hier kann ich als ADR Schein Besitzer vielleicht weiterhelfen.
Es gilt generell die 1000 Punkte Regel, der Sprit hat eine sogenannte UN Nummer, die gibt Auskunft über die genaue Bezeichnung, Methanol ist denke ich in die Gefahrgutklasse 33 einzustufen, also die erste 3 = Flüssig brennbar, und die zweite 3 = leicht entzündlich.
Zur 1000 Punkte Regel, der Modellbausprit trägt die UN Nr. 1992 Entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, nicht anders genannt
enthält: Lösemittelgemisch zur Redestillation.
Jetzt gibts zu den Stoffnummern, sogenannte Punktefaktoren, UN 1992 fällt in die Beförderungskategorie 2, wird also mit einem Faktior von 3 gerechnet, sprich, 1 Liter entspricht 3 Punkten.
Wobei für diese Kategorie gilt, das einzelne Gebinde nicht mehr als 300 Liter fassen dürfen.
Wir rechnen also 333x3 = 999 Punkte, somit gilt der Gefahrguttransport bis 333 Liter als freigestellt.
Was jedoch nicht vom ADR Schein befreit, lediglich von der Kennzeichnungspflicht.
Der Transportierende hat trotzdem im Besitz eines gültigen ADR Scheins zu sein.
Soweit das gewerbliche, im privaten Bereich verhält sich das ganze anders, unterliegt jedoch genauso der ADR/GGVS.
Hier sind zum Transport nur Kleinstmengen vorgesehen, also, Gebinde nicht größer 10 Liter, und nur in einer Menge die von dem Transportierendem aufgebraucht werden kann, es ist also eine Sache der Vernunft, und des Ermessens der Polizeibeamten der euch evtl. die Frage stellen wird, was man an einem Samstag Nachmittag mit 500 Litern Modellbausprit geplant hat
Fazit:
Generell ist ein nicht ADR Geschulter, nicht befugt größere Mengen von UN1992 zu tranportieren, das hält sich also wie mit Gasflaschen für einen Gasgrill, eigentlich müßte euch der Modellbauladen ein Stoffblatt mitgeben, das im Falle eines Unfalles der Feuerwehrler der euch rausschneidet, auch direkt sehen kann was das is das ihm da grade auf die Jacke tropft.
Wie gesagt, es kommt auf den Polizisten und euren klaren Verstand an.
Ich hoffe ich konnte ein bißchen Licht ins dunkle bringen, wenn Fragen sind, bombadiert mich
Glaube nicht, dass sich der bei 55 Grad schon von selbst entzündet...
Hallo Thomas,
so hier noch mal ein link bezüglich Umgang mit Methanol.
Da stehen auch die Flammpunkt Temperaturen drin.
Bei reinem metahnol 12° C und bei einem anteil von nur 10% Methanol bei 54°C
Fazit:
Generell ist ein nicht ADR Geschulter, nicht befugt größere Mengen von UN1992 zu tranportieren, das hält sich also wie mit Gasflaschen für einen Gasgrill, eigentlich müßte euch der Modellbauladen ein Stoffblatt mitgeben, das im Falle eines Unfalles der Feuerwehrler der euch rausschneidet, auch direkt sehen kann was das is das ihm da grade auf die Jacke tropft.
Wie gesagt, es kommt auf den Polizisten und euren klaren Verstand an.
Hallo,
ohne ADR Schein hat sich der Transport von mehr als 20 Liter erledigt.
Wer sich jetzt noch 300 Liter in den Keller stellt zum Lagern der sieht auch alt aus.
Der sollte sich mal über die Wasserschutzbestimmungen informieren.
Der Stress mit den Behörden, ist ja garnicht nötig wenn man sich den Sprit so wie man den braucht holt. Ich habe noch keinen Modellflieger gesehen der 300 Liter an einem Wochenende verflogen hat.
Nur weil ich das noch nicht gesehen habe soll das jetzt nicht heissen das mal ein Heliflieger 300 Liter am WE verbraucht. Ist klar. 300 Liter reichen selbst bei 30% Nitro für ca. 66 Std. Flugzeit. Das WE hat 48 Std. könnt knapp werden damit auszukommen.
mal ein Beispiel wie es jederzeit eintreffen kann.
Der Hobbyflieger läd sich 300 Liter auf einen Anhänger und karrt damit über deutsche Strassen nach Hause.
Dann mus er an einer Ampel halten, der Fahrer des Kleintransporter hinter ihm pennt kurz und rappelt von hinten drauf. Die Ladung wird beschädigt und läuft aus.
Jetzt hat der Modellflieger den Sechser aber nicht im Lotto.
Der Fahrer hat kein ADR Schein, das Fahrzeug keine ADR Ausrüstung.Bingo, dem Polizisten stehen die Nackenhaare hoch.
Die Polizei läst ein Unternehmen den Sch..... entsorgen usw.
Keine Versicherung zahlt. Neeeeee das tun die nicht, denn eine Versicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Nebenbei kann der Staatsanwalt ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr eröffnen. Dann wirds strafrechtlich.
Ich hoffe es klingelt bei dem Einen oder Anderen der sich mit den Gedanken trägt eine grössere Menge von Gefahrgut zu transportieren.
