Einklappen
X
-
Dieter F. Heinlin
-
Dieter F. Heinlin
Frequenznutzungsgebühr
Hallo, neues zum Thema:
Quelle
Erste Erfolge des DMFV in Sachen Frequenznutzungsgebühr
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat mitgeteilt, dass eine Gebührenfestsetzung und somit der Erlass eines Gebührenbescheides aufgrund der neuen Gebührenverordnung bisher noch nicht erfolgt sei und kurzfristig auch noch nicht erfolgen wird. Damit dürften die intensiven Bemühungen des DMFV erste Erfolge zeigen. Das Rechtsmittel des Widerspruchs ist damit allerdings derzeit noch nicht statthaft, denn die Erhebung eines Widerspruchs setzt den vorherigen Erlass eines Gebührenbescheids voraus. Bei der Regulierungsbehörde eingehende Widersprüche ohne Erlass eines Gebührenbescheids werden daher von dieser kostenpflichtig zurückgewiesen, es sei denn, sie werden durch den Widerspruchsführer selbst zurückgenommen. Die Mitglieder sollten zur Vermeidung unnötiger Kosten beachten, dass das vom DMFV empfohlene Rechtsmittel des Widerspruchs erst möglich ist, nachdem ein Gebührenbescheid vorliegt.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Ihr DMFV
Bonn, 11. April 2003
- Top
Kommentar
-
Dieter F. Heinlin
Frequenznutzungsgebühr
Hallo,
die "Protestaktion" wird höchstwahrscheinlich "Früchte tragen" !
* diese Information stammt aus "wohlinformierter Quelle"
- Top
Kommentar
-
Dieter F. Heinlin
Frequenznutzungsgebühr
Hallo @,
laut Info*: Bis Mitte/Ende August 2003 werden die erforderlichen Prüfungen und Umsetzungsvorbereitungen bei der Reg TP auf jeden Fall dauern. Vorher ist mit einer ßnderung nicht zu rechnen. Gebührenbescheide werden solange ausgesetzt. Einzelne Antragsteller müssen also keine Befürchtungen haben.
*(wohlinformierte Quelle)
- Top
Kommentar
-
Dieter F. Heinlin
Frequenznutzungsgebühr
Hallo @,
mal wieder was neues:
*="....Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann jetzt gesagt werden,
dass es eine neue Regelung
- Allgemeinzuteilung für die Fernsteuerung von Flugmodellen - rückwirkend zum 1. Januar 2003 geben wird. "!
*(wohlinformierte Quelle)
Details werden in der zu veröffentlichenden Amtsblattverfügung der Reg TP einzusehen sein.
- Top
Kommentar
Kommentar