Seit wann dürfen Prüfungen, basierend auf eine Verordnung, von "Verbänden", ohne definierte und vorhandene Zertifizierung, rechtskräftig duchgeführt werden?
Der übliche Weg wäre doch erst einmal eine rechtsverbindliche Zertifizierung für alle Mitglieder/Prüfer in den Verbänden, die eine solche Prüfung durchführen wollen und können.
Vor allen Dingen muss/müssen aber der Staat/die Länder eine Möglichkeit für alle RC-Piloten schaffen, den Kenntnisnachweis zu erwerben ohne die Verbände in "Geiselhaft" zu nehmen.
Man kann keinen e.V. dazu zwingen Prüfungen abzunehmen. Und nur weil jemand einem Verband von e.V. angehört, bedeutet das auch noch nicht, dass er in der Lage ist solche Kenntnisnachweise rechtssicher abzunehmen.
Es ist immer noch nicht rechtssicher definiert wie eine Kenntnisprüfung zu erfolgen hat.
Wenn wir alle so "arbeiten" würden wie unsere Politiker, wären wir schon alle umgekommen.
Ich schreibe auch viel Blödsinn, doch nur als Politiker darf man dann auch den geschrieben Blödsinn ungestraft verzapfen und wird dann auch noch fürstlich bezahlt!
Die derzeitige Politik (weltweit) übertrifft alle Erzählungen von "Schildbürgerstreichen" die ich je gelesen habe, nur ist das hier das wahre Leben!
Wenn es nicht so unglaublich dämlich wäre, was die Politiker da tun, hätte man jeden Tag viel zu lachen!
Zuletzt geändert von Black-Shark; 01.06.2017, 09:56.
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Seit wann dürfen Prüfungen, basierend auf eine Verordnung, von "Verbänden", ohne definierte und vorhandene Zertifizierung, rechtskräftig duchgeführt werden?
Es ist von keiner Prüfung die Rede. Beim Kenntnisnachweis nach § 21e LuftVO i.V.m. § 21 Abs. 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO handelt es sich um Bescheinigung der Kenntnisnahme gängiger Luftrechtlicher Bestimmungen, nicht mehr und nicht weniger.
Es ist von keiner Prüfung die Rede. Beim Kenntnisnachweis nach § 21e LuftVO i.V.m. § 21 Abs. 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO handelt es sich um Bescheinigung der Kenntnisnahme gängiger Luftrechtlicher Bestimmungen, nicht mehr und nicht weniger.
Dann kann sich ja jeder selbst einen Zettel ausstellen und an den Sender klemmen:
"Ich habe die gängigen Bestimmung des Luftrechtes gem. § 21e LuftVO i.V.m. § 21 Abs. 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO zur Kenntnis genommen.
gez. <Pilot>
<Ort>, 01.10.2017"
Torsten
Voodoo 600, Logo 600SX
Spektrum, Spirit, Heli X
Dann kann sich ja jeder selbst einen Zettel ausstellen und an den Sender klemmen:
nö, kann er nicht
§ 21a Abs 4 - Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung
nach Satz 3 nachweisen. Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
Der Nachweis wird erbracht durch
1.
eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder eine beglaubigte Kopie derselben,
2.
eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder
3.
eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein nach § 21e für den Betrieb eines Flugmodells.
§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
(1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt fünf Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der Erteilung der Bescheinigung fest.
(2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.
Dann kann sich ja jeder selbst einen Zettel ausstellen und an den Sender klemmen:
"Ich habe die gängigen Bestimmung des Luftrechtes gem. § 21e LuftVO i.V.m. § 21 Abs. 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO zur Kenntnis genommen.
gez. <Pilot>
<Ort>, 01.10.2017"
Die Unterschrift wird schon bei irgend einem "Amt" landen müssen, aber ansonsten stimme ich Dir zu.
Im Gegenzug erhält man dann wahrscheinlich einen "amtlichen" Zettel / Kenntnisnachweis.
Da wird wohl nichts beim Amt landen.
Das KBA interessiert sich ja auch nicht für deinen HU Bericht deines Autos.
Wahrscheinlich wird bis Oktober gar nichts passieren, da man mal wieder im blinden Aktionismus einen Schnellschuss losgelassen hat.
§ 21a Abs 4 - Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung
nach Satz 3 nachweisen. Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
Der Nachweis wird erbracht durch
1.
eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder eine beglaubigte Kopie derselben,
2.
eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder
3.
eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein nach § 21e für den Betrieb eines Flugmodells.
§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
(1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt fünf Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der Erteilung der Bescheinigung fest.
(2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.
Und wer bestimmt durch welche Vorgaben die "Prüfung" durchzuführen ist?
Wer haftet, wenn der Prüfer zwar nach besten Wissen geprüft hat aber das Wissen nicht genug war, um eine "ausreichnde" Befähigung festzustellen?
Warum darf Hinz nach einmal Starten, Rundflug und Landen einen Kenntnisnachweis erhalten aber Kunz muss noch sicheres Naseschweben zeigen?
Diese "Verordnung" ist das Papier nicht wert auf dem sie steht!
Weiterhin werden Verbände und Vereine vorgeschoben, die aber nicht verpflichtet sind solche Prüfungen durchzuführen!
Welche Institution außerhalb der "Verbände" und Vereine bietet eine Möglichkeit der Prüfung an?
Wenn es ganz übel für jemanden läuft und er keine Verein in seiner Nähe hat, der die Prüfungen durchführen kann, dann muss er sein Hobby aufgeben oder wie ist dann das Vorgehen? Muss man dann aus dem hohen Norden für mehrere 100€ in den Süden Fahren, um eventuell durch die Prüfung zu rauschen?
