Versicherung in Ã?sterreich?

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  • Tank
    Tank

    #31
    AW: Versicherung in ßsterreich?

    Frag mal bei AustroControl nach...
    Natürlich "gehört" der Luftraum nicht dem Aeroclub im Sinne von Besitz.

    Der Luftraum zwsichen 1,5m und 150m wurde aber dem Aeroclub zur uneingeschränkten Zivilen Nutzung freigegeben, entsprechend den geltenden gesetzlichen Auflagen natürlich.

    Eventuell kann ich das nicht gut wiedergeben, du kannst aber einfach bei AustroControl anrufen (Gebührenpflichtig), die sind sehr nett.

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    • worldofmaya
      worldofmaya

      #32
      AW: Versicherung in ßsterreich?

      Nix gegen Schweighofer & Co, damit lässt man euch normalerweise nicht auf Veranstaltungen bzw Treffen fliegen und es gibt auch Plätze bei denen man als Gast nicht abheben darf...

      Zitat von planwo Beitrag anzeigen
      Laut www.prop.at / unter 'Warum Aeroclub ?' gilt die Aeroclub-Haftpflicht nur in Europa.
      lt. http://www.aeroclub.at/ -> http://www.aeroclub.at/download/InfoblattMModell.doc

      1.1.2. Kollektiv-Unfallversicherung ohne Flugrisiko

      * Geltungsbereich: Ganze Erde

      und
      1.3. Modellflug-Haftpflichtversicherung
      Geltungsbereich: Europa und außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, Island, Grönland, Spitzbergen, der Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren.

      -Klaus
      Zuletzt geändert von Gast; 29.04.2011, 14:11.

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      • HubiSteff
        HubiSteff

        #33
        AW: Versicherung in ßsterreich?

        Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
        Verstehe das "Gewurschtel" hier nicht - geh zum Aeroclub - und gut ist..
        Wenn ich mich aufgrund bestehender Versicherungen gerne genauer informieren möchte und nicht blindlings eine zusätzliche Versicherung beim Aeroclub abschließe, möchte ich das nicht als Gewurschtel verstanden wissen.


        Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
        Am Telefon kann man leicht alles sagen - lass es dir schriftlich geben.
        Da hast du natürlich Recht, werde mich diesbezüglich auch nochmal mit meinem Betreuer bei der Versicherung in Verbindung setzen.

        Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
        Abgesehen davon - was für eine Maximaldeckungssumme soll denn die Privathaftpflicht haben?
        Nötig sind "Millionen"..
        Pauschalversicherungssumme für Sach- und Personenschäden sind bei mir 1,5 Millionen €. Was ich bis jetzt über die Versicherung beim Aeroclub weiß, sind es dort ca. gleich viel, bei der Allianz/Schweighofer sinds 900.000€

        Hab mich bzgl. Versicherungsbedingungen auch noch genauer eingelesen, inkludiert sind:
        1.4. Innehabung und Verwendung von: [...] Auto-, Flug- und Schiffsmodellen, sofern für deren Haltung und Verwendung eine behördliche Berechtigung nicht erforderlich
        ist;


        Ausgeschlossen sind allerdings:
        8. Luftfahrzeugrisiken
        Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden durch Haltung oder Verwendung von Luftfahrzeugen
        und Luftfahrtgeräten im Sinne des Luftfahrtgesetzes (BGBI. Nr. 253/1957) in der jeweils geltenden Fassung.


        Bzgl. "Luftfahrzeug" und "Luftfahrtgerät": Für die Definition dieser Begriffe bezieht sich der Versicherungstext auf das Luftfahrtgesetz (ßsterreich), in dem Flugmodelle nicht in der Definition eines Luftfahrzeugs bzw. Luftfahrtgerätes genannt sind:

        § 11. (1) Luftfahrzeuge sind Fahrzeuge, die sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignen, gleichgültig, ob sie schwerer als Luft (zum Beispiel Flugzeuge, Segelflugzeuge, Hänge- oder Paragleiter, Schwingenflugzeuge, Hubschrauber, Tragschrauber und Fallschirme) oder leichter als Luft (zum Beispiel Luftschiffe und Freiballone) sind.

        und

        § 22. (1) Luftfahrtgerät ist
        1. ein Bau- oder Bestandteil, der Teil eines Luftfahrzeuges ist oder zum Betrieb eines Luftfahrzeuges bestimmt ist, oder
        2. ein Gerät, das selbständig im Fluge verwendet werden kann, ohne Luftfahrzeug (§ 11) zu sein (zB Fesselballone), oder am Boden für den unmittelbaren Flugbetrieb oder für die Simulation eines Luftfahrzeuges verwendet werden kann (zB Startwinde und Flugsimulatoren).


