Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

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  • fireball
    Senior Member
    • 07.04.2009
    • 2554
    • Marcus
    • wohnen: Viernheim fliegen: MFC Gernsheim

    #16
    AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

    Die Grünkittel Denen kannste sagen, dass sie Dir gegenüber nicht weisungsbefugt sind.

    Zumal Du ja sicher eine Aufstiegsgenehmigung vom Grundstücksbesitzer hast, die Du ja auch aus versicherungstechnischen Gründen brauchst.
    Greets,
    Marcus

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    • Fo3r5ter
      Fo3r5ter

      #17
      AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

      Also wenn du nicht gerade auf Nachtflüge stehst sollte sich auch kein Problem mit Jägern zeigen. Die dürfen nämlich nur in der Dämmerung auf Feldern und offenen Flächen schießen. Wenn du also nicht gerade um Bäume im dichtesten Wald fliegst solltest du auf den verschiedenen Feldwegen in deiner Umgebung kein Problem bekommen. Ich z.b. wohne in einem Dorf nahe Köln und wenn ich mich dann endlich für einen Heli entscheide gehe ich einfach zum nächsten Bauern und frage da direkt. Vielleicht darfst du ja sogar von dessen Hof aus starten. Dann haste auch einen Graden Start / Landeplatz für dich.

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      • Michael Vogler
        RC-Heli TEAM
        • 24.05.2006
        • 4681
        • Michael
        • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

        #18
        AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

        Zumal Du ja sicher eine Aufstiegsgenehmigung vom Grundstücksbesitzer hast, die Du ja auch aus versicherungstechnischen Gründen brauchst.
        Die Aufstiegsgenehmigung bzw. Erlaubnis bekommt man aber nicht vom Grundstücksbesitzer sondern von der Luftfahrbehörde.
        Hier natürlich wieder abhängig von der Art, Gewicht des Helis und dessen Antriebsart.

        z.b. hier: http://www.regierung.oberbayern.baye...chaft/luftamt/

        Vom Grundstücksbesitzer bekommst Du lediglich die Genehmigung sein Grundstück betreten zu dürfen, um dort Deine sportlichen Aktivitäten auszuüben.
        Zuletzt geändert von Michael Vogler; 19.04.2010, 11:44.

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        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22613
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #19
          AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

          Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
          ...

          Vom Grundstücksbesitzer bekommst Du lediglich die Genehmigung sein Grundstück betreten zu dürfen, um dort Deine sportlichen Aktivitäten auszuüben.
          Nö! Laut §25 LuftVG benötigst du auch eine Aufstiegserlaubnis vom Grundstückseigentümer auch wenn das Modell unter 5kg wiegt.
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

          Kommentar

          • Michael Vogler
            RC-Heli TEAM
            • 24.05.2006
            • 4681
            • Michael
            • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

            #20
            AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

            Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
            Nö! Laut §25 LuftVG benötigst du auch eine Aufstiegserlaubnis vom Grundstückseigentümer auch wenn das Modell unter 5kg wiegt.
            Ja ist schon richtig, bezogen auf Flugplätze usw. wie der genannte Segelflugplatz am Anfang des Threads.

            Meine Aussage hat sich auf das Wildfliegen und damit auf das Betreten von Privatgrundstücken bezogen, vielleicht habe ich es etwas Mißverständlich rübergebracht.

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            • Manfred
              Senior Member
              • 16.08.2005
              • 7263
              • Manfred
              • Hagen NRW

              #21
              AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

              Hallo ,
              bis 5 Kg. E-Flug , Grundstückseigentümer , Sport oder Segelflugplatz muss RC -Flug angemeldet werden. Bei uns in Hagen / NRW war es die Flugaufsicht Behörde Münster.Mit dessen Genehmigung mit Auflagen ( Flugfunk mithören, damit bei Start / Landung der Luftraum für die Sportmaschinen frei gehalten werden konnte) das ging 11 Jahre im Verein gut . Dann wechselte die Spitze der Behörde von Mann auf Frau und der RC Flug wurde von Heute auf Morgen untersagt Trotz Verein wo Sportmaschinen , Segelflug (Mann tragend ) und RC Flug in Form eigenständiger Abteilungen ihrem Hobby nach gingen ohne das etwas vor gefallen wäre....

              Ich glaube , der gute Mann hat einfach etwas erzählt um nicht Rede und Antwort stehen zu müssen weil er es selber hätte nach lesen müssen. Und so wie es gelaufen ist war es für Ihn das einfachste und sicherste allem aus dem Weg zu gehen.

