Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

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  • DDM
    DDM
    Senior Member
    • 26.02.2008
    • 1820
    • Dominik
    • Regensburg (Beratzhausen)

    #46
    AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

    Keine Ahnung, habs ja nicht gemacht. ßrtlichkeit warsch., Lage zu Häusern, Verkehr, Naturschutzgebiet, Lautstärke (wenns nen Verbrenner ist) ...
    Frag bei deinem Luftfahrtamt an, die sagen dir, was du machen musst.
    Helis/Equipment

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    • Muki19
      Senior Member
      • 06.08.2008
      • 2579
      • Matthias
      • Hamburg

      #47
      AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

      wie verhält sich das bei modellen die grenzwertig sind?

      was ist wenn mein heli mit leeren tank unter mit 5kg ist und mit vollem tank über 5kg. was zählt da? das abfluggewicht ändert sich ja dann...
      Radikal G20FBL
      800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
      MZ-24 Pro

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      • DDM
        DDM
        Senior Member
        • 26.02.2008
        • 1820
        • Dominik
        • Regensburg (Beratzhausen)

        #48
        AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

        Wie wärs wenn du die Fragen bei der DMFV oder beim DMO stellen würdest?
        Die könnten dir ganz genaue Aussagen geben.

        In einem anderen Thread hat jemand aber mal eine Antwort vom DMFV auf diese Frage gepostet.
        Es wird sowieso ein Gutachter kommen wenn ernsthaft was passiert ist. Der wird den Heli wiegen/schätzen und wenn die Kiste etwas über 5kg hatte, wird er einschätzen, ob der Schade mit einem knapp unter 5kg schweren Heli ähnlich schwer gewesen wäre.
        (Im groben, nicht wörtlich)

        Aber wie gesagt, das hab ich auch nur gelesen von jemanden der es hier gepostet hat im Forum.
        Willst du eine verbindliche Aussage, wende dich an die Versicherung.
        Helis/Equipment

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        • Rambole
          Senior Member
          • 19.09.2009
          • 6877
          • Rainer
          • Schönaich,Raum Stuttgart

          #49
          AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

          Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
          ich meinte die eraubnis bei der behörde, die versicherung nicht, sonst würde ich diesbezüglich nicht fragen.
          Lese dir die Beiträge nochmal durch, natürlich geht es um die Versicherung, ich habe die Threadüberschrift gelesen!

          Was du anscheined nicht verstehen willst, dass Versicherungen immer bemüht sind Schlupflöcher zu finden, um NICHT zu zahlen!
          Wenn du dann keine Aufstiegserlaubnis vom Besitzer des Ackers oder Wiese bzw. dem Feldweg der Gemeinde vorweisen kannst,KANN (nicht muss) die Versicherung sagen, du hast keine Erlaubnis gehabt, also zahlen wir nicht!

          Wenn du aber eine schriftliche Erlaubnis vorweisen kannst, müssen sie zahlen, wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast und durch einen technischen Defekt jemand verletzt oder Sachbeschädigung begehst!

          Da du anscheinend keinen Wert darauf legst, wenn es jemand gut mit dir meint und dir einen Rat geben will, lass ich es jetzt gut sein und bin raus.....
          Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

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