Hallo,
@ Matthias
in unserem Bereich wird keine Personenbezogene Aufstiegsgenehmigung ausgestellt. Deshalb bleibt es bei den 5 kg. Und soweit ich das mitbekommen habe wohl auch nur für Modelle mit E-Antrieben. Aber vielleicht meldet sich dazu noch wer.
@ Riede
Wenn du auf keinem Zugelassenen Modellflugplatz fliegst und keine für dich ausgestellte Personenbezogene Aufstiegsgenehmigung hast sind immer die 5 kg Abfluggewicht die Grenze in Deutschland.
Gruß Volker
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