        Wäre noch interessant da genauere Infos zu haben. Das würde ja bedeuten, dass Flugmodelle nach dem in Deutschland gültigen Flugverkehrsgesetz Luftfahrzeuge sind, nach dem österreichischen Luftfahrtgesetz aber nicht.

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        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22634
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #34
          AW: Versicherung in ßsterreich?

          Zitat von HubiSteff Beitrag anzeigen
          sofern für deren Haltung und Verwendung eine behördliche Berechtigung nicht erforderlich
          ist;
          Damit sind dann genauso wie in Deutschland Flugmodelle nicht mehr mitversichert, da sie einer "gesetzlichen/behördlichen Versicherungspflicht" unterstehen.

          Pech.
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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          • HubiSteff
            HubiSteff

            #35
            AW: Versicherung in ßsterreich?

            Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
            Damit sind dann genauso wie in Deutschland Flugmodelle nicht mehr mitversichert, da sie einer "gesetzlichen/behördlichen Versicherungspflicht" unterstehen.
            Eine behördliche Berechtigung brauche ich doch nur, wenn ich innerhalb einer Sicherheitszone fliegen will, oder mein Modell über 25 kg hat, oder?

            § 129. (1) Modellflüge dürfen unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit einer Bewilligung der gemäß Abs. 2 zuständigen Behörde durchgeführt werden. Außerhalb von Sicherheitszonen gilt dies nur, wenn das Gewicht des Flugmodells 25 kg übersteigt.


            Oder ergibt sich aus der bestehenden Versicherungspflicht automatisch, dass ich eine behördliche Berechtigung für das Modell brauche? Wenn ja, woher bekomme ich die denn? Weil trotz Versicherung hätte ich dann noch immer keine behördliche Berechtigung in der Hand?! :dknow:

            Wo wir grad so tief im Paragraphenkramen sind: ßber welche Versicherungsanstalt läuft eigentlich die Versicherung beim Aeroclub? Hat jemand einen Link zu den genauen Vertragsbedingungen? Die Infoblätter im Downloadbereich können ja nicht alles sein, oder? Würde mich nur interessieren, wie das dort alles formuliert ist und was konkret die Unterschiede sind.

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            • Flying Thriller
              Flying Thriller

              #36
              AW: Versicherung in ßsterreich?

              Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
              Damit sind dann genauso wie in Deutschland Flugmodelle nicht mehr mitversichert, da sie einer "gesetzlichen/behördlichen Versicherungspflicht" unterstehen.

              Pech.
              Hat das nicht eher was mit Zulassungspflicht und Fluglizenzen zu tun?
              (und das brauch man erst ab eimem bestimmten Gewicht)
              ich glaube weniger mit einer Versicherungspflicht.

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              • JMalberg
                RC-Heli TEAM
                • 05.06.2002
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                • D: um Saarbrücken drum rum

                #37
                AW: Versicherung in ßsterreich?

                @Hubisteff: Ich kenne die Gepflogenheiten der Sprache in den juristischen Texte in ßsterreich nicht, aber diese von mir zitiertet Textpassage ist sehr gleich zur deutschen und die schließt somit alle Modellflugzeuge aus, da für diese gesetzliche eine Versicherung vorgeschrieben ist.
                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                • planwo
                  planwo

                  #38
                  AW: Versicherung in ßsterreich?

                  @Jürgen: genauso ist es. Es geht nicht um die Zulassungspflicht des Modells, es geht auch nicht um die Genehmigungspflicht des Flugbetriebes (z.B. im kontollierten Luftraum), es geht um die Haftpflichtversicherungspflicht, die gesetzlich in den Luftverkehrssregeln vorgeschrieben ist und demnach eine "gesetzliche/behördliche Versicherungspflicht" darstellt. Derartige Pflichten sidn in den meisten Haushaaltsversicherungen ausgeschlossen (sonst wäre ja z.B. auch keine eigene Kraftfahrzeugshaftpflichtversicherung notwendig)
                  Zitat:
                  "Der Luftraum zwsichen 1,5m und 150m wurde aber dem Aeroclub zur uneingeschränkten Zivilen Nutzung freigegeben, entsprechend den geltenden gesetzlichen Auflagen natürlich."
                  Ich bin 1. sehr häufig in Kontakt mit der ACG und 2. als Vereinsobmann, Pilot, Fluglehrer ziemlich fit mit den österreichischen Rechtsnormen betreffend Luftfahrt. Von einer uneingeschränkten Nutzung des Luftraumes wie oben beschrieben ist mir aber nichts bekannt. Ich denke, Du vermischt da ein paar Dinge.