So wie die Verordnung ausgearbeitet wurde, merkt man deutlich, dass hier ein Verband sich sein Nest gemacht hat und in keinster Weise an die gedacht hat, die nicht in irgend welchen Verbänden/ e.V. organisiert sind.
Wenn keine rechtliche Verbindlichkeit/Sicherheit vorliegt, kann ein Verein/Verband Personen von Test ausschließen oder die Prüfung für den Kenntnisnachweis komplett einstellen, oder gar nicht erst durchführen, wenn man nicht Mitglied im "Verband" ist, denn das ist das gute Recht eines jeden Verbands/e.V., er darf sich seine Mitglieder aussuchen und für wen er was wann und wie anbietet.
Das ist dann wie eine "Führerscheinprüfung", nur auf freiwilliger Basis und ohne jedewede rechtliche Verbindlichkeit. Ganz großes Kino.
Eine Frage interessiert mich ganz besonders:
"Wie lernt man große Modelle sicher zu fliegen, wenn man vorher nur an 200 Gramm Helis testen konnte, weil kein Verein in der Nähe ist, um mit einem größeren Modell, ohne Kenntnisnachweis, üben zu dürfen?"
Das wird noch richtig ßrger geben!
Aber man gut, dass hier "Profis" am Werk waren.
Zuletzt geändert von Black-Shark; 02.06.2017, 07:20.
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Und wer bestimmt durch welche Vorgaben die "Prüfung" durchzuführen ist?
Wer haftet, wenn der Prüfer zwar nach besten Wissen geprüft hat aber das Wissen nicht genug war, um eine "ausreichnde" Befähigung festzustellen?
Warum darf Hinz nach einmal Starten, Rundflug und Landen einen Kenntnisnachweis erhalten aber Kunz muss noch sicheres Naseschweben zeigen?
Diese "Verordnung" ist das Papier nicht wert auf dem sie steht!
Weiterhin werden Verbände und Vereine vorgeschoben, die aber nicht verpflichtet sind solche Prüfungen durchzuführen!
Welche Institution außerhalb der "Verbände" und Vereine bietet eine Möglichkeit der Prüfung an?
Wenn es ganz übel für jemanden läuft und er keine Verein in seiner Nähe hat, der die Prüfungen durchführen kann, dann muss er sein Hobby aufgeben oder wie ist dann das Vorgehen? Muss man dann aus dem hohen Norden für mehrere 100€ in den Süden Fahren, um eventuell durch die Prüfung zu rauschen?
So wie die Verordnung ausgearbeitet wurde, merkt man deutlich, dass hier ein Verband sich sein Nest gemacht hat und in keinster Weise an die gedacht hat, die nicht in irgend welchen Verbänden/ e.V. organisiert sind.
Wenn keine rechtliche Verbindlichkeit/Sicherheit vorliegt, kann ein Verein/Verband Personen von Test ausschließen oder die Prüfung für den Kenntnisnachweis komplett einstellen, oder gar nicht erst durchführen, wenn man nicht Mitglied im "Verband" ist, denn das ist das gute Recht eines jeden Verbands/e.V., er darf sich seine Mitglieder aussuchen und für wen er was wann und wie anbietet.
Das ist dann wie eine "Führerscheinprüfung", nur auf freiwilliger Basis und ohne jedewede rechtliche Verbindlichkeit. Ganz großes Kino.
Eine Frage interessiert mich ganz besonders:
"Wie lernt man große Modelle sicher zu fliegen, wenn man vorher nur an 200 Gramm Helis testen konnte, weil kein Verein in der Nähe ist, um mit einem größeren Modell, ohne Kenntnisnachweis, üben zu dürfen?"
Das wird noch richtig ßrger geben!
Aber man gut, dass hier "Profis" am Werk waren.
Noch mal, wer spricht beim Kenntnissnachweis von einer Prüfung???
Noch mal, wer spricht beim Kenntnissnachweis von einer Prüfung???
Erklärst du mir bitte inwieweit die ßnderung des Begriffs Prüfung (ßberprüfung von Kenntnissen Prüfung - Wikipedia), etwas an meiner Aussage ändern würde?
Warum reitest du so auf dieser Begrifflichkeit herum?
Zuletzt geändert von Black-Shark; 02.06.2017, 07:51.
mCPx V² / Blade 450 Hughes 500E / Align 500 Super Cobra / Align 550 DFC Pro
Du wirst einfach irgendwo bestätigen, dass Du die Verordnung zur Kenntnis genommen und verstanden hast. Wenn was passiert ist das halt dein Problem.
Da wird es keinen bürokratischen Aufwand geben. Es geht um, sorry, popeligen Modellsport und nicht darum die Brennstäbe aus einem Reaktor zu ziehen.
Erklärst du mir bitte inwieweit die ßnderung des Begriffs Prüfung (ßberprüfung von Kenntnissen Prüfung - Wikipedia), etwas an meiner Aussage ändern würde?
Warum reitest du so auf dieser Begrifflichkeit herum?
Nach weil es nunmal nach der LuftVO keine Prüfung ist.
"§ 21 a Abs. 4 Ziffer 3 LuftVO
eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein nach § 21e für den Betrieb eines Flugmodells."
Seit wann ist eine Einweisung in irgendwelche Dinge eine Prüfung? Ist die bloße Einweisung einer Person in die Bedienung einer Maschine eine Prüfung?
Man wird ein Wust von Papieren über die in § 21a Abs. 4 LuftVO genannten Dinge bekommen und die unterschreiben müssen, dann bezahlt man seine Gebühr und das wars. Um mehr ging es bei dem Kenntnisnachweis noch nie. Ich habe noch nie die Aufregung darüber verstanden.
Zuletzt geändert von steffen0678; 02.06.2017, 07:58.
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