Also, laut Einschätzung von Herrn Sonnenschein gilt die Bannmeile um Flugplätze nicht für den Fall von Modellflugplätzen. Der Betrieb von Flugmodellen in weniger als 1.5km Entfernung zu einem Modellflugplatz sei "nicht automatisch luftrechtlich erlaubnispflichtig". Das heißt u.a. dann wohl auch, daß ein Modellflugplatz definitiv keinen Flugplatz im Sinne des LuftVG oder der LuftVO darstellt. Aber:
Zusammengefaßt: Wildflug in Nähe eines Modellflugplatzes ist nicht per se verboten, aber nur, wenn man den Flugbetrieb dort nicht gefährdet. Anderenfalls sind die Vereinsflieger, da sie üblicherweise in Besitz einer formellen Aufstiegserlaubnis sind, wohl in vollem Recht, wenn sie das nicht hinnehmen wollen. Auf der anderen Seite dürfen sie z.B. beim Thema "Frequenzen" nicht einfach auf stur schalten, da auch die Wildflieger nicht komplett rechtlos sind. Wieso so vieles hängt es also mal wieder vom konkreten Einzelfall ab.


den die Wildflieger, fliegen ja nur wild, weil sie einfach nicht mehrere hundert Euro für Mitgliedschaft bezahlen wollen, oder können.


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