mal angenommen, ich würde meinen Sender an einen Freund VERLEIHEN, der bisher keine RegTP-Zulassung beantragt hat. Ich würde mit ihm grundsätzlich nur gemeinsam fliegen gehen - ist das zulässig und besteht Versicherungsschutz ??
Solange Ihr Lehrer-Schüler-Flüge macht, ist das kein Thema. Dazu reicht es, wenn Du als Verantwortlicher daneben stehst. Alleine fliegen darf er dann aber nicht.
Hallo Christoph,
die "Frequenzzuteilung" ist personengebunden, und somit "nicht" auf andere übertragbar!
Sprich der "Betreiber" benötigt eine Zuteilung!
Beim "Versicherungsschutz" sprich Modellflughaftpflichtversicherung ist es genau so!
Ob ein "Lehrer-Schüler Betrieb" in deinem "speziellen" Fall versichert ist, mußt Du in deinen Versicherungsbedingungen (von Versicherer abhängig) nachschauen (speziell Ausschlüsse und besondere Bedingungen).
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