Wenn dem so ist, würde ich als Fluleiter auf einem zugelassenen Platz den Besitzer der Funke nicht fliegen lassen (dürfen)! ...
... und jede Haftpflicht steigt im Schadensfall aus.
Denke aber, das es mittlerweile eine ordentliche Zulassung geben sollte.
Glaube kaum, das sich ein deutscher Händler (Emden) traut, ein nicht zugelassenes Funk/ferngelenktes Gerät zu verkaufen ...
Das C€ Zeichen entspricht zumindest schon mal den äußeren Vorgaben und sieht nicht nach den "Chinese Export" Fälschungen aus.
Die Pflicht zur ßberprüfung der Konformität hat derjenige, der das Gerät innerhalb der EU in den Verkehr bringt, das ist der Händler und nicht der Käufer. Es sei denn der Händler weist darauf hin, dass eine Konformität nicht gegeben ist, aber auch dann kann er das Produkt i.A. nicht an einen Privatnutzer verticken.
Wo kommen wir denn hin, wenn ich als Endverbraucher nicht nur ein C€ Zeichen grundsätzlich in Frage stellen muß, sondern auch noch überprüfen soll, ob eine vorliegende Konformitätserklärung evtl. gefälscht sein könnte ?
Sollte eine Haftpflichtversicherung im Schadenfall aussteigen wollen, dann nur wenn der Schaden ursächlich auf die Nichtkonformität der Funkanlage zurückzuführen ist. Und dann ist der Händler dran.
Wenn davon abgesehen, die Anlage technisch ordnungsgemäß arbeitet (wovon ich ausgehe, gibt ja auch genügend baugliche von Jamara etc.), wüßte ich nicht, warum man mit der Anlage nicht fliegen sollte.
Na, wo kommt einer hin dessen Versicherungsschutz erloschen ist
Wie kommst Du zu dieser völlig irrigen Annahme ?
, weil der Verkäufer ihm ein "illegales" Gerät unter geschoben hat?
Was ebenfalls nicht belegt ist. Wir reden hier nicht von einem Eigenimport, sondern dem Erwerb von einem in der EU ansässigen Gewerbetreibenden.
Der Verbrauicher kann und muss darauf vertrauen können, dass nur normenkonforme Produkte im EU Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden. Es ist daher noch nicht einmal eine ßberprüfung des Verbrauchers auf das CE Zeichen notwendig, da diese lediglich ein Verwaltungszeichen sind und damit auch keine Verpflichtung des Verbrauchers auf ßberprüfung der Konformitätserklärung, da diese Voraussetzung für das Verwaltungszeichen ist. Die Pflichten liegen hierbei ausschließlich beim Hersteller (soweit innerhalb der EU) oder beim Importeur. Nachzulesen im GPSG welches die entsprechenden EU Richtlinien umsetzt und auch Strafvorschriften bei Verstoss regelt.
Eine Modellflugversicherung dient, wie andere Haftpflichtversicherungen auch, vornehmlich dazu, den Versicherungsnehmer von Forderungen gemäß § 823 GBG freizustellen. Sie kann den Versicherungsnehmer nur in Regress nehmen, wenn dieser schuldhaft oder grob fahrlässig seine Pflichten gemäß den Versicherungsbedingungen verletzt. Beispiel z.B. Selbstbeteiligung bei Doppelbelegung im 35MHz Band. Eine Modellflugversicherung, die es zu den Pflichten des Versicherungsnehmers macht, die Sicherstellung der Normenkonformität zu übernehmen, habe ich noch nicht gesehen und eine solche Regelung wäre mit ziemlicher Sicherheit auch unwirksam.
Selbst wenn dem so wäre, könnte die Versicherung sich nur dann darauf berufen, wenn die Pflichtverletzung ursächlich für den Schaden war. Stürzt der Heli z.B. durch ein im Flug brechendes Rotorblatt ab, so kann die Versicherung nicht die Leistung verweigern bzw. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, weil seine Funkanlage nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat.
Sollte die Versicherung darauf abstellen, dass der Schadensfall ursächlich auf eine nicht normenkonforme Funkanlage zurückzuführen ist, so hat sie damit automatisch etwaige Regressansprüche an den Hersteller/Inporteur zu richten, da der Versicherungsnehmer dafür nicht schuldhaft verantwortlich sein kann. Ist der Importeur nicht in der Lage, die Forderungen zu erfüllen, ist das das Problem der Versicherung, nicht des Versicherungsnehmers.
Ganz im Sinne des Verbraucherschutzes dienen die Gesetze nicht nur dazu, den Verbraucher vor Gefahren durch nicht normenkonforme Produkte zu schützen, sondern ebenso ihn von der Pflicht zu befreien, die Normenkonformität sicher zu stellen und damit quasi für verletzte Pflichten des Herstllers/Importeuers haftbar zu sein.
