Gewichtslimit Wildflieger

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  • BugBear
    BugBear

    #166
    AW: Gewichtslimit Wildflieger

    Hallo,

    @ Matthias
    in unserem Bereich wird keine Personenbezogene Aufstiegsgenehmigung ausgestellt. Deshalb bleibt es bei den 5 kg. Und soweit ich das mitbekommen habe wohl auch nur für Modelle mit E-Antrieben. Aber vielleicht meldet sich dazu noch wer.

    @ Riede
    Wenn du auf keinem Zugelassenen Modellflugplatz fliegst und keine für dich ausgestellte Personenbezogene Aufstiegsgenehmigung hast sind immer die 5 kg Abfluggewicht die Grenze in Deutschland.


    Gruß Volker

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    • Riede
      Member
      • 07.07.2012
      • 537
      • Ralf
      • Wedel bei Hamburg MFG-Heist

      #167
      AW: Gewichtslimit Wildflieger

      Zitat von Juky Beitrag anzeigen
      Der Tower kann Dir diese Genehmigung nicht ausstellen- aber eine solche Genehmigung für Wildflieger oder auch für Vereine kann beinhalten, daß
      der Flugbetrieb beim Tower an- und abgemeldet werden muß.
      Und natürlich kann der Tower trotz Genehmigung den Flugbetrieb untersagen.
      Der Verein musste in Flugbetrieb auch immer Genehmigung einholen. Werde aber lieber unter 5 Kg bleiben ist nicht so Kompliziert. Danke!!
      SuperRiede - YouTube

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      • BugBear
        BugBear

        #168
        AW: Gewichtslimit Wildflieger

        Zitat von Riede Beitrag anzeigen
        Der Verein musste in Flugbetrieb auch immer Genehmigung einholen. Werde aber lieber unter 5 Kg bleiben ist nicht so Kompliziert. Danke!!
        Hallo,

        ja das ist so wenn man in der "Nähe" fliegt von einem Flugplatz für die manntragenden Flugzeuge.

        Gruß Volker

        Kommentar

        • Riede
          Member
          • 07.07.2012
          • 537
          • Ralf
          • Wedel bei Hamburg MFG-Heist

          #169
          AW: Gewichtslimit Wildflieger

          Auf der Webseite von LSV hat sich das ein bisschen anders gelesen mit den Gewicht . Was den in den Versicherungsbedingungen wiederlegt wurde.
          SuperRiede - YouTube

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          • Kannix
            Kannix

            #170
            AW: Gewichtslimit Wildflieger

            Zitat von Moebius Beitrag anzeigen
            Könnte man zusammenfassend sagen: die gesetzlichen 5kg sind Fakt, eine Abweichung durch Meßtoleranzen handelsüblicher Waagen und damit eine mögliche minimale ßberschreitung des Limits ist allerdings nicht auszuschließen?
            Welche Toleranzen sind akzeptabel? 5, 10, 50gr?

            , micha
            Ich erläutere mal eben an einem Beispiel die Praxis im streng regulierten Pharmabereich:

            Fall 1:
            Eine Formulierung zur Anwendung am Menschen darf gemäß Spezifikation "nicht mehr als 0,2 mg" einer toxischen Verunreinigung beinhalten. Das Analysenergebnis lautet 0,24 mg. Das Ergebnis wird gerundet auf dem Analysenzertifikat mit "kleiner gleich 0,2 mg" reportet. Die Formulierung entspricht der Spezifikation und darf verabreicht werden.

            Fall 2:
            Die Spezifikation lautet "nicht mehr als 0,20 mg". Das Analysenergebnis lautet 0,24 mg. Die Formulierung entspricht nicht der Spezifikation.

            Mathematisch sind 5 kg und 5000 g dasselbe, messtechnisch jedoch überhaupt nicht. Aber vor Gericht und auf hoher See...

