kan mir jemand bitte erkläre, wie aktuell die rechtliche Grundlag für Abschussvorrichtungen an Modellen ist? Bei Vario steht z.B. folgender Text bei der abschussvorrichtung:
Technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum Abschießen von Munition dar, welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfaßt wird. Eine Einstufung als Schußwaffe i.S. des Beschußgesetzes § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 A 1 UA Nr. 1.1 kommt nicht in Frage.
Was darf ich und für was brauche ich eine Genehmigung?
Gruss, Thomas
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