ich brauche Eure Hilfe,
da ich wie ich glaube einer der wenigen bin der seine Versicherung beim DAeC hat, und da nicht speziell auf die Wildfliegerei eingegangen wird,hab ich mir gerade eben die Versicherungsbedingungen durchgelesen und bin auf folgenden Satz gestoßen:
"Soweit auf nicht genehmigungspflichtigem Gelände geflogen wird, besteht
Versicherungsschutz nur, wenn die jeweils gültigen Richtlinien eingehalten werden."
Was hab ich davon zu halten.....*
Grüße Dino


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