Also ich verstehe nicht, daß einfach mal in RC-Heli-WIKI geschaut wird, bevor hier wieder Mutmaßungen über das Wildfliegen angestellt werden und bevor wieder einmal falsche Aussagen getroffen werden.
Für diejenigen, die das noch niocht gefunden haben: Steht auf der Startseite. Einfach mal suchen

Und für die, die sich die Mühe nicht machen wollen, hier mal ein Zitat aus dem WIKI:
in Deutschland
Was überhaupt ein Flugmodell ist wird im Luftverkehrsgesetz LuftVG §1 (2) nicht explizit differenziert, sondern es werden alle Flugmodelle als Luftfahrzeuge angesehen. Es wird also nicht unterscheiden zwischen einem kleinen Zimmer-Flieger und einem Großmodell sobald es im Luftraum bewegt wird.
Zum Flug selbst ist die Luftverkehrsordnung LuftVO zubeachten.
Aus der LuftVO §16 Abs 4 u. 5 geht hervor, dass RC-Helis (und andere Modellflugzeuge)
* mit einer Abflugmasse bis zu 5kg
o als Elektro-RC-Helis überall geflogen werden dürfen.
o mit Verbrennungsmotor erst ab 1,5km entfernt von Wohngebieten (mehr als drei Wohnhäuser) geflogen werden dürfen oder eine Aufstiegserlaubnis benötigen.
* erst mit einem Abstand von 1,5km zur Umgrenzung von Flugplätzen geflogen werden dürfen.
* mit einer Abflugmasse über 5kg eine Aufstiegserlaubnis benötigen. Diese haben zugelassene Modellflugplätze generell immer.
* mit einer Abflugmasse über 25kg eine Zulassung als Luftfahrzeug benötigen.
Des weiteren ist nach §25 LuftVG eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers zwingend erforderlich, um von seinem Grund und Boden aus zu starten. Da hilft es auch nicht, dass z.Bsp. nach §49 Abs.1 Landschaftsgesetz NRW gilt:
* In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, ßd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzterFlächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.
Aus verschiedenen Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen geht hervor, dass
* nur mit den zugelassenen Sendefrequenzen geflogen werden darf
* Einwilligung des Eigentümers oder eines Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter, Leiher, Erbbauberechtigter) des Grundstücks nötig ist, dass betreten/genutzt wird
* alle Flugmodelle bis zu einer Masse von 25kg eine Modellhalterhaftpflichtversicherungsnachweis benötigen (die Privathaftpflichtversicherung reicht normalerweise nicht, dazu bitte die Versicherung nachfragen)
* bei Nutzung des kontrollierten Luftraums (also vor allem in der Nähe von Flugplätzen) eine Erlaubnis der Flugverkehrskontrollstelle (meist beim nächsten Flugplatz zu erfragen) erforderlich ist
* in Flugbeschränkungsgebieten bei Großveranstaltungen, Staatsbesuchen u.ä. nicht geflogen werden darf

Auch was Jäger angeht findet man dort einige interessante Sachen:
Sorry, daß ich so schnippisch klinge, aber so langsam frage ich mich ob sich denn nur noch wenige mit der rechtlichen Materie beschäftigen, wenn sie ihrem Hobby nachgehen wollen. Vor allem, weil es im Forum schon oft genug diskutiert und erklärt wurde.

Gruß
Kai




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