            Gruß
            Rolf

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            • maha
              Member
              • 07.07.2006
              • 495
              • maik

              #171
              AW: Gewichtslimit Wildflieger

              Wie man hier lesen kann ,hat jeder seine Meinung und kann sie auch plausibel begründen.

              Ich frage mich nur : wenn das Gewichtslimit so relevant ist ,wieso erweitern dann 3 Bundesländer, jedem Antragsteller für jede dort befindliche ßrtlichkeit, das Gewichtslimit auf 25kg ? Bei dem Rest der Republik ist das völlig unmöglich.
              Ich finde, die Dachverbände sollten sich mal für einheitliche Regeln einsetzen.

              Kommentar

              • tasse
                Senior Member
                • 12.09.2011
                • 6061
                • Tassilo

                #172
                AW: Gewichtslimit Wildflieger

                Edit by Mod:
                Vorhergehende OT-Beiträge gelöscht, dieses OT daher auch editiert.
                Bitte bleibt OnT!
                Kurt
                Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 28.03.2013, 05:59.

                Kommentar

                • mbarch
                  Member
                  • 24.02.2012
                  • 258
                  • Matthias
                  • Köln

                  #173
                  AW: Gewichtslimit Wildflieger

                  Zur Frage des Versicherungsschutzes hat doch JustusL umfassend geschrieben.
                  (Da sollte man sich erst Sorgen machen, wenn das ßbergewicht kausal für den Schaden verantwortlich ist... oder vielleicht noch, wenn es die Höhe des Schadns maßgeblich beeinflusst. Wenn ich mich recht erinnere, ist es sogar der Passus "soweit alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden" nicht so streng zu nehmen, da die Verletzung geltender Bestimmungen, hier das Fehlen einer Aufstiegserlaubnis bei mehr als 5kg Abfluggewicht, normalerweise auch nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Schaden steht... Top Ten des Versicherungsrechts)

                  Wie es mit dem Luftfahrtrecht und eventuellen Bußgeldern aussieht... kA.
                  Ich glaube nicht, dass es da vorgeschriebene Toleranzen gibt, wie bei Geschwindigkeitsmessungen, bzw. -ßbertretungen im Straßenverkehr.
                  Das heißt schlimmstenfalls ist man auf das Wohlwollen eines Richters angewiesen, ob nun 500g (10%) ßbergewicht ein Bußgeld rechtfertigen, oder doch schon 50g (1%).

                  Das Beispiel mit der Bauanleitung hier im Thread war schon gut. Warum ist es so schwer sich einfach an eine Bestimmung zu halten?
                  Und diejenigen, für die Modellbau mehr als das Aufbauen eines Bausatzes ist, sollten es als Herausforderung an die "Bastlerehre" sehen, auch mit einem größeren Heli unter 5kg zu bleiben.
                  Ist es nicht besser einfach die technischen Grenzen der Gewichtseinsparung auszuloten, anstatt der rechtlichen Grenzen?
                  Und wenn man trotz aller Bemühungen nicht unter 5kg kommt, ist es halt so (notfalls muss man sich eben um eine Genehmigung bemühen).

                  Ich für meinen Teil würde zumindest fürs Wildfliegen die 5kg einfach nicht überschreiten.

                  T-Rex 450 Sport V2 DFC / mQX // DX6i

                  Kommentar

                  • BugBear
                    BugBear

                    #174
                    AW: Gewichtslimit Wildflieger

                    Zitat von maha Beitrag anzeigen
                    Wie man hier lesen kann ,hat jeder seine Meinung und kann sie auch plausibel begründen.

                    Ich frage mich nur : wenn das Gewichtslimit so relevant ist ,wieso erweitern dann 3 Bundesländer, jedem Antragsteller für jede dort befindliche ßrtlichkeit, das Gewichtslimit auf 25kg ? Bei dem Rest der Republik ist das völlig unmöglich.
                    Ich finde, die Dachverbände sollten sich mal für einheitliche Regeln einsetzen.
                    Hallo,

                    ja wirklich eine gute Frage.
                    Aber was hast du denn schon dafür getan?
                    Mal Kontakt mit dem Gebietsbeauftragten aus deinem Bereich aufgenommen?

