Protestschreiben auf den Weg gebracht?

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  • Dieter F. Heinlin
    Dieter F. Heinlin

    #31
    Protestschreiben auf den Weg gebracht?

    Hallo Oliver,
    das ist nicht zu empfehlen! Derzeit sind Strafen möglich, die die Gebühren um ein vielfaches übersteigen!

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    • wattwurm
      wattwurm

      #32
      Protestschreiben auf den Weg gebracht?


      hallo

      was kann den passieren wenn man schwarz fliegt ohne sich anzumelden

      gruß
      oliver

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      • Dieter F. Heinlin
        Dieter F. Heinlin

        #33
        Protestschreiben auf den Weg gebracht?

        Hallo Oliver,
        nach

        § 47 TKG
        legt fest, dass jeder, der eine Anlage im 35MHz-Band oder im Bereich von 433,1-433,75MHz betreibt, einen Frequenzzuteilungsbescheid benötigt. Dieser Bescheid wird durch die für den Ort zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auf Antrag ausgestellt. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, begeht nach § 96 (10) TKG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 500.000 EUR belegt werden kann.

        -> Also wie schon gesagt NICHT empfehlenswert!

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        • Wheelgunner
          Member
          • 24.06.2002
          • 459
          • Norbert

          #34
          Protestschreiben auf den Weg gebracht?

          Nachtrag für Jugendliche und Ausländer, gefunden hier Neuentwicklung bei der Frequenzzuteilung

          Zitat Beginn:

          Im Rahmen der Diskussion um die umstrittene Frequenzzuteilungsgebühr, die bekanntlich vom Bundeswirtschaftsministerium durch die neue Frequenzgebührenverordnung von 35,- Euro auf 130,- Euro heraufgesetzt wurde, teilt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit, dass bei der vereinsgebundenen Ausbildung von Jugendlichen folgende Vorgehensweise angewendet werden kann:
          Ein Jugendlicher kann ohne eigene Frequenzzuteilung einen Fernsteuersender im 35 MHz Band nutzen, wenn die Nutzung unter Aufsicht und im Rahmen der Vereinstätigkeit vonstatten geht. Es ist dabei erforderlich, dass ein Frequenzzuteilungsinhaber die Funktionsherrschaft über das Sendegerät ausübt. Es ist im Einzelnen nicht festgelegt, wie dies zu geschehen hat. In der Praxis ist es also ausreichend, wenn ein Vereinsmitglied, welches im Besitz einer persönlichen Frequenzzuteilungsurkunde ist, auf dem Fluggelände anwesend ist und jederzeit die Funktionsherrschaft über den 35-MHz-Sender ausüben kann. Der Deutsche Modellflieger Verband e.V. hat diese Möglichkeit der Heranführung von Jugendlichen an den Modellflugbetrieb schon seit langem im Rahmen des Lehrer/Schüler Betriebes sanktioniert und vor allem auch versicherungstechnisch abgedeckt.

          Nach Rücksprache mit der RegTP wurde uns bestätigt, dass in gleicher Weise mit ausländischen Modellfliegern verfahren werden kann. Wenn also die Gewährleistung der jederzeitigen Funktionsherrschaft über den 35-MHz-Sender gegeben ist, kann ein ausländischer Modellflieger im Vereinsrahmen als Teilnehmer an einem Wettbewerb oder einer Schauflugveranstaltung einen 35 MHz Sender nutzen. In beiden Fällen ist zu beachten, dass der Inhaber der Frequenzzuteilung zur gleichen Zeit nur einen Sender in Betrieb nehmen darf. In der Praxis bedeutet dies, dass der Jugendliche beziehungsweise der ausländische Modellflieger und der Inhaber der Frequenzzuteilung gleichzeitig nur je einen Sender einschalten dürfen.

          Dieter Perkuhn
          Fachreferent für Funk im DMFV
          Bonn. 3. Juni 2003

          Zitat Ende

          Ich hoffe, dass ich damit nicht gegen irgendwelche Rechte verstossen habe.
          Norbert

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          • Dieter F. Heinlin
            Dieter F. Heinlin

            #35
            Protestschreiben auf den Weg gebracht?

            Info des DMFV
            Vorab-Veröffentlichung eines Interviews mit DMFV-Verbandsjustitiar Alfred Kreutzberg

            Gebührenerhöhung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgenommen :loeblich:

            Entscheidung in Kürze zu erwarten

            In einem Interview mit der Verbandszeitschrift -Modellflieger- zum Thema -Erhöhung der Frequenzzuteilungsgebühren- hat DMFV-Justitiar Alfred Kreutzberg mitgeteilt, dass er sehr kurzfristig mit einer Entscheidung der zuständigen Organe rechnet - und zwar im Sinne der Modellflieger und ihres Dachverbandes DMFV. Wie Kreutzberg im Interview weiter ausführte, ist davon auszugehen, dass die Erhöhung -mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit- komplett zurückgenommen wird.

