Ver(un)sicherung beim DAeC

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  • Luckylouds
    PSG-Dynamics
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    • 14.02.2010
    • 3020
    • Dino
    • Heilbronn und Umgebung

    #1

    Ver(un)sicherung beim DAeC

    Hallo liebe Heligemeinde,

    ich brauche Eure Hilfe,

    da ich wie ich glaube einer der wenigen bin der seine Versicherung beim DAeC hat, und da nicht speziell auf die Wildfliegerei eingegangen wird,hab ich mir gerade eben die Versicherungsbedingungen durchgelesen und bin auf folgenden Satz gestoßen:

    "Soweit auf nicht genehmigungspflichtigem Gelände geflogen wird, besteht
    Versicherungsschutz nur, wenn die jeweils gültigen Richtlinien eingehalten werden."

    Was hab ich davon zu halten.....*

    Grüße Dino
    Zen...
  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22594
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum

    #2
    AW: Ver(un)sicherung beim DAeC

    Na das übliche Gebetbuch...



    und auch das der Wieseneigentümer die das Fliegen dort erlaubt hat.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • Luckylouds
      PSG-Dynamics
      Support
      • 14.02.2010
      • 3020
      • Dino
      • Heilbronn und Umgebung

      #3
      AW: Ver(un)sicherung beim DAeC

      Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
      und auch das der Wieseneigentümer die das Fliegen dort erlaubt hat.
      Danke Dir, kann ich dass mit ner Versicherung beim DMFV umgehen, weil da immer von der Wildfliegerversicherung gesprochen wird.

      Grüße Dino
      Zen...

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      • gecko03
        Gesperrt
        • 14.04.2009
        • 1607
        • Frank

        #4
        AW: Ver(un)sicherung beim DAeC

        den Fred hatten wir schon, allerdings ohne hinreichende Aufklärung:

        Da ich den Satz auch nicht verstanden habe, habe ich dem DAEC eine Anfrage geschrieben, und nur allgemeines Bla (Standardphrase) a la ...Versicherung ist Pflicht und erforderlich... erhalten.
        Da m.M. nach nicht auf die Anfrage eingegangen wurde, habe ich den DAEC damit abgeschrieben, und mich für die DMO entschieden.

        gecko03
        Zuletzt geändert von gecko03; 20.05.2010, 23:10.

        Kommentar

        • Stephan Schrade
          Stephan Schrade

          #5
          AW: Ver(un)sicherung beim DAeC

          @Luckylouds:
          Wenn der DMFV explizit vom Wildlfliegen spricht, heisst das ja noch lange nicht, dass du deswegen die gesetzlichen Bestimmungen nicht einzuhalten brauchst.
          Und dies sind nunmal (hier die Wichtigsten):
          - Gewicht kleiner 5kg
          - mind. 1,5 kg Entfernung von der nächsten Siedlung
          - Erlaubnis des Grundstückseigentümers muss vorliegen

          @gecko03:
          Das gilt auch für die Versicherung über den DMO.
          Der DAeC hat das vll. ein bisschen unglücklich formuliert.

          Ciao Stephan
          Zuletzt geändert von Gast; 20.05.2010, 23:15.

          Kommentar

          • Luckylouds
            PSG-Dynamics
            Support
            • 14.02.2010
            • 3020
            • Dino
            • Heilbronn und Umgebung

            #6
            AW: Ver(un)sicherung beim DAeC

            Alles klar,

            danke Euch.........es gibt sie also doch nicht..........die Wildfliegerversicherung.

            Grüße Dino
            Zen...

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            • Running Man
              Gast
              • 04.11.2002
              • 5538
              • Markus
              • Rhein-Main

              #7
              AW: Ver(un)sicherung beim DAeC

              Zitat von Stephan Schrade Beitrag anzeigen
              - mind. 1,5 kg Entfernung von der nächsten Siedlung

              Dieser Punkt gilt nur für Verbrenner.

              Kommentar

              • Sebalexx
                Senior Member
                • 27.11.2003
                • 3045
                • Sebastian

                #8
                AW: Ver(un)sicherung beim DAeC

                Zitat von Stephan Schrade Beitrag anzeigen
                ...
                - mind. 1,5 kg Entfernung von der nächsten Siedlung
                ...

                Ciao Stephan
                Tach,

                dies gilt meines Wissens nur für Verbrenner...

                Messen die Briten Entfernungen in kg?

                bis denn
                Sebastian

                PS: @Dino
                Es gibt Versicherungen, die nur auf Flugplätzen mit Aufstiegsgenehmigung Gültigkeit haben (Standard Variante DMFV z.B.) und solche, mit denen man überall Versichert ist. Die Frage ist nur, ob die Versicherung im Schadensfall gerne zahlt, wenn du z.B. keine Genehmigung des Grundstückseigentümers hattest.
                Startest du z.B. von deiner eigenen Wiese, bist du mit der Zusatzvariante des DMFV definitiv versichert.
                Den Satz den du vom DAEC zitiert hast, könnte ich jetzt auch nicht deuten...

                PPS: Schreibt doch nicht so schnell... zu langsam @Markus

                Kommentar

                • Running Man
                  Gast
                  • 04.11.2002
                  • 5538
                  • Markus
                  • Rhein-Main

                  #9
                  AW: Ver(un)sicherung beim DAeC

                  Zitat von Sebalexx Beitrag anzeigen
                  PPS: Schreibt doch nicht so schnell... zu langsam @Markus

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