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  • BugBear
    BugBear

    #16
    AW: Nachtflug erlaubt?

    Zitat von Stefan Wachsmuth Beitrag anzeigen
    Hallo,

    generell sind Flüge auf Modellflugplätzen nur bis max. eine halbe Stunde vor dem KALENDARISCHEN Sonnenuntergang genehmigt. So wird es in 99% aller Aufstiegsgenehmigungen stehen.
    Alles andere was länger hinaus geht muss regulär beim RP beantragt werden.
    Und natürlich auch das was das Wildfliegen angeht!!!
    Hallo,

    genauso kenne ich das auch.

    Gruß Volker

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    • HP66
      Member
      • 04.06.2012
      • 140
      • Horst

      #17
      AW: Nachtflug erlaubt?

      Um Deine Frage auch kurz noch aus Luftrechtlicher Sicht zu beantworten.

      Modellflug findet nach Sichtflugregeln statt genannt VFR ( visual flight rules ) und nicht nach VFR Nacht. Das gibt es wirklich nur heist es da u.A. das Hörbereitschaft gilt, also Funk eingeschaltet, genauso wie im Luftraum E, der bekanntermaßen über dem Luftraum G liegt in dem Modellflug stattfinden darf.
      Es ist also Nachts so das der Luftraum G, wegen der geforderten Hörbereitschaft, praktisch zum Luftraum E wird und den dürfen Modellflugzeuge nur mit Genehmigung benutzen. ( Gilt auch bei Tag, und Flächenflugmodelle der größeren Bauart erreichen die ca. 760 m über Grund, spätestens ab da beginnt E, relativ leicht wie ich aus Erfahrung sagen kann )

      Deswegen Nachtflug mit Gemehmigung Ja, ohne leider nicht. Anders in Turnhalle usw. das ist Privatluftraum. Da kannste gerne das Licht aus und anmachen wie Du es willst.

      Weiterhin währe ein Modellhubschrauber mit einer entpsrechenden Beleuchtung von seiner Optik im Dunkeln einer s.g. Himmelslaterne etwa gleichzusetzen. Wie jeder wissen sollte sind diese Himmelslaternen mitlerweile gennerell Aufstiegsgenehmigungspflichtig weil es durch diese Dinger zu erheblichen Beeinträchtigungen der allg. Luftfahrt bei Nachtflügen gekommen ist. Von Laserpointern will erst garnicht anfangen.

      Das die Betriebszeiten auf Modellflugplätzen in den meisten Fällen 30 min. vor Sunset enden ist übrigens auch den VFR Regeln geschuldet, da Modelle im Flug deutlich schlechter erkennbar sind und man sie deshalb nur bei ausreichender Helligkeit in der Luft haben möchte.


      Soweit zu dem Thema

      Gruß Horst

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      • Andy 100
        acrostyle
        Teampilot
        • 16.04.2007
        • 1054
        • Andre
        • FMSC- Steinfurt/Münsterland

        #18
        AW: Nachtflug erlaubt?

        Ich kenne Modellflugplätze wo das Nachtfliegen generell kein Problem ist.


        Bei uns steht leider auch drin das nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geflogen werden darf. Wir könnten auch eine Genehmigung vom RP bekommen die brauchen dafür dann eine Unbenklichkeitsbescheinigung von der Gemeinde.



        Zum Thema Nachtflug beim Wildfliegen kann ich nur laut Aussage vom DMFV sagen das alles unter 5Kg also genehmigungsfreier Modellflug kein Problem darstellt.




        Gruß
        Andre
        Team Acrostyle-Modellbautechnik
        Voodoo 700/ G500/650N/770
        Acrostyle Uwe Mayer e.k. / RC Modellbautechnik incl RC Shop in Hannover

        Kommentar

        • Andy 100
          acrostyle
          Teampilot
          • 16.04.2007
          • 1054
          • Andre
          • FMSC- Steinfurt/Münsterland

          #19
          AW: Nachtflug erlaubt?

