Hallo!
Im Prinzip ist das hier angesprochene "Problem" juristisch einfach zu lösen:
1. Sachmängelhaftung:
Der Anspruch besteht wenn ein Mangel besteht, dieser ist in § 434 BGB geregelt.
In den ersten 6 Monaten wird dies vom Gesetz widerlegbar vermutet, d.h. der Verkäufer muß beweisen, dass bei ßbergabe der Mangel noch nicht vorhanden war, Zweifel gehen zu seinen Lasten.
Ab dem siebten Monat ist der Käufer beweispflichtig.
Zum Servo mit gekürztem Kabel: Funktioniert es nach drei Tagen nicht mehr, muß der Verkäufer beweisen, daß kein Mangel vorlag, dabei ist das Kabel zunächst unerheblich. Ist er allerdings der Meinung, daß das Kürzen den Schaden veruracht hat, kann er die Gewährleistung verweigern, ein Mangel läge dann ja auch nicht vor Einigen sich Verkaufer und Käufer nicht, kann letzterer vor Gericht seine Rechte durchsetzen. Der zuständige Richter kann natürlich auch nicht feststellen, was die Ursache des Defektes ist, er wird einen Sachverständigen zur Klärung beauftragen. Je nach Ergebnis ,wird er dann entscheiden. Kann auch der SV die Ursache nicht klären (kommt gar nicht so selten vor) kommt dann wieder die Sechsmonatsfrist ins Spiel, in den ersten sechs Monaten wird das Gericht der Klage stattgeben, dann die Klage abweisen.
Das Kürzen des Kabels ist für den Gewährleistungsanspruch also immer nur dann erheblich, wenn es den Schaden verursacht, nicht jedoch das Abschneiden selbst.
2. Garantie:
Garantie ist eine freiwillige Leistung der Herstellers, dieser erklärt meist, daß er für das Funktionieren eines Gerätes für eine bestimmte Zeit einsteht. Kommt es zu einem Defekt, muß er das Gerät reparieren oder ggf. tauschen. der genaue Inhalt der Garantie kann aber, da diese ja freiwillig ist, vom Hersteller grundsätzlich frei gestaltet werden, Garantien können sich erheblich unterscheiden,. Hier muß man immer die konkreten Garantiebedingunen des Herstellers lesen. In den Bedingungen kann er z.B. auch festlegen, daß jeder Eingriff in das Gerät zum Erlöschen der Garantie führt.
Zurück zum Servo: Wenn der Hersteller eine entsprechene Bedingung in seiner
Garantieerklärung hat, würde schon das Kürzen des Kabels zum Erlöschen der Garantie führen, ob es tatsächlich die Schadensursache war, wäre für die Garantie "wurscht".
Viele Grüße
Magic-Herb
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