Also wir haben auch grade so ein Problem mit Wildfliegern, nicht weit entfernt von unserem Vereinsgelände.
Rechtliche Situation ist, wenn Wildflieger unter 5kg und keine Verbrenner fliegen, dann ist das Luftamt nicht zuständig.
Aber die Wildflieger brauchen ein Sondernutzungsrecht vom Grundstückseigner oder der Gemeinde.
Wenn sie das nicht haben, dann dürfen sie nicht fliegen.
Wenn ja, dann darf sie keiner daran hindern.

) die tiere lärm empfindlich und deshalb verschreckt.....und das auch noch am rande eines naturschutzgebietes.....also sagt er aus seiner sicht gesehen, das ihr dort nicht mehr fliegen sollt ,weil der lärm ja am ende der wiese nicht aufhört....
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