          Sorry ich meinte eine " Unbedenklichkeitsbescheinigung"
          Team Acrostyle-Modellbautechnik
          Voodoo 700/ G500/650N/770
          Acrostyle Uwe Mayer e.k. / RC Modellbautechnik incl RC Shop in Hannover

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          • HP66
            Member
            • 04.06.2012
            • 140
            • Horst

            #20
            AW: Nachtflug erlaubt?

            Zitat von Andy 100 Beitrag anzeigen
            Ich kenne Modellflugplätze wo das Nachtfliegen generell kein Problem ist.


            Bei uns steht leider auch drin das nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geflogen werden darf. Wir könnten auch eine Genehmigung vom RP bekommen die brauchen dafür dann eine Unbenklichkeitsbescheinigung von der Gemeinde.



            Zum Thema Nachtflug beim Wildfliegen kann ich nur laut Aussage vom DMFV sagen das alles unter 5Kg also genehmigungsfreier Modellflug kein Problem darstellt.




            Gruß
            Andre
            Hallo Andre,

            Fall 1 ist wohl ne alte AE in der der RP noch keine SS/SR Regelung eingebaut hat. Ist aber dewegen auch nicht unbedingt erlaubt, und welcher ( reiner ) Modellflieger beschäftigt sich schon mit Luftrecht? Aus diesem Grund mutmaße ich mal das eure AE neuer sein bzw. Verlängert worden sein müsste in den letzten 5 Jahren.
            Die wollen von der Gemeinde im Bedarfsfall Nachtflug auch nur wissen ob ihr Jemanden stören könntet, aber wollen umgekehrt wissen von wann bis wann Ihr Nachts fliegt. Weil will einer Nachts VFR bei euch vorbeifliegen bekommt der sehrwohl gesagt das ihr da Modellflug im finsteren betreibt wenn der seinen Flugplan abgibt.


            Der DMFV ist ob seiner hochqualifizierten ßußerungen im Verbandsheft bzgl. einer recht einfachen Thematik aus dem Luftrecht in anderen Foren oben angepinnt. Und das wurde bestimmt nicht gemacht weil es so Toll und Richtig war was da in dem Selbstbeweihräucherungsheftchen stand.
            Deswegen würde ich Aussagen von denen bzgl. Luftrecht und dürf / dürfnet mal mit Wertung null ansehen.

            VG Horst

            P.S. das Meiste was den Modellflug betrifft kann man übrigens ganz genau in den NFLs ( Nachrichten für Luftfahrer ) nachlesen. Haste schon mal vom DMFV gehört das die sowas kennen?

            Kommentar

            • Arjuscha
              Member
              • 02.07.2010
              • 206
              • Roman

              #21
              AW: Nachtflug erlaubt?

              Moin,

              also mein Resume bis dato :

              nach RA JustusL der hier zitiert wurde soll Nachtflug ja erlaubt sein mit der begründung nach :

              § 15a Verbotene Nutzung des Luftraums LuftVO,

              Was gilt für die Nachtzeit? Der Gesetzgeber hat außerhalb des Sichtbereichs definiert, als
              -das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist-.
              Nachtflug ist daher auch okay,


              für mich stellt sich jetzt nur die Frage ob optische Hilfsmittel am Modelheli zulässig sind und wenn ja welche ? Vieleicht ja nur die im Beitrag 13 beschriebenen ?

              Was man nicht alles tun muß um den Versicherungsschutz zu wahren .

              Ich glaube ich werde die Tage mal mit meiner Wing Wing Z84 4s
              (voll Diskobeleuchtet) in der Nacht in den verbeulten Bulli meines Nachbarn brettern vieleicht bekomme ich mit den 400gr Teil ein weitere Beule in den Karren , dieses dann der Versicherung melden und schon weiß man was Recht ist in Deutschland.