Die hier verbreitete Mär von wegfallenden Versicherungsschutz ist genau so unsinnig wie die immer wieder aufgestellte Behauptung, der Kfz-Haftplichtversicherungsschutz würde automatisch wegfallen, sobald aus welchen Gründen auch immer die Betriebserlaubnis erloschen ist. Das ist Unsinn !!! Die regelmässige Rechtsprechung setzt dafür immer eine zumindest mögliche Ursächlichkeit voraus. Verursacht der Versicherungsnehmer z.B. bei Tag einen Auffahrunfall, so kann die Versicherung ihn nicht in Regress nehmen, weil die Scheinwerfergläser keine EU Typprüfung haben und damit die BE erloschen ist. Sind dagegen z.B. falsche Reifen aufgezogen, wäre dies sehr wohl möglich.
Ein klein wenig diffizieler sieht das Ganze beim Einsatz von Sendemodulen aus. Auch wenn nicht verboten, so hat der Betreiber doch sicherzustellen, dass die Sendeanlage als Ganzes die gesetzlichen Vorgaben erfüllt
, auch wenn das Sendemodul z.B. ein CE-Zeichen trägt. Aber auch hierbei zieht das Ursächlichkeitsprinzip. Vgl.: Kompetenzreferat FUNK Typprüfung
Seltsamerweise sind die Bedenkenträger hier bzgl. des Versicherungsschutzes immer ganz stumm, wenn sich jemand ein Jeti-Modul in seine Fernsteuerungsanlage bastelt, denn hierbei wäre ein Verlust des Versicherungsschutzes u.U. tatsächlich möglich, wenn auch sehr unwahrscheinlich. Ebenso habe ich hier noch nie gehört, dass sich jemand in der Pflicht gesehen hat, die Normenkonformittät seines WLAN-Moduls im Laptop sicherzustellen, das ebenfalls im 2,4GHz Bereich unterwegs ist, weil er das Ding zum Einstellen am Platz verwendet.
Es ist erschreckend, welche Märchen hier verbreitet werden.
Wie kommst Du zu dieser völlig irrigen Annahme ?
Was ebenfalls nicht belegt ist. Wir reden hier nicht von einem Eigenimport, sondern dem Erwerb von einem in der EU ansässigen Gewerbetreibenden.
Der Verbrauicher kann und muss darauf vertrauen können, dass nur normenkonforme Produkte im EU Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden. Es
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Ich könnte jetzt ziemlich stinkig sein, dass du mir Debilität unterstellst, bin ich aber nicht...
Das was du beschreibst ist ja auch (jetzt erst mal ungeprüft) soweit richtig. Du weist aber auch offensichtlich was du machst und hast dich auch in die Thematik eingearbeitet.
Andere und insbesondere Einsteiger aber eben nicht und da ist es mMn legitim, sie zuerst mal mit Plattitüden einzubremsen bis sie sich auch eingelesen haben.
(Ich übertreibe jetzt mal.)
Ich habe jedenfalls keine Lust die 2G4-RC-Geräte wieder einstampfen zu müssen, weil es sich plötzlich bei einem Personenschaden herausstellt, dass eine "illegale" Funke der Grund war und die BNA überreagiert und alle 2G4-RC-Geräte verbannt.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
Andere und insbesondere Einsteiger aber eben nicht und da ist es mMn legitim, sie zuerst mal mit Plattitüden einzubremsen bis sie sich auch eingelesen haben.
Ab wann besteht denn Anspruch auf korrekte infos? Es hätte Größe gezeigt einfach zuzugeben wenn du unrecht hattest.
Boah, mir platzt grad richtig der Kragen. Sry, wenn's dieser Thread hier abbekommt. Aber Heli fliegen ist teuer und gefährlich. Und dann auf solch einen Müll zu setzen, halte ich für ziemlich verantwortungslos.
Ja, ich fliege Futaba und verschiedene Heli's, teure (Voodoo) und preiswerte (450 Sport). Mir war klar, dass das Hobby teuer ist, aber ich setze mein Equipment sicher nicht irgend welchen chinesischen "Luftlöchern" aus... Und ganz ehrlich: wer sich das Hobby nicht leisten kann, der soll's lassen!!!
So, jetzt ballert mich zu mit was ihr wollt, ist mir ziemlich egal. Sagt nur bitte wo Ihr mit dem Turnigy-Mist fliegen geht, dann kann ich mich in Sicherheit bringen!
@Jürgen: lass sie, denn sie wissen nicht, was sie tun...
Zuletzt geändert von Babbsack; 04.11.2011, 13:36.
Grund: Rechtschreibfehler beseitigt und Gru� an Jürgen hinzugefügt...
Es hätte Größe gezeigt einfach zuzugeben wenn du unrecht hattest.
Hä, was hat das denn damit zu tun?
Ich weiß nicht alles und muss immer mehrere Stellen prüfen. Also kann ich gar nicht sagen ob ich im Unrecht (das ist hier sowieso der falsche Begriff) bin und Hero67 alles richtig dargestellt hat.
Das mag sogar alles richtig sein, aber unter uns Pfarrerstöchtern, welcher Einsteiger versteht das Geschriebene komplett und entscheidet sich danach?
Was ist wenn Passagen daraus doch falsch sind? Zeige ich dann Größe, dass ich die Arbeit die sich Hero67 gemacht habe, komplett zerpflücke? MMn nicht und das ist es nicht Wert.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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