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                  • Tank
                    Tank

                    #39
                    AW: Versicherung in ßsterreich?

                    Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                    @Hubisteff: Ich kenne die Gepflogenheiten der Sprache in den juristischen Texte in ßsterreich nicht, aber diese von mir zitiertet Textpassage ist sehr gleich zur deutschen und die schließt somit alle Modellflugzeuge aus, da für diese gesetzliche eine Versicherung vorgeschrieben ist.
                    Anrufen macht schlau:

                    Auskunft vom Aeroclub:
                    Auch in Deutschland gilt für Flugmodelle inkl. Hubschrauber bis 25kg Startgewicht die volle Versicherungsdeckung.
                    Die Dame kennt sich jedoch nicht aus, ob es für gewissen Turbinenmodelle unter 25kg in Deutschland Sonderzulassungen notwendig sind, diese wären dann nicht versichert. Sie kann dies aber nachfragen (hab ich nunmal drauf verzichtet).
                    Gemeinst ist nicht eine Versicherungspflicht sondern eine Fluglizenz/Fluggenehmigung die über die Fluglizenz als Modellpilot (die man mit der Aeroclub Anmeldung mitbekommt und international gültig ist) hinausgeht.

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                    • Paule
                      Member
                      • 18.06.2009
                      • 71
                      • Michael
                      • Waldenbuch

                      #40
                      AW: Versicherung in ßsterreich?

                      Hier steht was von weltweit, kannt du dir ja mal zu Gemüte führen

                      MFSD - Modellflugsportverband Deutschland e.V. - Service/Downloads

                      Steht übrigens auch da:
                      Wir haben uns auf unsere Fahnen geschrieben, ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mitglieder und werden unser Angebot für sie schrittweise ausbauen. Das beginnt mit einem Versicherungsangebot, das ihnen eine wirkliche Sicherheit gibt, egal ob sie im Verein, auf einem Wettbewerb oder in der freien Natur ihren Modellflugsport ausüben. Sie selbst sind aber auch dazu verpflichtet die gesetzlichen Verordnungen und die lokalen Auflagen zu beachten. Dazu finden sie die entsprechenden Hinweise auf unseren Internetseiten. Mitglied im MFSD können Einzelpersonen, Gruppen von Modellflugsportlern und eingetragene Vereine werden.

                      Vielleicht hilft es dir ja weiter...

                      Grüssle Paule
                      Zuletzt geändert von Paule; 05.05.2011, 15:11.

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                      • SandraMeier
                        SandraMeier

                        #41
                        AW: Versicherung in ßsterreich?

                        Jetzt muß ich nochmal blöd nachfragen. Unter welchen Voraussetzungen bin ich als WildfliegerIN gegen Personen und Sachschaden versichert, wenn ich dem Aeroclub ßsterreich beitrete?

                        Weiß jemand was der Beitrag für Direktmitgliedschaft , also ohne Verein, ungefähr kostet?

                        Danke LG Sandra

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                        • PuraVida
                          PuraVida

                          #42
                          AW: Versicherung in ßsterreich?

                          56 oder 57 Euro kostet die Direktmitgliedschaft. Sind 54 Mitgliedsbeitrag und drei oder vier Euro Einschreibgebühr.

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                          • SandraMeier
                            SandraMeier

                            #43
                            AW: Versicherung in ßsterreich?

                            Zitat von PuraVida Beitrag anzeigen
                            56 oder 57 Euro kostet die Direktmitgliedschaft. Sind 54 Mitgliedsbeitrag und drei oder vier Euro Einschreibgebühr.

                            Der Preis ist ok, und wie siehts aus mit Wildfliegen? Oder darf man nur auf Flugplätzen des Aeroclubs mit vollem Versicherungsschutz rechnen?

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                            • worldofmaya
                              worldofmaya

                              #44
                              Wenn du eine Erlaubnis vom Eigentümer hast ist es okay, so wurde es mir auf nachfrage vom Aeroclub vor einigen Jahren erklärt.
                              -Klaus

                              Kommentar

                              • HubiSteff
                                HubiSteff

                                #45
                                AW: Versicherung in ßsterreich?

                                Wen muss ich fragen, wenn ich vom Feldweg/Straßenrand aus starte? Ansuchen bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung?:dknow:

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