Eine "Zulassung" braucht man schon seit Jahren nicht mehr. Man benötigt nur folgendes:
1.
Das Sendergehäuse / die Geberkiste braucht ein CE Zeichen. Damit bescheinigt der Hersteller dem Gerät, dass er sich an die Richtlinien gehalten hat. Die sind allerdings relativ leicht zu erfüllen. Man muss sie auch nicht zwingend überprüfen.
2.
Der Sender muss RoHS konform sein. Das heisst z.B. , bleihaltiges Lot darf nicht verwendet werden, ansonsten wird's mit dem Recycling schwierig.
3.
Der Sender muss vom "Inverkehrbringer" bei der Stiftung EAR registriert sein, um die spätere Entsorgung sicher zu stellen. Der Inverkehrbringer ist derjenige, der den Sender an einen Endverbraucher abgibt, nicht zwingend der Hersteller.
4.
Für das HF Modul ( eigenständiges Modul ! ) muss eine Konformitätserklärung beiliegen, ansonsten darf man es zwar besitzen, aber nicht betreiben. Die Konformitätserklärung kann aber im Grunde jeder ausstellen. Ggfs. muss die angezweifelt und von der BNA überprüft werden.
Der teuerste Anteil der 4 Punkte ist daher tatsächlich die Registrierung bei der Stiftung EAR! Zum einen wegen der unverschämten Gebühren die dort verlangt werden ( im Ausland wird das z.T. kostenlos geregelt ! ), zum anderen wegen dem Entsorgungsprinzip. Die Maßeinheit für die Entsorgungskosten ist nämlich "Container" und da passen mehrere Tonnen Elektroschrott rein. Verrechnet wird nach einem Bonus/Malus Prinzip + Losverfahren. Sobald man Elektronik registriert und noch keine Entsorgungskosten hatte, hat man einen Malus und nimmt an der Verlosung teil. Mit etwas "Glück" gewinnt man sofort einen Container und darf gleich mal die Entsorgung einiger Tonnen Elektroschrott zahlen, auch wenn man nur ein paar Kilogramm in Umlauf gebraucht hat.
ßbrigens wird man auch zum Inverkehrbringer, wenn man für den Vereinskollegen die Turnigy 9x, Akkus etc. als Sammelbesteller besorgt hat.
Also Vorsicht, da können einen Pflichten treffen, über die Otto-Normalvereinskollege nie im Leben nachdenken würde.

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