            Nach dem Bekanntwerden der Erhöhung der Frequenzzuteilungsgebühren von 30 auf 130 Euro zu Beginn dieses Jahres hatte der DMFV sofort reagiert. DMFV-Präsidium, das Verbandsjustiziariat und Dieter Perkuhn, Referent für Funk im DMFV, haben sich unverzüglich mit den entsprechenden Organen des Ministeriums in Verbindung gesetzt und auf eine Rücknahme dieser nicht nachvollziehbaren Regelung gedrungen. Ein positives Ergebnis dieser Anstrengungen im Interesse aller Modellflieger wird in den nächsten Tagen erwartet.

            Das vollständige Interview mit DMFV-Verbandsjustitiar Alfred Kreutzberg finden Sie im Anschluss an diese Pressemitteilung.

            Tom Wellhausen
            DMFV-Pressestelle

            Modellflieger: Herr Kreutzberg, in den vergangenen Wochen hat der DMFV bei den zuständigen Behörden sehr intensiv auf eine Zurücknahme der dramatischen Erhöhung der Frequenzzuteilungsgebühren gedrungen. Wie schätzen Sie grundsätzlich die Situation ein?

            Alfred Kreutzberg: Ich bin mit der Entwicklung in dieser Sache sehr zufrieden. Sie wissen, dass wir das zuständige Ministerium unmissverständlich aufgefordert haben, die Verordnung zur ßnderung der Frequenzzuteilung vom 18.12.2002 zu canceln. Ich halte nach wie vor die gesamte Gebührenfestsetzung nicht nur für verfassungsrechtlich bedenklich, sondern definitiv für verfassungswidrig. Sie verstößt im übrigen eindeutig gegen europäisches Recht und wird auch alleine aus diesem Grunde nicht haltbar sein. Bei genauer juristischer Prüfung wird das Bundesministerium der Justiz garantiert zu demselben Ergebnis kommen müssen.
            MF: Was bedeutet das konkret?

            AK: Das wird dazu führen, dass auch die Politik den richtigen Schluss aus diesem Ergebnis ziehen wird, nämlich die grundsätzliche Aufhebung dieses Gebührentatbestandes für alle Modellflieger in Deutschland.

            MF: Wie sind Sie in den vergangenen Monaten vorgegangen?

            Der Regulierungsbehörde hatten wir ja vorgeschlagen oder geradezu empfohlen, einen Musterprozess durchzuführen, um unsere juristische ßberzeugung vom Gericht bestätigen zu lassen. Darüber hatten wir uns geeinigt. Allerdings gab die Regulierungsbehörde keinen Anlass mehr zur Klage. Vielmehr gab es nach und nach von dort erhebliche Zugeständnisse in Form von Vereinfachungen und Einsparungen für Vereine und Jugendliche. Es gab aber keine Entscheidung mehr, die durch Widerspruch oder Klage hätte angefochten werden können.

            Aus meinem taktischen Verständnis folgere ich daraus messerscharf, dass die Behörde an einem Kräftemessen in puncto Justiz und Verfassungsrecht kein Interesse hat und genau weiß, dass es zu einer negativen Entscheidung zu Lasten der Regulierungsbehörde kommen würde. Ich erwarte im Grunde genommen nur noch die Nachricht der Aufgabe des Rechtsstandpunktes durch die Regulierungsbehörde und ein entsprechendes Einlenken und Umdenken bei den Verantwortlichen des Gesetzgebungsverfahrens, sprich: der Politik.

            MF: Das heißt, einen Prozess wird es möglicherweise gar nicht mehr geben, da mit einer positiven Entscheidung der Regulierungsbehörde zu rechnen ist?

            AK: Ich glaube nicht, dass wir vor einem aufwändigen Prozess stehen. Vielmehr erwarte ich kurzfristig ein positives Zeichen und die positive Nachricht, dass die 130 Euro nur ein zeitbedingter Albtraum waren. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich mich nicht scheue, Prozentzahlen für die Aussicht auf den Gewinn Rechtsstreits zu nennen.

            MF: Ja, dann mal los: Wie stehen unsere Chancen?

            Aus den hier gewonnenen Erkenntnissen und Zugeständnissen halte ich den Erfolg in dieser Sache für absolut gesichert: 95 Prozent für die Modellflieger, 5% zur Sicherheit für die allgemeine -Betriebsgefahr- meiner Prognose. Meines Erachtens stehen wir kurz vor dem Erfolg.

