7
              AW: Fliegen auf Privatgrundstück

              Wie schon geschrieben, gelten alle Vorschriften des LuftG und des Umweltrechts.
              Lediglich die "Erlaubnis zum Betreten des Grundstücks" hat sich dann erledigt.


              Du fliegst ja nicht auf dann deinem Grundstück, sondern in der Luft darüber.
              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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              • Thallius
                Thallius

                #8
                AW: Fliegen auf Privatgrundstück

                Irgendwie wird immer vergessen, daß der Luftraum natuerlich nicht überall frei beflogen werden darf. Wenn Dein neues Haus in einer CTR liegt dann ist es halt verboten. Wenn es in einer Class D oder E liegt, dann gibt es eine Flughöhenbegrenzung die bis zu 100m (300ft) runterreichen kann.

                Bitte nur noch Fragen zu Plätzen posten. <br /><a href="http://www.rc-heli-online.de/karte/index-rc-heli.asp" target="_blank"><b>Die Flugplatzliste findet Ihr hier!</b></a>


                Gruß

                Claus

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                • Sky
                  Sky
                  Gesperrt
                  • 04.07.2006
                  • 3801
                  • Gottfried

                  #9
                  AW: Fliegen auf Privatgrundstück

                  Hallo Philipp,

                  am besten du rufst mal bei deiner Flugversicherung an.

                  Die können dir 100% sagen, ob du mit einem deiner vielen Helis (siehe in deiner Signatur / 6 x AC3X, 3 x T14, 33 x BLS 253, 3 x TREX, kein TDR ) auf deinem Grundstück (Grundbuch) starten darfst bzw. die Vesicherung gültig bleibt.
                  Zuletzt geändert von Sky; 08.02.2010, 12:02.

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                  • Kholdstare
                    Senior Member
                    • 14.11.2007
                    • 1390
                    • Philipp
                    • Bern

                    #10
                    AW: Fliegen auf Privatgrundstück

                    Hallo Gottfried

                    Keine Ahnung wie das bei euch läuft, aber hier in der Schweiz habe ich Modellflug in der Haftpflicht mit drin (übrigens bis 25kg, bei euch IMHO nur 5kg). Dass ich auf eigenem Grundstück versichert bin ist ja wohl klar, nur alles ist damit nicht abgedeckt. Ich meine, verursache ich mit dem Heli einen Schaden am Haus, haftet dann die Gebäudeversicherung? Eher weniger. Fakelt ein Lipo inkl. Hütte ab, dann auf jeden Fall.

                    Zu den restlichen Antworten, ist eigentlich so wie ich mir das gedacht habe, es gelten dieselben Gesetze. Einziger Unterschied ist nur dass ich Besitzer wäre.

                    Gruss, Philipp
                    6 x AC3X, 3 x T14, 33 x BLS 253, 3 x TREX, kein TDR.

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