Wo darf man fliegen

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  • Verus
    Verus

    #1

    Wo darf man fliegen

    Hi,

    habe da mal eine (dumme) Frage und zwar: Wo darf man überall fliegen??

    Ist es erlaubt im Garten oder auf Sportplätzen zu fliegen??

    Gibt es unterschiede zwischen Elektro und Verbrenner-Helis??
  • Steffen Schröck
    Senior Member
    • 02.06.2001
    • 7112
    • Steffen Schröck
    • Bobenheim-Roxheim und wo Platz ist!

    #2
    Wo darf man fliegen

    Hi,
    also E-Helis, glaube ich fast überall! Bei V-Helis siehts anders aus: Ab 5kg nur auf einem zugelassenen Modellfluggelände(oder ne extra Einzelversicherung beim DMFV beantragen). Unter 5kg nur im mindestabstand von Häusern von 1,5km). Da hab ich bestimmt was vergessen, also korrigiert mich bitte

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    • Daniel Jetschin
      Senior Member
      • 01.07.2002
      • 3019
      • Daniel
      • Sinsheim

      #3
      Wo darf man fliegen

      und turbinenhelis?
      Bazinga

      Kommentar

      • Steffen Schröck
        Senior Member
        • 02.06.2001
        • 7112
        • Steffen Schröck
        • Bobenheim-Roxheim und wo Platz ist!

        #4
        Wo darf man fliegen

        Hi,
        da das gleiche mim Platz. Nur braucht der Platz auch noch ne Zulassung für Turbinenhelis

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        • Demolition-Demy
          Demolition-Demy

          #5
          Wo darf man fliegen

          kann steffen nur zustimmen...Gesagt sei nur noch, dass du auch näher als 1,5 km an häuser randarfst, solange es nicht mehr als 3 zu wohnzwecken dienende häuser sind

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          • Verus
            Verus

            #6
            Wo darf man fliegen

            Danke für eure Antworten.

            Dann entfällt wohl das fliegen auf dem Sportplatz hinterm Haus, denn in alle Richtungen 1,5 km ohne Wohnhäuser ist nicht machbar. Ist immerhin mitten in der Stadt.

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            • Hdidi
              Hdidi

              #7
              Wo darf man fliegen

              Hallo Verus,
              elektrisch unter 5kg darfst Du überall, ausser in Einflugschneisen von gemeldeten Flughäfen.
              Ein Elektroflugzeug oder Heli unter 5kg gilt laut Rechtsprechung als Spielzeug!

              Grüsse
              Dieter

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              • Jürgen Pieper
                Jürgen Pieper

                #8
                Wo darf man fliegen

                Hallo Verus,

                manchmal ist es zum Haare ausraufen, was für ein Quatsch geschrieben wird. Wenn sich Anfänger daran halten würden...

                Lt. LuftVG bedarf es für Modellflugzeuge mit einem Abfluggewicht unter 5 kg keiner behördlichen Erlaubnis, es muss aber ein Mindestabstand von 1,5 km vom nächsten Flugplatz eingehalten werden.
                Daraus folgt laut allgemeiner Rechtsprechung, dass ab einem Abfluggewicht von 5kg eine Aufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrbehörde vorliegen muss.
                Und das gilt unabhängig von der Art des Antriebs!

                Für Modellflugzeuge mit Verbrennungsmotorantrieb muss gem. LuftVG außerdem ein Mindestabstand von 1,5 km vom nächsten Wohngebiet eingehalten werden.

                Grundsätzlich gilt jedoch, dass Modellflugzeuge manntragenden Luftfahrzeugen immer auszuweichen haben!

                Zivilrechtlich ist es zusätzlich von Belang, dass die Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorliegen muss, auf seinem Grundstück Modellflug zu betreiben. Aber nur zivilrechtlich, nicht luftfahrtrechtlich!

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                • Hdidi
                  Hdidi

                  #9
                  Wo darf man fliegen

                  Hallo Jürgen,
                  dann frag mal beim DMFV nach, dann bekommst auch Du bestimmt die richtige Auskunft. Dort gibt es auch einen Fachreferenten für Elektroflug, mit ihm Kontakt aufzunehmen ist oft sehr nützlich und auskunftsreich.
                  Es gab auch auch im Elektroflug vor einigen Jahren einen Artikel darüber.

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                  • Stefan Dorn
                    RC-Heli TEAM
                    • 15.03.2001
                    • 2709
                    • Stefan

                    #10
                    Wo darf man fliegen

                    Hallo zusammen,

                    also Jürgen bringt es auf den Punkt. Soweit ich es weiß, sehen die Regeln so aus:

                    - über 5kg grundsätzlich nur mit Aufstiegsgenehmigung, also Modellflugplatz
                    - Verbrenner unter 5 kg nur 1,5km von Ortschaften entfernt mit Genehmigung des Grundstückeigentümers
                    - E- Helis unter 5 kg eigendlich überall auch mit Genehmigung des Grundstückeigentümers

                    Ebenfalls sind Mindestgrenzen für das Fliegen in der Nähe von Flugplätzen und Flughäfen gesetzt. Die kenne ich allerdings nicht.

                    @ cat: Turbinenhelis gelten rechtlich als Helis mit Verbrennungsmotor

                    Kommentar

                    • micha36n
                      micha36n

                      #11
                      Wo darf man fliegen

                      Und was ist mit Jagdpächtern und anderen unlustigen grünen Männchen mit Hund und Geländewagen.
                      Die behaupten Sie dürften uns offiziell bestrafen.
                      Stimmt das
                      Außerdem ist halb Deutschland "Naturschutzgebiet" oder sowas ähnliches.
                      Gilt natürlich nicht für exessive Landwirtschaft.