                    Gruß Volker

                    Kommentar

                    • Michael Vogler
                      RC-Heli TEAM
                      • 24.05.2006
                      • 4678
                      • Michael
                      • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                      #175
                      AW: Gewichtslimit Wildflieger

                      wieso erweitern dann 3 Bundesländer, jedem Antragsteller für jede dort befindliche ßrtlichkeit, das Gewichtslimit auf 25kg ?
                      Hallo Maik,

                      was sind das für 3 Bundesländer, ich weiß nur von Südbayern ?

                      Kommentar

                      • GuidoM
                        Senior Member
                        • 07.05.2010
                        • 1516
                        • Guido
                        • Solingen

                        #176
                        AW: Gewichtslimit Wildflieger

                        Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
                        was sind das für 3 Bundesländer, ich weiß nur von Südbayern ?
                        Oh, und ich wusste nicht mal, dass das ein Bundesland ist...

                        Kommentar

                        • Michael Vogler
                          RC-Heli TEAM
                          • 24.05.2006
                          • 4678
                          • Michael
                          • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                          #177
                          AW: Gewichtslimit Wildflieger

                          was sind das für 3 Bundesländer, ich weiß nur von Südbayern ?
                          Eben, darum frage ich ja nach

                          Kommentar

                          • goemichel
                            Senior Member
                            • 11.01.2012
                            • 4180
                            • Michael
                            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                            #178
                            AW: Gewichtslimit Wildflieger

                            Zitat von maha Beitrag anzeigen
                            wenn das Gewichtslimit so relevant ist ,wieso erweitern dann 3 Bundesländer, jedem Antragsteller für jede dort befindliche ßrtlichkeit, das Gewichtslimit auf 25kg ? Bei dem Rest der Republik ist das völlig unmöglich.
                            Mal abgesehen von der Frage nach den Bundesländern:
                            weil eine personenbezogene Aufstiegsgenehmigung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 a) LuftVO) nur für diese Modelle (also größer 5 und kleiner 25kg) nötig und möglich ist.

                            ßber 25kg brauchts eine Musterzulassung des Luftfahrzeugs (§ 1 LuftVZO) und einer zusätzlichen Ausnahmegenehmigung (§ 15a LuftVO)...
                            Zuletzt geändert von goemichel; 28.03.2013, 11:06. Grund: §§ ergänzt

                            Kommentar

                            • Muki19
                              Senior Member
                              • 06.08.2008
                              • 2579
                              • Matthias
                              • Hamburg

                              #179
                              AW: Gewichtslimit Wildflieger

                              wie verhält sich das eigendlich bei verbrenner, wenn man z.b. mit 2/3 vollem tank unter 5kg ist und wenn man mit rand vollem tank drüber ist*

                              gibt es da eine regelung? andere nehmen "kleinere" akkus um leichter zuwerden und andrerseits kann man auch weniger tanken.
                              Radikal G20FBL
                              800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                              MZ-24 Pro

                              Kommentar

                              • goemichel
                                Senior Member
                                • 11.01.2012
                                • 4180
                                • Michael
                                • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                                #180
                                AW: Gewichtslimit Wildflieger

                                Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
                                wie verhält sich das eigendlich bei verbrenner, wenn man z.b. mit 2/3 vollem tank unter 5kg ist und wenn man mit rand vollem tank drüber ist*
                                Stichwort ist Gesamtmasse.
                                Ist (imho) dem "zulässigen Gesamtgewicht" in der StVO gleichzusetzen ...
                                (weil: niemand würde dir glauben, dass du mit nur halbvollem Tank losgeflogen bist... )

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