Was juckt denn die 100m Grenze? Mit Kenntnisnachweis fällt die ohnehin.
Kenntnisnachweis ist 2-5kg und 100m+.
Kein Kenntnisnachweis ist max 2kg und max 100m
2kg Modelle sind so winzig die sieht man bei 100m Höhe schon gar nicht mehr. Also völlig Wuppe ob 100m oder nicht.
Die einzigen die auch mit Kenntnisnachweis nicht höher als 100m dürfen sind Multicopter.
Was juckt denn die 100m Grenze? Mit Kenntnisnachweis fällt die ohnehin.
Kenntnisnachweis ist 2-5kg und 100m+.
Kein Kenntnisnachweis ist max 2kg und max 100m
2kg Modelle sind so winzig die sieht man bei 100m Höhe schon gar nicht mehr. Also völlig Wuppe ob 100m oder nicht.
Die einzigen die auch mit Kenntnisnachweis nicht höher als 100m dürfen sind Multicopter.
Einen 3,4 m Segler schon(Sichtweite). Der wiegt 2-5Kg. Steht da so drin im Nachweis mit 100m+ bis 300m oder was?Dann ist alles gut.
Wie hoch Du mit Kenntnisnachweis fliegen darfst richtet sich nach dem Flugort. Kommt drauf an wie wo die Untergrenze des kontrollierten Luftraums über Dir beginnt.
Was für eine 300m Begrenzung? Das war mal im Gespräch, aber dann wurden 100m daraus.
Allerdings betrifft mich das mit der maximalen Flughöhe auch gar nicht, bin kein Segelflieger. Ich fliege kaum höher als 30-40m. Daher hat mich das Thema Flughöhe auch nie wirklich interessiert.
Was für eine 300m Begrenzung? Das war mal im Gespräch, aber dann wurden 100m daraus.
Allerdings betrifft mich das mit der maximalen Flughöhe auch gar nicht, bin kein Segelflieger. Ich fliege kaum höher als 30-40m. Daher hab ich mich zum Thema Flughöhe auch nie wirklich interessiert.
Für Fläche waren es bis 300m über Grund und natürlich je nach Luftraum. Wie gesagt ein 3,4m Segler ist gut sichtbar in der Höhe. Ich fliege beides Heli und Fläche und deshalb interessiert mich das. Gute Thermik gibt es oft oberhalb von 100m.
Ja und? Wie kommst du auf 300 Meter? Das ist eine Veranstaltung, wahrscheinlich dafür 300 Meter Flughöhe beantragt oder der Platz hat in seiner Aufstiegsgenehmigung generell 300 Meter. Wir hatten nur zu Veranstaltungen selber 300 Meter genehmigt bekommen, sonst nur 100 Meter.
Ja und? Wie kommst du auf 300 Meter? Das ist eine Veranstaltung, wahrscheinlich dafür 300 Meter Flughöhe beantragt oder der Platz hat in seiner Aufstiegsgenehmigung generell 300 Meter. Wir hatten nur zu Veranstaltungen selber 300 Meter genehmigt bekommen, sonst nur 100 Meter.
Es gibt Hänge da darf man bis 304,8m 1000 Fuß Kircheim Tek (Bölle)fliegen ohne Flugleiter mit Karte. Es ging darum ob überhaupt noch geht.
Wo kommen diese 300m her? Hört doch mal auf euch selber zu verwirren.
Mit Kenntnisnachweis gelten die gleichen Regelungen bezüglich maximaler Höhe wie jetzt auch.
Darf ich weiterhin über 100 Meter fliegen?
Prinzipiell ja, sofern es die örtliche Umgebung zulässt und es sich nicht um einen Multicopter handelt. Allerdings muss man sich als Pilot von einem Flugmodellsportverein oder einem beauftragtem Verband (wie dem DMFV) in die Regeln einweisen lassen und darüber eine individuelle Bescheinigung (-Kenntnisnachweis-) erlangen. Erst dann darf man wie bisher über 100 Meter hoch fliegen. Für den Kennntnisnachweis gilt eine ßbergangsfrist bis 1.10.2017. Bis dahin sollen Verbände wie der DMFV ein Verfahren mit den Behörden abgestimmt haben und den Kenntnisnachweis ausstellen können.
Die 300m stellen eine Obergrenze für den Modellflug dar mehr nicht. Oberhalb der 300m beginnt der manntragende Flugverkehr.
Die 300m stellen eine Obergrenze für den Modellflug dar mehr nicht. Oberhalb der 300m beginnt der manntragende Flugverkehr.
Quatsch. Es gibt nur eine Obergrenze für den unkontrollierten Luftraum. Diese Obergrenze kann je nach Gegend bei 2500ft oder auch nur 1000ft AGL (AGL = Above Ground Level) liegen. Zum Verständnis lies Dir mal bitte folgende Seite durch: http://www.rc-network.de/magazin/art...2-0001-00.html
Aber auch der von uns genutzte Luftraum G darf von der manntragenden Fliegerei ebenfalls genutzt werden. Es gelten grundsätzlich die üblichen Ausweichregeln und wir müssen den größeren Fliegern Platz machen. Oberhalb der 2500ft AGL beginnt der kontrollierte Luftraum, der nur von Fluggeräten mit entsprechender Instrumentenausstattung (Transponder) genutzt werden darf. Diese Fluggeräte müssen sich beim Einfliegen und beim Verlassen der Grenzen des Luftraums bei der entsprechenden Flugverkehrskontrolle melden.
Quatsch. Es gibt nur eine Obergrenze für den unkontrollierten Luftraum. Diese Obergrenze kann je nach Gegend bei 2500ft oder auch nur 1000ft AGL (AGL = Above Ground Level) liegen. Zum Verständnis lies Dir mal bitte folgende Seite durch: http://www.rc-network.de/magazin/art...2-0001-00.html
Aber auch der von uns genutzte Luftraum G darf von der manntragenden Fliegerei ebenfalls genutzt werden. Es gelten grundsätzlich die üblichen Ausweichregeln und wir müssen den größeren Fliegern Platz machen. Oberhalb der 2500ft AGL beginnt der kontrollierte Luftraum, der nur von Fluggeräten mit entsprechender Instrumentenausstattung (Transponder) genutzt werden darf. Diese Fluggeräte müssen sich beim Einfliegen und beim Verlassen der Grenzen des Luftraums bei der entsprechenden Flugverkehrskontrolle melden.
Das hat doch eine Laie zusammen gestellt?
Mag sein das mehr geht.
Ist jetzt egal ob es je nach Obergrenze 2500ft sind da ist für mich uninteressant da ich nicht so hoch fliege. Spätestens ab 700m über Grund siehst du den Vogel nicht mehr. Außer ich fliege FPV mit 433Mhz und bis zu 50km Reichweite das in DE nicht erlaubt ist und die normale Funke max. 1,5-3km geht.
Bei der Teck sind bis 300m erlaubt und daran halte ich mich. Dort fliegen auch manntragende Segler und die haben immer Vorrang. Flugfunk habe ich auch nicht in der Hosentasche.
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