              Aber das wär ja vorsätzlch also lasse ich es.
              Interessantes Thema übrigens .


              MfG
              People fly airplanes... pilots fly helicopters.

              Kommentar

              • hartlrobin
                hartlrobin

                #22
                AW: Nachtflug erlaubt?

                Zitat von Arjuscha Beitrag anzeigen
                Moin,

                wenn es denn so ist :

                Beim Heli gelten die gleichen Regeln wie bei einem Flächenflugzeug.

                links=rot
                rechts=grün
                hinten=weiss

                Oben oder unten am Luftfahrzeug ein rotes Rundumlicht
                oder
                oben oder unten ein rotes Blitzlicht.

                Zusätzliche können in der Nähe der roten und grünen Positionslichter noch weisse Blitzlichter angebracht werden.

                Kommt von hier:

                Positionslichter am Heli? - Flightforum.ch
                Die Lichter fungieren in der manntragenden Fliegerei als "anti collision light" für den anderen Flugverkehr. Es ist die Anordnug der Beleuchtung so gewählt, dass die Flugrichtung eindeutig erkannt werden kann. Ich denke mal, beim Modellhelifliegen dürfte im betroffenen Luftraum mit wenig VFR-night-Verkehr zu rechnen sein :-)

                Kommentar

                • LordBernhard
                  Member
                  • 21.11.2010
                  • 600
                  • Bernhard
                  • Ã?50 Heiligenwald, Aero-Club Funkboys e.V. Schiffweiler- seit 1957

                  #23
                  AW: Nachtflug erlaubt?

                  Mit beleuchteten Rotorblättern und Heckrohr, ist die Fluglage eines Helis bei Nacht besser zu erkennen, als vor einem grauen Himmel oder gegen die Sonne.
                  Dadurch ist der Sichtflug gewährleistet.

                  Positionslichter wie in manntragender Luftfahrt an Modellen sind nicht ausreichend.

                  Weil die Aufstiegsgenehmigung vom Verein üblicherweise nicht für nachts gilt, muss eine spezielle Ausnahmeaufstiegsgenehmigung für genau die Zeit des Nachtfluges erteilt werden.

                  Herzliche Grüße
                  Lord Bernhard
                  Beam E4 Advance/ Beam 600E Avantgarde
                  Natürliche Feind des Piloten>Mücke<und umgekehrt

                  Kommentar

                  • Inder-Nett
                    Senior Member
                    • 09.07.2012
                    • 1559
                    • Lutz
                    • Seligenstadt

                    #24
                    AW: Nachtflug erlaubt?

                    Zitat von Arjuscha Beitrag anzeigen
                    ich meine gelesen zu haben das nach der LuftVO als Nacht eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang und eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang gilt , finde es nur Leider nicht mehr .
                    Genau so ist es, d.h. die halbe Stunde nach Sonnenuntergang (=Dämmerung) darf auch noch nach Sichtflug geflogen werden!

                    Ungeachtet dessen können natürlich die jeweiligen ßmter bei der Zulassung von Modellflugplätzen andere Regeln zur Bedingung machen.

                    Zitat von Arjuscha Beitrag anzeigen
                    Aber das Zeitfenster sollte doch eigentlich reichen, wenn es denn so ist.
                    Nicht wirklich, wenn man mit einem effektvoll beleuchteten Modell bei Dunkelheit fliegen möchte, denn die halbe Stunde nach dem "kalendarischen" Sonnenuntergang ist es in der Regel noch hell.
                    Saubere Landungen werden völlig überbewertet...

                    ... besonders von Passagieren!

                    Kommentar

                    • sexyskillz
                      Member
                      • 02.09.2008
                      • 883
                      • Fabian
                      • Rund um Frankfurt

                      #25
                      AW: Nachtflug erlaubt?

                      Ich würd erstmal Sichtflug eines Modells definieren.
                      Denn wenn man ein Modell nicht sieht, braucht mans auch nicht fliegen (lassen).
                      bzw. mit Lichtern sieht mans auch Nachts und dann ist es ansich wieder Sichtflug.

