Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

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  • Thomas.Pajonk
    Thomas.Pajonk

    #1

    Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

    Hallo zusammen,



    kan mir jemand bitte erkläre, wie aktuell die rechtliche Grundlag für Abschussvorrichtungen an Modellen ist? Bei Vario steht z.B. folgender Text bei der abschussvorrichtung:

    Technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum Abschießen von Munition dar, welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfaßt wird. Eine Einstufung als Schußwaffe i.S. des Beschußgesetzes § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 A 1 UA Nr. 1.1 kommt nicht in Frage.

    Was darf ich und für was brauche ich eine Genehmigung?


    Gruss, Thomas
  • Rene D.
    Rene D.

    #2
    Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

    Moin!


    Lies es Dir mal durch und beurteile dann selber:



    Eine Schussvorrichtung die Kartuschenmunition (Platzpatronen) veschiesst gehört grundsätzlich durch die PtB geprüft, egal wo und wie sie angebracht ist.

    Eine Schussvorrichtung die ein Geschoss durch einen Lauf treibt (egal ob durch Heiss- oder Kaltgase) ist in Eigenbau sowieso grundsätzlich verboten.

    Schussvorrichtungen an Helis sind grundsätzlich eine heikle Sache. Gerade in bezug auf Schusswaffen sind die judikativen und indikativen Kräfte in Deutschland gnadenlos. Ich persönlich würde nicht versuchen das Waffengesetz in diese Richtung zu strecken bzw. zu meinen gunsten auszulegen.

    Kommentar

    • Rene D.
      Rene D.

      #3
      Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

      Hi!

      Hast Du mal einen link zu der Vario-Abschussvorrrichtung?
      Ich find da nix...

      Kommentar

      • Rüdiger
        Member
        • 07.06.2001
        • 513
        • Rüdiger
        • Karlstein

        #4
        Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

        Servus,

        wenn es darum geht, Luftheuler abzuschiessen, dann ist das zusätzlich durch die LuftVO nicht gestattet, denn das Abwerfen von Gegenständen (ausser Sand- oder Wasserballast aus Ballonen/Segelflugzeugen) ist verboten.

        cu,

        Rüdiger


        Du schreibst Akku's, Lipo's und Servo's? Dann nimm Nachhilfe auf http://www.deppenapostroph.de!

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        • danheli
          danheli

          #5
          Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

          Hi !

          Desweiteren fallen die "Luftheuler" unter die Feuerwerksköper der Klasse 1.4 G (GGVS) Klasse II (Sprengstoffrecht) und damit ist das Abbrenen nur mit Genehmigung oder im Zeitraum vom 31.12 und 01.01 ganztägig erlaubt.

          Hmm, nur wer fragt danach ?

          Grüße
          Dan

          Kommentar

          • Andreas Bleyer
            Member
            • 23.10.2005
            • 978
            • Andreas

            #6
            Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

            Hallo,

            Ich nehme mal an, Vario hat sich da schon kundig gemacht. Das Teil war ja lange Zeit nicht im Programm.

            Hier der Link: Raketenwerfer

            Klar ist natürlich, dass das Verschießen von Signalmunition während des Fluges nicht erlaubt ist. :O (Obwohl das natürlich extrem geil ist, gerade wenn man die Schallmesspatronen verwendet )

            Gruß,
            Andreas

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            • rhubschmid
              rhubschmid

              #7
              Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

              mal abgesehen davon, ist der raketenwerfer von Vario ja nicht wirklich scale

              Kommentar

              • Jürgen S
                Jürgen S

                #8
                Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                mal abgesehen davon, ist der raketenwerfer von Vario ja nicht wirklich scale
                Wer legt schon Wert auf Vorbildtreue wenns anders viel mehr Spaß macht. :rolleyes:


                Kommentar

                • danheli
                  danheli

                  #9
                  Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                  Hi !

                  Hah, die sind ja gewieft....

                  Luftheuler, wie sie früher verwendet wurden sind garnicht mehr vorgesehen.

                  Dafür gehen sie gleich auf 6mm Platz... cool....


                  >> Technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum Abschießen von Munition dar, welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfaßt wird. Eine Einstufung als Schußwaffe i.S. des Beschußgesetzes § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 A 1 UA Nr. 1.1 kommt nicht in Frage.<<

                  Wenn dem so ist... umso besser...

                  Hmm, jetzt komm mir bloß keiner auf die Idee in dieses Gerät einen Lauf zu bauen... 6mm Randzündermunition auf .22 Gewehren eignen sich ja schon zum Hasen jagen... lol... Sturmangriff.... :rolleyes:

                  Viel Spaß
                  Dan

                  Kommentar

                  • rhubschmid
                    rhubschmid

                    #10
                    Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                    ach ja, vario kann auf der seite schon schreiben, dass es rechtlich unbednklich ist. die verantwortung liegt aber dann beim kunden, bzw demjenigen der dei dinger einsetzt

                    Kommentar

                    • Rene D.
                      Rene D.

                      #11
                      Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                      Hi&#33;

                      Das "nicht tragbar" im Waffengesetz bedeutet Ortsunveränderlich. Montiert und unmontiert kann ich das Ding von Vario aber mitnehmen wohin ich will.... 8)

                      Abschuß von Böllern, Leuchtpatronen (pyrotechnische Effektmunition) durch 6 mm Platzpatronen
                      Da Kartuschenminution im Sinne des Waffengesetzes verschossen wird ist das Teil PtB- Beschusspflichtig. Was da von Vario angeboten wird (wurde?&#33 verstößt eindeutig gegen das Waffengesetz.

                      Kommentar

                      • Rene D.
                        Rene D.

                        #12
                        Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                        ach ja, vario kann auf der seite schon schreiben, dass es rechtlich unbednklich ist. die verantwortung liegt aber dann beim kunden, bzw demjenigen der dei dinger einsetzt
                        Alleine schon die Herstellung und erst recht der Vertrieb ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz der vom Gesetzgeber in der Regel gnadenlos und hart bestraft wird.

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                        • RV
                          RV
                          Mikado-Heli.de
                          VStabi-Support
                          • 02.06.2001
                          • 7763
                          • Rainer
                          • MFV Böblingen (Heim), IRCHA-Muncie-IN (Member), MFV Ofterdingen (Gast), auf Treffen sowieso

                          #13
                          Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                          AFAIK ist das Teil aufgrund der Waffenrechtlichen Bestimmungen in D nicht hier von Vario erhältlich.

                          Ob man es ev. in anderen Länder über den jeweiligen Importeur beziehen kann weiß ich nicht.
                          VStabi Support: http://www.vstabi.de
                          Kontakt bitte per Email, keine PN.

                          Kommentar

                          • Jürgen S
                            Jürgen S

                            #14
                            Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                            Damit nicht jeder drüberstolpert habe ich das Teil einfach versteckt.





                            BITTE&#33; Die Bilder nicht so groß, daß es für 3 Bildschirme reicht.

                            RV

                            Kommentar

                            • Chris500
                              Gesperrt
                              • 27.03.2005
                              • 506
                              • Chris

                              #15
                              Abschussvorrichtungen: Rechtliche Grundlage

                              Hallo habe für solche sachen auf electronisch zündung umgetellt


                              mfg

                              Kommentar

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