mc 24 was soll das

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  • Wolfgang Ruppert
    Member
    • 12.08.2003
    • 324
    • Wolfgang
    • Dietzenbach

    #31
    mc 24 was soll das

    Lieber Christoph,
    wenn ich mir einen Sender kaufe, der nicht von mir benutzt wurde und einen defekt hat, tausche ich den um oder lasse mir mein Geld wieder geben.
    Den Händler möchte ich sehen der mir das verweigert. Ob rechtlich oder nicht.

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    • M_a_v_e_r_i_c_k
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      • 10.01.2004
      • 1052
      • Christoph

      #32
      mc 24 was soll das

      Lieber Wolfang ,

      das kommt auf den Händler an, ob er die Rechtslage kennt oder nicht. Ich kann Dir nur die aktuelle Rechtslage präsentieren.

      Fakt ist, dass er den Sender nicht umtauschen muss (wie in diesem Fall). Wenn Du ihm dann eines auf die Nase geben willst, oder seinen Laden auseinandernimmst, tut nichts zur Sache. Du machst dich höchstens strafbar.

      Wenn der Händler Dir den Sender aus Kundenfreundlichkeit umtauscht, idS, dass er seine Kunde nicht verlieren will, dann ist das natürlich möglich. Zwang dazu besteht allerdins nicht. Er darf den Sender zur Reparatur einschicken und dir dann (repariert) aushändigen.

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      • Wolfgang Ruppert
        Member
        • 12.08.2003
        • 324
        • Wolfgang
        • Dietzenbach

        #33
        mc 24 was soll das

        Also Christoph,
        prügeln würde ich mich sicherlich nicht mit ihm. Ha, Ha!

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        • Franz Lindenthal
          Franz Lindenthal

          #34
          mc 24 was soll das

          Hallo Reiner
          Mein Rat: Gib die Anlage deinem Händler zurück und lass Dir dein Geld geben
          das ist dein gutes Recht.

          @Christoph

          mit dem Kauf der Anlage gehen beide Parteien einen rechtsgültigen Kaufvertrag
          ein. Sollte sich herrausstellen das der Artikel defekt ist kann ich innerhalb 14 Tagen vom Kauf zurücktreten.

          Gruß Franz

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          • M_a_v_e_r_i_c_k
            Account auf Wunsch deaktiviert
            • 10.01.2004
            • 1052
            • Christoph

            #35
            mc 24 was soll das

            Hallo Franz,

            diese Regelung kann ich in weder im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Rechtslehre noch in der Rechtsprechung finden.

            Da in ßsterreich die Gesetzeslage mit derjenigen von Deutschland vielfach 1:1 übereinstimmt, wird es in Deutschland nicht anders sein.

            Aber es finden sich hier sich deutsche Gesetzesexperten hier.

            So eine Regelung kannst du ansonsten nur in einem Vertrag (Vertragsautonomie) konkret als Klausel aufnehmen.

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            • M_a_v_e_r_i_c_k
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              • 10.01.2004
              • 1052
              • Christoph

              #36
              mc 24 was soll das

              Oder stell dir mal den Fall vor:

              Du kaufst Dir einen Ferrari F 360 beim hiesigen Händler. Du fährst (nach einem Jahr Lieferzeit) endlich den Wagen von der Garage nach Hause. Drei Tage später merkst du, dass der rechte Aussenspiegel einen kleinen Lackschaden aufweist.

              Und jetzt willst du den Ferrari mit Recht einfach nur so umtauschen wollen?

              Es kommt auf das Ausmaß des Schadens/Mangels an...

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              • Running Man
                Gast
                • 04.11.2002
                • 5538
                • Markus
                • Rhein-Main

                #37
                mc 24 was soll das

                Hallo Descartes,

                wir haben seit 2003 in Deutschland ein neues BGB, da es reformiert wurde. Das ganze Kaufrecht und Leistungsstörungsrecht hat sich geändert.

                Es ist auch ein Unterschied, ob es sich um ein Geschäft im Internet handelt (online ähnlich Haustürgeschäfte), oder ob man etwas in Ruhe im Laden gekauft hat. Geändert hat sich bei den Ladengeschäften hauptsächlich die neue verlängerte Gewährleistungsfrist, die jetzt länger als 6 Monate ist. Bei online-Geschäften hat man ein echtes Rückabwicklungsrecht. Sonst hat man nur das Recht auf Nachbesserung der Kaufsache bis zu einem bestimmten Grad.

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                • M_a_v_e_r_i_c_k
                  Account auf Wunsch deaktiviert
                  • 10.01.2004
                  • 1052
                  • Christoph

                  #38
                  mc 24 was soll das

                  Um es auf den Punkt zu bringen: Es herrscht dieselbe Gesetzeslage. Da ein nicht funktionierendes Poti nur ein geringer Mangel ist, funktioniert der Umtausch Ware gegen Geld nicht.

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                  • Franz Lindenthal
                    Franz Lindenthal

                    #39
                    mc 24 was soll das

                    Hallo Christhop

                    in der Sache hast Du recht! Habe mich da vertan!
                    Habe mal kurz die AGB,s von Graupner gelesen und sie gewähren nur
                    das Rückgaberecht von unbeschädigter Ware.

                    Bei Sachmängeln behalten sie sich das Recht vor ob umgetauscht oder
                    nachgebessert wird.

                    Aber das war mir zu wenig Info! weil auch ich schon mal das eine oder
                    andere Teil defekt bekommen habe oder nach kurzer Zeit defekt war.
                    Ich bekam meine Teile immer getauscht! und das waren Firmen von Robbe
                    über Media Markt bis zu Aldi.(Soll hier keine Werbung sein)

                    Auch mein Händler Vorort bestätigte mir das er eine neue (defekte)
                    Fernsteuerung sofort abtauschen würde da das Service am Kunden
                    wäre.

                    Die Frage ist wie Kundenfreundlich ist Reiners Händler? Wenn er keinen
                    anderen Sender hat sollte er so fair sein und das Geld wieder auszahlen,
                    den man trift sich im Leben immer zweimal.

                    Also ich bleibe dabei! Reiner sollte sein Geld zurück bekommen,
                    den wir wollen uns ja gegenseitig helfen!! oder?

                    Gruß Franz

                    Kommentar

                    • M_a_v_e_r_i_c_k
                      Account auf Wunsch deaktiviert
                      • 10.01.2004
                      • 1052
                      • Christoph

                      #40
                      mc 24 was soll das

                      Eben, das Thema "Kundenfreundlichkeit" habe ich ja vorhin angesprochen.

                      Wenn ich ein Händler wäre, ich würde die Fernsteuerung auch sofort umtauschen. Nur für den besagten Händler bedeutet eine Rücknahme halt Aufwand und damit Kosten. Er kann sich also scheuen.

                      Ob Graupner die Steuerung zurücknimmt, ist eine Sache zwischen Graupner und dem Vertragshändler. Reiner ist ja hier einen Kaufvertrag mit dem Händler eingegangen und nicht direkt mit Graupner, wenn ich das richtig verstanden habe.

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