beim Erneuern unserer Frequenztafel stieß ich auf folgenden Passus in der Vfg. 53/2003 ( auch im Downloadbereich nachzulesen) :
"Die Nutzung der Frequenzen ist nur im Zusammenhang mit der Aussendung eines Nutzsignals gestattet.
Die Frequenzen 35,010 - 35,200 MHz und 35,820 – 35,910 MHz dürfen nur zur Fernsteuerung von Flugmodellen genutzt werden.
Die Frequenzen 40,715 MHz - 40,985 MHz dürfen nicht zur Fernsteuerung von Flugmodellen genutzt werden."
Der letzte Satz irritiert mich etwas. So ist mir das nicht bekannt. Ich dachte immer, daß das 40 MHz-Band zwar nicht exklusiv für Modellflug ist (deswegen ist es auch nicht dafür zu empfehlen), aber verboten - davon habe ich bisher noch nichts gehört.
Ist dies der aktuelle Stand der Dinge?
MfG Thomas Pohl
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