Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

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  • ncharly50
    ncharly50

    #31
    AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

    Zitat von Kottan Beitrag anzeigen
    Richtig, drüberfliegen darfst du, solange du seine Rinder nicht gefährdest, die Brutstätte eines Auerhahnpärchens nicht störst, den Wildvogelflug nicht beeinträchtigst....LOL

    ßber die Beweisführung muss man immer separat urteilen. Was sich rechtstheoretisch gut anhört, muss nicht automatisch zur Gerechtigkeit führen.
    Ein Acrobat SE mit 1400 U am Kopf wird keinen Lärm verursachen, mein T Rex 600 pfeift beim Fliegen - damit darf ich einpacken, weil ungebührlich störend usw. - nervt mich auch schon.
    Und der SE packt ein, weil der Jäger sagt, dass er die Auerhöhne vertreibt (z.B)

    Freundlich fragen ist oberstes Gebot.

    Im öst. Verwaltungsrecht muss man auch noch seine Unschuld beweisen.
    Soll heißen: Wenn`s den Bauern/Jäger/Anrainer stört, dann störts ihn.
    Wenn der Polizist sagt, du bist zu schnell gefahren, dann bist du.

    Bei allen Verfahren gilt: Wenn eine OGH/VwGH/VfGH Entscheidung vorliegt, dann gilt diese auf biegen und brechen. Kein nachgeordnetes Gericht / keine Behörde entscheidet dagegen, weil es erstens bequem ist und weil die Oberbehörde/das Oberlandesgericht (wer auch immer) die Entscheidung/ das Urteil aufheben könnte.
    Wegen irgendeines Kleinschisses ruft auch niemand ein Höchstgericht an ( -i.d.R.-/oft politisch motivierte Streithansln). 400 Lappen kostet schon die Vorprüfung der Zuständigkeit, ca. 6.500 zahlt man, wenn der Fall angenommen wird (VfGH/VwGH) und rechtsanwaltspflichtig isses auch - der greift voll hin - ca. 300 die Stunde. 20 Stunden dauert schon mal die Vorbereitung - Minimum .
    Die Verwaltungshöchstgerichgte beurteilen aber nur das formal richtige Zustangekommen einer Entscheidung - Formalfehler der Behörden. In der Sache entscheiden die nicht (OGH ausgenommen, ist auch kein Verwaltungsgericht)
    Darum ist es immer gut wenn man eine Rechtschutzversicherung hat !

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    • ncharly50
      ncharly50

      #32
      AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

      Also ich habe heute mit der Wiener Allianz mit der Schadensabteilung der Haftpflichtversicherung telefoniert und die sagten mir ich solle meine Fragen via Mail an Sie senden.

      Dies habe ich heute getan.

      In dieser Mail habe in kurzem gefragt wie die Haftung beim Wildfliegen zb in Nß über der Wiese eine Bauern den ich nicht gefragt habe aussieht wenn ich dann einen Flurschaden od Sach (kfz)- bzw Personenschaden anrichte.

      Zweite Frage war die gleich wie oben nur dass ich zb in Wien auf einen Parkplatz fliege und dort wird dann zb ein Auto beschädigt od. eine Person verletzt.

      Bin auf die Antwort gespannt !

      Werde Euch allen Bescheid geben wenn die Allianz mir antwortet !
      Ist sicher ein Thema welches all die Piloten vor allem in ßsterreich interessieren wird, wobei man dies mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf Deutschland anwenden wird können.

      lg
      Norbert aus Wien

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      • Tank
        Tank

        #33
        AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

        Also wenn man beim Aeroclub anruft wird man spitzenmässig beraten...

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