Der ADR Schein mus man haben und das Fahrzeug mus zwingend für den Transport geeignet sein. also über eine ADR Ausrüstung verfügen. Das ist ja Standart bei jeden Modellflieger.
Noch was zur Kennzeichnungspflicht - 1000 Punkte Reglung.
Bei Modellkraftstoff Gefahrguttyp UN 1992 ist die Kennzeichnug bis 333 Liter am Fahrzeug frei.
Das heist aber nicht das die Gefahrguttafel geschlossen bleibt. Die ist zu öffnen, aber es bracht nix drauf stehen. mit Kennzeichnungspflicht ist die Beschriftung der Tafel gemeint.
Wer jetzt meint, das dies ja übertrieben ist oder typisch deutsch. Der soll sich mal in Frankreich erwischen lassen. Der wird Deutschland dann als milde ansehen.
Noch was zur Kennzeichnungspflicht - 1000 Punkte Reglung.
Bei Modellkraftstoff Gefahrguttyp UN 1992 ist die Kennzeichnug bis 333 Liter am Fahrzeug frei.
Das heist aber nicht das die Gefahrguttafel geschlossen bleibt. Die ist zu öffnen, aber es bracht nix drauf stehen. mit Kennzeichnungspflicht ist die Beschriftung der Tafel gemeint.
Wer jetzt meint, das dies ja übertrieben ist oder typisch deutsch. Der soll sich mal in Frankreich erwischen lassen. Der wird Deutschland dann als milde ansehen.
Vor allendingen, wer meint das sei übertrieben, der sollte ich mal die Folgen überlegen wenn nur 20 Liter hochbrennbare, leicht entzündliche Flüssigkeit in einer geschlossenen Röhre (Auto) schalgartig verpuffen.
Da braucht ihr lange keinen Frisör mehr, soviel ist sicher.
Hallo Leute,
ich habe gerade meine Sachkundeprüfung in für das Inverkehrbingen von sehr giftigen und giftigen Stoffen/Zubereitungen bestanden. In der Betriessicherheitsverordnung mit "Technischer Regel TRbF20" steht drin: Unzulässige Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Durchgängen, Durchfahrten, in Treppenhäusern, in allgemein zugänglichen Fluren, auf Dächern von Wohnhäusern, Bürohäusern etc., in Arbeitsräumen, etc.
Beispiel: zulässige Mengen von Methanol (früher Gefahrenklasse B) (als Anhaltspunkt) in Wohnungen 5L, in Kellerräumen von Wohnräumen: 5L in zerbrechlichen Gefäßen, 20L in nicht zerbrechlichen Gefäßen, Verkaufs- und Vorratsräume des Einzelhandels mit einer Grundfläche von 60 m² (zerbr. 10L / nicht zerbr. 120L) über 60 m² bis 500 m² (40L / 400L) etc. aufzubewahren. Ich hoffe, dass etwas Licht ins Dunkel gekommen ist.
soweit ich weiß gelten die ADR Vorschriften nur für den gewerbliche Transport. Ich habe damals, als ich die ADR Schlulung hatte, den Ausbilder gezielt nach dem Transport von Modellteibstoff angesprochen und er hat mir obige Auskunft gegeben.
Und wenn doch die ADR Vorschriften für uns Privatiers gelten kommt es darauf an wie der Sprit verpackt ist. Selbst das derzeit im Baumarkt weder massiv verkauft Frostschutzmittel für die Scheibenwaschanlage ist ein Gefahrgut aber wird eigentlich nie als solches eingestuft - weil die einzelnen Packmengen zu klein sind.
Zum Bsp. kann es durchaus sein - Stoff, flüssig, ein Kanister mit 100l im Auto -> Gefahrgut, 10 kanister a 10l - kein Gefahrgut.
Wie es versicherungstechnisch aussieht wenn es einen Unfall gibt weiss ich nicht, aber ich meine wenn ich keine Gesetze verletze haben sie auch zu zahlen, andererseits gehören Versichrungen mit zur Gruppe der staatlich lizensierten Betrüger....
Jungs, wie viel Sprit schleppt Ihr eigentlich mit Euch herum?!
Bzw. in welchen Gebindegrößen kauft und lagert Ihr Sprit?
Ich für meinen Teil hab im Keller momentan knappe 5 Gallonen rumstehen und mir ist es recht egal, ob das ok ist oder nicht...
wo kein Kläger, da kein Richter... solange einer nicht die 50 Liter Fässer in seinen Keller packt, was solls....
wer es doch tut, der hat hoffentlich einen guten Grund dafür und das nötige Fachwissen und somit die richtige Lagerung und die passenden Sicherheitsvorkehrungen gedacht.... sonst kann so ne Splitterbombe durchaus zum Problem werden...
allerdings gehe ich nicht davon aus, daß jemand in obigem Fall das Fass öffnet und mit nem Feuerzeug die Füllhöhe inspizieren möchte....?!
Falls doch: selbst schuld und Beileid an die Nachbarn....
Mich würde aber interessieren, ob sich die ganzen Hobbychemiker, die Schwefel-, Salpetersäure, etc. in konzentrierter Form und in Mengen > als 100ml lagern, auch solche Gedanken machen...
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