            MF: Herr Kreutzberg, vielen Dank für das Gespräch.

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            • morpheus
              Member
              • 23.06.2003
              • 721
              • Andreas
              • Irgendwo in den Wiesen rund um Nidderau

              #36
              Protestschreiben auf den Weg gebracht?

              also sollte ich jetzt mit meiner anmeldung der neu zugelegten 35mhz steuerung noch warten?? und wenn, wie lange noch, bevor ich unnötig 130 euronen latze*

              Kommentar

              • Dieter F. Heinlin
                Dieter F. Heinlin

                #37
                Protestschreiben auf den Weg gebracht?

                Hallo Andreas,
                meinem dafürhalten, sofort anmelden, da eine "Frequenzzuteilung" z.B. auf jedem Modellflugplatz verlangt wird; auch kann Fliegen ohne "empfindliche" Strafen nach sich ziehen !

                -> Die Gebühren von 130 € werden bis zur "endgültigen" Entscheidung über die Höhe (Rechtmäßigkeit) "ausgesetzt".
                Weitere Infos dazu: hier!

                Kommentar

                • Sinclair
                  Sinclair

                  #38
                  Protestschreiben auf den Weg gebracht?

                  In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Rotor steht ein Artikel über die Frequenzzuteilung. Darf man fragen was die "Alten" unter euch davon halten.

                  MgG

                  Kommentar

                  • Dieter F. Heinlin
                    Dieter F. Heinlin

                    #39
                    Protestschreiben auf den Weg gebracht?

                    Hallo @ all,
                    laut meinen Infos:
                    Bis Mitte/Ende August 2003 werden die erforderlichen Prüfungen und Umsetzungsvorbereitungen bei der Reg TP auf jeden Fall dauern. Vorher ist mit einer ßnderung nicht zu rechnen. Gebührenbescheide werden solange ausgesetzt. Einzelne Antragsteller müssen also keine Befürchtungen haben.

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                    • hans_obelix
                      hans_obelix

                      #40
                      Protestschreiben auf den Weg gebracht?

                      :rolleyes: Auch ich habe dieses Fax kopiert und mit meinem Namen versehen abgeschickt! Super Idee!!!
                      Danke dafür!!
                      Gruß Hans

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                      • Dieter F. Heinlin
                        Dieter F. Heinlin

                        #41
                        Protestschreiben auf den Weg gebracht?

                        Hallo,
                        aus besonderem Anlass möchte ich mich bei den 35 anderen Protestbriefverschicker bedanken, Sie alle haben wohl auch einen "kleinen" Beitrag dazu geleistet, dass die Frequenzzuteilungsgebühr für den Betrieb einer Funkanlage zur Fernsteuerung von Flugmodellen für uns alle aufgehoben wird!

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                        • Dieter F. Heinlin
                          Dieter F. Heinlin

                          #42
                          Protestschreiben auf den Weg gebracht?

                          Hallo,

                          ich habe heute Post vom Bundesministerium für Wirschaft und Arbeit erhalten!

                          Inhalt des Schreibens vom 3.12.2003 ist die Frequenzgebührenverordnung ; Gebühren für die Fernsteuerung von Flugmodellen.

                          ...Es ist die Gebührenposition B.4.11 der vierten Verordnung zur ßnderung der Frequenzgebührenverordnung vom 18.12.2002 (BGBl. I S 4564) damit für diese Fälle gegenstandslos geworden und eine Zahlungsverpflichtung hieraus entfällt.

                          -> Schön, dass man (wir) hier was erreichen konnten! :loeblich:

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                          • Thoddy
                            Thoddy

                            #43
                            Protestschreiben auf den Weg gebracht?

                            Hi,

                            diesen Thread lese ich zum ersten Mal, aber eins möchte ich sagen: Danke an alle die mitgeholfen haben. Für mich als Schüler mit beschränktem Budget ist sowas ein Schritt nach vorne. Danke!

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                            • Bee
                              Bee

                              #44
                              Protestschreiben auf den Weg gebracht?

                              Hi zusammen,

                              nicht zu vergessen ist aber auch der Nachteil, dass die freigegebenen Frequenzen im 35MHz-Band nun von jedem verwendet werden dürfen, und nicht mehr Flugmodellen vorbehalten sind.



                              Gruss
                              Micha

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                              • KawaMan
                                KawaMan

                                #45
                                Protestschreiben auf den Weg gebracht?

                                @ Bee
                                Das habe ich aber anders im Kopf!
                                Weiterhin ist das Frequenzband für den Flugmodellbau vorbehalten, man muss sich nur nicht mehr registrieren lassen. Natürlich wird es noch schwarze Schafe geben, aber die gab es vorher ja auch.
                                Oder liege ich falsch?

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