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              • jfamac
                Member
                • 24.07.2009
                • 428
                • Juerg
                • Chur (Schweiz)

                #22
                AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

                Für die Schweiz hat folgendes Gültigkeit:

                Auf Grund der zivilen Luftverkehrsvorschriften ist in einem Abstand von 5 Kilometer von den Pisten eines Flugplatzes der Betrieb von Modellflugzeugen verboten.

                Gruss Jürg
                TRex: 500Pro DFC + 600ESP DFC
                EC145 Rega/Bell222/GOOSKY S2max
                JETI Duplex DS-14 II Mode1

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                • JMalberg
                  RC-Heli TEAM
                  • 05.06.2002
                  • 22613
                  • J
                  • D: um Saarbrücken drum rum

                  #23
                  AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

                  Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
                  Ja ist schon richtig, bezogen auf Flugplätze usw. wie der genannte Segelflugplatz am Anfang des Threads.

                  Meine Aussage hat sich auf das Wildfliegen und damit auf das Betreten von Privatgrundstücken bezogen, vielleicht habe ich es etwas Mißverständlich rübergebracht.
                  Da gibt es im LuftVG keinen Unterschied ob du auf dem Autobahnparkplatz oder auf einer Wiese starten willst: Die Erlaubnis ist Pflicht, sonst gibt es eine Ordnungswidrigkeit.
                  Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                  Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                  Kommentar

                  • Heli Peter
                    Heli Peter

                    #24
                    AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

                    Zitat von Fo3r5ter Beitrag anzeigen
                    Also wenn du nicht gerade auf Nachtflüge stehst sollte sich auch kein Problem mit Jägern zeigen. Die dürfen nämlich nur in der Dämmerung auf Feldern und offenen Flächen schießen. Wenn du also nicht gerade um Bäume im dichtesten Wald fliegst solltest du auf den verschiedenen Feldwegen in deiner Umgebung kein Problem bekommen. Ich z.b. wohne in einem Dorf nahe Köln und wenn ich mich dann endlich für einen Heli entscheide gehe ich einfach zum nächsten Bauern und frage da direkt. Vielleicht darfst du ja sogar von dessen Hof aus starten. Dann haste auch einen Graden Start / Landeplatz für dich.
                    Wer hat dir denn den Schwachsinn erzählt, daß Jäger nur in der Dämmerung schießen dürfen?
                    Bin selber Helifliegender Jäger also erzähl hier nicht so einen Scheiss!
                    Ausser NRW hebelt das Bundesjagdgestz aus!

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                    • helifreak2009
                      helifreak2009

                      #25
                      AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

                      Zitat von jfamac Beitrag anzeigen
                      Für die Schweiz hat folgendes Gültigkeit:

                      Auf Grund der zivilen Luftverkehrsvorschriften ist in einem Abstand von 5 Kilometer von den Pisten eines Flugplatzes der Betrieb von Modellflugzeugen verboten.

                      Gruss Jürg
                      Daran sieht man, daß es Länder gibt in denen Gesetze klare Aussagen sind und nicht wie hier in D, wo alles nur ein geschwafel ist um Anwälte am Leben zu halten.
                      BG Bernd

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                      • Fly-So-High
                        Senior Member
                        • 15.12.2003
                        • 2923
                        • Marcel
                        • Vogtland / Plauen

                        #26
                        AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

                        Zitat von jfamac Beitrag anzeigen
                        Für die Schweiz hat folgendes Gültigkeit:

                        Auf Grund der zivilen Luftverkehrsvorschriften ist in einem Abstand von 5 Kilometer von den Pisten eines Flugplatzes der Betrieb von Modellflugzeugen verboten.

                        Gruss Jürg
                        Bist dir da sicher - hab nämlich letztens am Vierwaldstätter See einige Modellpiloten direkt auf einem Sportflugplatz fliegen sehen ( wir sind auf der Autobahn vorbei gefahren als die kleinen flogen) ?

                        Position war

                        Breite 46°58'24.98"N
                        Länge 8°23'54.45"E

                        Marcel
                        Ich fliege Heli, Fläche, FPV & Fesselflug www.vogtland-heli.de

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                        • ThomasR
                          ThomasR

                          #27
                          AW: Rechtsfrage, Abstand zur Ortschaft beim Wildfliegen.

                          Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                          Da gibt es im LuftVG keinen Unterschied ob du auf dem Autobahnparkplatz oder auf einer Wiese starten willst: Die Erlaubnis ist Pflicht, sonst gibt es eine Ordnungswidrigkeit.
                          Und wenn ich in meinem Auto sitze und den Heli von der Motorhaube starte kann ich mir das dann sparen oder wie?

                          Bernd hat es ja schon ausgesprochen: Gesetze sind da um Anwälten dicke Honorare zu bescheren wenn man es dann entsprechend auslegt

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