                      Kommentar

                      • Looser
                        Looser

                        #12
                        Wo darf man fliegen

                        Hallo,

                        wie sieht es denn mit der Versicherung aus. Kann die Haftpflichtversicherung des DMFV
                        bei einem Personen- oder Sonstigem Schaden die Zahlung verweigern, bzw. mich in Regress nehmen,
                        nur weil ich keine Genehmigung des Grundstückeigentümers habe, bzw. weil ich die 1,5 km von Wohngebieten unterschritten habe??

                        Hat nicht jeder schon irgendwo auf einer Wiese geflogen, wo er den Grundstückseigentümer nicht kennt. Wie soll man für einen Flug den Grundstückseigentümer ausfindig machen??

                        Mit Zivielrechtlichen Klagen des Grundstückeigentümers kann ich leben, nur wenn die Versicherung
                        einen Rückzieher machen würde, wäre das so nicht machbar.

                        Schau
                        Looser

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                        • Jürgen Pieper
                          Jürgen Pieper

                          #13
                          Wo darf man fliegen

                          Bei Landschafts- /Naturschutzgebieten ist die Rechtsgrundlage das Landschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes - grundsätzlich sind gem. LandschG im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen zu unterlassen, die den Naturhaushalt stören.
                          Je nach Bundesland wird der Modellflug als "störend" eingestuft oder auch nicht.
                          In einem solchen Fall muss beim zuständigen Amt für Umweltschutz eine landschaftsrechtliche Befreiung zur Durchführung des Modellflugs vorliegen.

                          Bei einer Versicherung (DMFV, DAEC....) sollte ein Versicherungspaket abgeschlossen werden, welches weltweite Deckung beinhaltet. Dann besteht immer Versicherungsschutz unabhängig vom Fluggelände, sofern die gesetzlichen Auflagen eingehalten werden.
                          Nun kommt meine persönliche Einschätzung:
                          Wird ohne Einverständnis des Grundstückeigentümers geflogen werden, so liegt ein Verstoß gegen eine gesetzliche Auflage vor und der Versicherer könnte versuchen, den Modellpiloten in Regreß zu nehmen.
                          Die Frage ist jedoch, ob diese Inregreßnahme vor einem Gericht auch Bestand hätte, denn zwischen Schadenursache und gesetzlicher Auflage muss ein Kausalzusammenhang bestehen; d.h., das Modellfliegen an genau dieser Stelle war deswegen verboten, um genau diesen Unfall zu vermeiden.

                          Beispiel:
                          Lt. LuftVG ist ein Mindestabstand von 1,5 km zum nächsten Flugplatz erforderlich. Nun stoßen ein Modell und ein manntragendes Flugzeug in einem Abstand von 500m vom Flugplatz zusammen. Hier besteht ein Kausalzusammenhang zwischen Verbot und Unfallursache. Das Verbot bestand genau deswegen, um solche Unfälle zu vermeiden und die Versicherung wird mit ihrer Inregreßnahme Recht bekommen.

                          Lt. Luftverkehrsgesetz muss ein Mindestabstand von 1,5 km zum nächsten Wohngebiet eingehalten werden. Nun stürzt ein Modell im Abstand von 500 m vom nächsten Wohngebiet auf ein Auto. Hier besteht kein Kausalzusammenhang zwischen Verbot und Unfallursache, denn das Verbot besteht aus Lärmschutzgründen zum Wohngebiet. Wahrscheinlich wird die Versicherung kein Recht mit ihrer Inregreßnahme Recht bekommen.

                          ßhnlich wie im zweiten Fall schätze ich die Situation bei fehlender Zustimmung des Grundstückeigentümers ein. Die Zustimmung muss aus zivilrechtlichen Gründen vorliegen; der Eigentümer muss eben erlauben, auf seinem Grundstück bestimmte Handlungen durchzuführen. Passiert nun ein Unfall auf/neben einem Grundstück ohne vorliegen der Zustimmung, wäre der Unfall genau so passiert, hätte die Zustimmung vorgelegen. Es besteht m.E. kein Kausalzusammenhang zwischen der Zustimmung und der Unfallursache.

                          Und zum Jagdpächter:
                          Auch, wenn es Jäger gibt, die aggressiv auftreten und bei einem "Gespräch" gern ihr Gewehr in den Vordergrund rücken, so haben sie kein Recht, den Modellflugbetrieb zu untersagen. Das kann nur der Grundstückseigentümer (ist der Jagdpächter nämlich nicht, er hat nur das Recht, dort zu jagen) oder aber eine Behörde, wenn gegen andere rechtliche Auflagen verstoßen wird.

                          Nun alle Fragen beantwortet?

                          Kommentar

                          • Ralf Härle
                            Ralf Härle

                            #14
                            Wo darf man fliegen

                            Hallo!

                            Wißt Ihr vielleicht einen offiziellen Link, unter dem man sich über die Gesetzgebung bzgl. Modellflug schlau machen kann?

                            Gruß Ralf ;-)

                            Kommentar

                            • as365
                              as365

                              #15
                              Wo darf man fliegen

                              Hallo Ralf,
                              versuch es doch einfach mal unter
                              Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) ist der größte Verband von Modellflugbegeisterten in Europa. ► Mehr Informationen findest Du hier! ✈️

                              da wirst Du auch weitere Links finden, bei denen Du Dich weiter informieren kannst! :rolleyes:

                              Gruß Dieter

                              Kommentar

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