die 50m Sicherheitsabstand wurden von der Arbeitsgruppe schon "umgeschrieben" auf ausreichend Sicherheitsabstand um keinen zu gefähdren...
Das im freien Gelände geforderte Einhalten eines Abstandes von 50 m zu nicht dem Piloten
zugehörigen Personen oder Sachen wird durch die vom ßAeC vorgeschlagene Formulierung,
dass durch den Betrieb von Flugmodellen keine Personen oder Sachen gefährdet werden dürfen,
ersetzt.

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