hätte mal ne frage : unser Flugplatz hat anscheinend nur eine Genehmigung von 35 MhZ ( laut Vorstand )und müsste für 2,4 ghz neu abgenommen werden * kann so was sein ?? oder kann man überall mit 2,4 bedenkenlos fliegen ?? habe ich noch nicht gehört sowas......
Das ist dann wohl der letzte Verein in Deutschland wo man kein 2.4ghz fliegen kann.
Und wenn er für 2,4ghz neu abgenommen werden muss wird das doch heute jeder Verein machen da eh fast jeder 2,4ghz fliegt.
Ich kenne so gut wie kaum noch jemanden der 35mhz fliegt.
Natürlich sind auch noch viele mit 35mhz unterwegs aber der Löwenanteil fliegt doch schon 2,4ghz gerade bei den Heli fliegern.
Das sind alte Vereine, die ihre Aufstiegsgenehmigung bekamen, wo es noch kein 2,4GHZ gab. Der Verein muss es dann wirklich nachträglich beantragen und in die Aufstiegsgenehmigung übernehmen lassen. Was aber ein hoher Schriftlicher Aufwand ist. Neuere Vereine haben das gleich von Anfang an gemacht.
Hat nix mit Verbot zu tun. Wenn das 2,4GHZ nicht in der AG steht, ist auch keiner versichert.
Das sind alte Vereine, die ihre Aufstiegsgenehmigung bekamen, wo es noch kein 2,4GHZ gab. Der Verein muss es dann wirklich nachträglich beantragen und in die Aufstiegsgenehmigung übernehmen lassen. Was aber ein hoher Schriftlicher Aufwand ist. Neuere Vereine haben das gleich von Anfang an gemacht.
Hat nix mit Verbot zu tun. Wenn das 2,4GHZ nicht in der AG steht, ist auch keiner versichert.
Hier handelt es sich wohl um einen unfähigen Vereinsvorstand. Es hätte schon längst eine ßnderung/Erweiterung der Aufstiegserlaubnis beantragt werden müssen. 2.4 GHz wird in allen Bundesländern vorbehaltlos genehmigt. Die meißten Vereine haben das schon vor 3-4 Jahren gemacht.
Der Vereinsvorstand ist quasi im Sinne des Vereins, der Förderung des Modellflugsportes und der Erhöhung der Sicherheit im Flugbetrieb dazu gezwungen zu handeln, oder er gehört abgewählt.
2.4 GHz wird in allen Bundesländern vorbehaltlos genehmigt.
Dem muß ich leider widersprechen. Auf dem Luftamt Hahn, welches für Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig ist sieht man das geringfügig anders. Der Verbandsjustitiar Sonnenschein ist dort Dauergast, nicht nur deswegen.
Wenn das 2,4GHZ nicht in der AG steht, ist auch keiner versichert.
Dem muß ich auch widersprechen. Laut einem Kommentar des Verbandsjustitiar Sonnenschein im Modellflieger irgendwann im Frühjahr (Nachtrag: Dez. 2010/Jan 2011) zu einem anderen Fall (Jugendliche alleine auf dem Modellflugplatz - Erfordernis eines Flugleiters) ist eine Aufstiegserlaubnis nur erforderlich, wenn mit Modellen >5kg bzw. mit Verbrennungsmotor geflogen wird. Ist dies nicht der Fall kann auch ohne Aufstiegserlaubnis geflogen werden. Keine Aufstiegserlaubnis, kein 2,4 GHz Verbot. Lediglich die Erlaubnis des Grundstückseigentümer ist erforderlich, als Vereinsmitglied kann man sich diese ja selber erteilen. Man fliegt quasi wild auf dem eignen Modellflugplatz.
Gruß Christoph
(Dies ist nur meine persönliche Einschätzung und beinhaltet keine Rechtsberatung)
Zuletzt geändert von ChristophB; 19.07.2011, 20:38.
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Für mich ist so ein Vereinsvorstand unfähig.
Mich würde mal Interessieren ob die Leute da wirklich auf 35mhz bleiben wollen ,oder ob Mitglieder
lieber 2,4ghz fliegen würden es aber nicht ansprechen oder sich es nicht trauen an zusprächen?
Oder sie werden vom Vorstand hingehalten weil es ja so schwierig ist eine neue Aufstiegserlaubnis zu bekommen.
Ich würde den Verein verlassen wenn es nicht möglich ist die Leute davon zu überzeugen.