                      Die alternative schon aus mehreren Gründen nicht erlaubte Flugweise wäre Instrumentenflug
                      ohne direkten Sichtkontakt. ( also FPV )
                      TD

                      Kommentar

                      • HP66
                        Member
                        • 04.06.2012
                        • 140
                        • Horst

                        #26
                        AW: Nachtflug erlaubt?

                        Moin zusammen,

                        also mit den Lufträumen Nachts hab ich nochma nachgeschaut und die bleiben wie sie sind. Sorry, hatten wir bei der Theorie nur so angeschnitten und ich habs mit der Hörbereitschaft falsch verstanden. Ist auch Nachts in G nicht erforderlich.

                        Aber der §15a Luftvo schließt Nachtflug mit Modellen ohne Genehmigung aus.
                        Die wesentlichen Sätz sind diese hier:


                        Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten, wenn

                        1. er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt

                        Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist.



                        Also müsste man zunächst definieren was besondere optische Hilfsmittel sind.



                        -Brille: Nö, ist nix Besonderes weil die haben die Betroffenen ja meist immer auf wenn sie durch Gegend laufen.


                        -Fernglas: Ja. weil die Menschliche Sehkraft / Sehstärke zur eindeutigen Erkennung, von was auch immer, nicht mehr genügt.


                        -FPV: Ja, ist ein Hilfsmittel das es mir ermöglicht ein unbemanntes LFZ zu steuern ohne es zu sehen. Deswegen auch zweite Person die das LFZ während des FPV Fluges beobachtet und ggf. eingreifen kann ( L/S Betrieb ) erforderlich.


                        -Positionslichter an LFZ: Ja, ist ein besonderes optisches Hilfsmittel für den VFR Nachtflugbetrieb um die Flugrichtung und Begrenzungen meines LFZ anderen Verkehrsteilnehmern im VFR Betrieb kenntlich zu machen. Beispiel Touringmotorsegler, den darf ich bei Tag ohne Positionslichter fliegen, muss aber für den besonderen Fall das ich noch nach Sunset unterwegs bin die Posl. einschalten.


                        -Beleuchtung am unbemannten LFZ für Nachtflug: Ja, weil ohne dieses besondere optische Hilfsmittel im Dunkeln eine Steuerung des LFZ nicht möglich ist. Beleuchtung ist ja bei Tagflugbetrieb auch nicht erforderlich weil ich das LFZ dann optisch problemlos erfassen und steuern kann. Ausnahme in der Nacht währe Fremdbeleuchtung wie z.B. Straßenlaterne oder Flutlicht, aber dann bräuchte ich ja wieder keine Eigenbeleuchtung am LFZ als optische Hilfe weil ich es ja so sehe und steuern kann.


                        Nachtflugbetrieb mit Modellen wird ja eigentlich auch wegen der besonderen Optik der Beleuchtung am Modell durchgeführt und nicht weil es zwingend erforderlich währe. Bei Manntragenden kann ich Nachts die Posl. ausschalten und flieg trotzdem weiter nur die Anderen sehen mich halt nicht. Wenn ich beim Modell die optische Hilfe der Beleuchtung im Dunkeln im Flug ausschalte sieht die Sache etwas anders aus, weil dann kann ich es mit 90% Sicherheit nicht mehr steuern.

                        Also ist somit die Nachtflugbeleuchtung an unbemannten LFZ als eine besondere optische Hilfe, egal in welcher Gewichtsklasse, anzusehen weil ich Nachts ohne schlicht und einfach die Fluglage nicht erkennen kann um das Gerät steuern zu können.

                        Sorry nochmal wegen dem Luftraumpatzer, aber Nachtflug betrifft mich beim Segelfliegen nicht so sehr wurde halt nur im Rahmen TMG angeschnitten.

                        Gruß Horst

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