Denn das ist doch völlig veraltet .
Dann werden auch keinen neuen Mitglieder aufgenommen wenn sie 2,4 fliegen?
Selbst die kleinsten Vereine hier im Umkreis haben schon 3-4 Jahre 2,4ghz.
Und vor allem ist der Umgang mit 2,4 doch viel einfacher.
Man brauch nicht mehr die blöden Nummernkärtchen wer was fliegt und Buchhaltung.
Hier handelt es sich wohl um einen unfähigen Vereinsvorstand. Es hätte schon längst eine ßnderung/Erweiterung der Aufstiegserlaubnis beantragt werden müssen.
Nicht unbedingt, möglicherweise ist er sogar ein besonders umsichtiger Vorstand!
In so einer AG stehen ja nicht nur die erlaubten Frequenzen, sondern auch so Dinge wie erlaubte Modelllautstärken, Abstand zum nächsten Wohngebiet und daraus resultierende Pausenzeiten, Antriebsarten Verbrenner/Turbine, etc.
Gerade die Geräuschvorschriften haben sich ja in den letzten Jahren erheblich geändert, so dass es möglicherweise bei einer neuen Erteilung der AG zwar die Genehmigung für 2,4GHz gibt, aber möglicherweise andere Dinge beschränkt oder gar untersagt werden.
Es wird ja nicht eine komplett neue Genehmigung erteilt sondern lediglich um das Frequenzband erweitert. Einfach eine Mail an den DMFV und es wird einem geholfen.
Damals vor 4 Jahren, wurde 2,4 GHz gerade bei den Flächenfliegern älterer Generation sehr skeptisch gesehen, oft auch als persönlichen Angriff auf ihren MC 24 Gold-Club, und aus Machtspielchen und dem Aberglaube raus wurde hier nicht gehandelt. Mittlerweile sollten diese Ansichten aber überholt sein. In unserem Verein kam auch erst richtig Bewegung als die unter 40 Generation das Ruder übernommen hat. Seitdem gibts Elektroflugtage, Freundschaftsfliegen mit anderen Vereinen und Hallenfliegen und eben 2.4 GHz Genehmigung, Flugleiterschulung...
@Christian
wo kommst du her? Du darfst dich ja gerne mal mit der Frau R... von dem von mir o.g. Luftamt auseinandersetzen. Viele Vereine wären dir dafür dankbar. Glaubst du die Stellen geben dir mit Begeisterung eine um diese 2,4 GHz erweiterte Aufstiegserlaubnis ohne andere von Loisl angesprochenen Punkte anzuschneiden? Wir hätten auch gerne eine entsprechende ßnderung, allerdings nicht nur nach unseren Wünschen.
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Ich wohne in BW unser Vorstand hat die ßnderung ohne Probleme bewirkt. Wir sind ein kleinerer Verein ( MFG-Falken ) und hatten bisher kaum Probleme mit Lärm, sodass dies auch nicht zur Diskussion stand. Turbine wird bei uns nicht geflogen.
@Christian: Offenbar kommst du nicht viel auf Modellflugplätzen rum, denn sonst wüsstest du, dass eine ßnderung der Aufstiegserlaubnis nun mal gar nicht vom Vorstand abhängt. Der kann sie allenfalls beantragen und ist dann vom Luftamt abhängig, dass sie dann geändert erteilt.
Mein Verein in Zweibrücken kämpft bereits seit über 10 Jahren um eine ßnderung: zuerst nur "20kg" auf "25kg" und seit 2009(2008?) "ßnderung auf alle zugelassenen Funkfrequenzen". Der Vorstand ist mittlerweile äusserst schlecht auf das zuständige Luftamt zu sprechen, da diese Frau sich mindestens gerne 120%ig absichern will nichts falsch zu machen
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
Hallo,
ja das mit der Aufstiegsgenehmigung ist immer so eine Sache.
Die Genehmigung auf 2,4GHz ging in unserem Verein aber sehr einfach durch. Ein kleiner Zusatz vom Amt und alles war in Ordnung. Eine neue Aufstiegsgenehmigung ist schnell Beantragt - nur wurde uns mitgeteilt, sollte jemand Widerspruch einlegen, dauert die Sache meist sehr lange und die alte kann ungültig sein. Man darf also garnicht mehr fliegen. Deshalb lassen wir es bei unserer alten Aufstiegsgenehmigung.
MfG. Christian
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