Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

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  • Aluron
    Aluron

    #16
    AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

    Zitat von Panama Beitrag anzeigen
    Dann würde ich mich da auch nicht vertreiben lassen. Das Recht ist auf Deiner Seite.

    Du wirst an jedem Platz irgendeinen finden den etwas stört.
    Sehe ich genauso! Lass Dich da nicht belabern!

    Zitat von Taumel S.
    Irgendwie ein Widerspruch in sich. So zu fliegen, dass in fremden Häusern die Alarmanlagen losgehen, und das "bei gesundem Menschenverstand"?

    Aber der Aspekt mit den gestörten Schweinen ist mir zugegeben auch neu.
    Sorry für OT, aber:

    Du solltest alles lesen,

    Stell Dich mal bei einem Flugfeld 1 bis 2 km weiter wech, wiviel hörst Du dann noch vom Rotorgeräusch eines Helis der nicht in deine Richtung geflogen wird?
    Zuletzt geändert von Gast; 08.07.2013, 11:37.

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    • Black-Shark
      Senior Member
      • 18.04.2012
      • 1628
      • Jens
      • Vienenburg am Nord - Harz

      #17
      AW: Rechtliches Problem

      Zitat von der.stefan Beitrag anzeigen
      Sorry, aber da irrst Du. Dein Nachbar kann von Montag bis Samstag ab morgens 7 Uhr bis 20 Uhr abends kreissägen, um z.B. sein Holz für den Kamin kleinzusägen. Oder seine Hecke schneiden. Oder seinen Rasen mähen, vertikultieren, rasenkantenbeschneiden. Oder seine Hauswände von innen und aussen mit der Hilti perforieren. Und Du machts nichts dagegen, solange er keinem Gewerbe damit nachgeht, ausser er ist ein bestellter und bezahlter Handwerker oder Gärtner, der bei Dir nebenan Aufträge des Eigentümers erledigt. Bis 21 Uhr darf er sogar z.B. mit Elektromähern mähen. Denn 20 Uhr gilt nur für verbrennerbetriebene Geräte. Er braucht auch keine "Mittagsruhe" einzuhalten, denn die gibt es gar nicht!

      Habe ich alles schon mit permanent kreissägenden oder mittags mähenden (bei Kleinstkindern im Haus macht das enorm Spaß...) Nachbarn und anwesenden Handwerksfirmen durchexerziert - keine Chance. Deswegen lasse ich in der Zeit auch ohne Skrupel meinen 550er im Garten an und teste, wenn mir danach ist. Und wenn 20m hinter mir und meinem Acker, wo ich fliege, die Wohnbebauung wäre - Pech gehabt, solange ich keinen Verbrenner einsetze.

      Ob man es hart auf hart provozieren muss mit dem Heli, ist eine andere Frage. Aber rein rechtlich ist die Welt nicht so wolkenkuckucksrosa-leise-in-Watte, wie manche glauben.
      Da irrst Du aber gewaltig oder Der Richter im letzten Verfahren hatte weniger Ahnung als Du! Informiere Dich erst mal RICHTIG bevor Du so einen "Müll" schreibst!

      mCPx V² / Blade 450 Hughes 500E / Align 500 Super Cobra / Align 550 DFC Pro

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      • garth
        Senior Member
        • 17.11.2009
        • 2631
        • Helmut
        • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

        #18
        AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

        Mein Jäger hat es auch u.A. mit Anzeige drohung wg. Ruhestörung versucht. Verlief im Sande.

        Ich bin allerdigs auch weiter weg von der Bebauung.
        Hast schon mal einfach bei der Polizei nachgefragt ab wann die einschreiten würden und was sie für zumutbar errachten.

        Letztlich kommts auf die Jungs an, was sie machen wenn sie denn kommen.
        Das kann auch auf eine intensive "Belehrung" des Gestörten rauslaufen.

        ( ... Sie können nicht wegen jedem Scheiss der si eStört diePolizei rufen !)

        Ich bin auch der Meinung daß du zu normalen Rasenmähzeiten fliegen darfst.

        Wenn du auf einem öffentlichen Weg stehst brauchst du keine Genemigung und bekommst auch keine weil du ja keine brauchst.

        Zitat von Taumel S.
        Aber der Aspekt mit den gestörten Schweinen ist mir zugegeben auch neu.
        Gestörte Schweine haben wir hier leider immer wieder. Bei euch heißen die glaub ich : PIEFKE's

        Und , was FlapFlap in Beitrag #9 geschreiben hat ist auch wichtig, so ähnlich hab ich es mit meinem Jäger auch gemacht.

        Grob Zitiert : "Wenn du mir hier das Leben weiter schwer machst, macht dir die Jagd hier keinen Spass mehr, da kannst dich drauf verlassen."

        Kopf hoch, nicht in die Defensive drängen lassen.
        Zuletzt geändert von garth; 08.07.2013, 11:58.
        Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

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        • goemichel
          Senior Member
          • 11.01.2012
          • 4180
          • Michael
          • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

          #19
          AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

          Zitat von meisch.sebastian Beitrag anzeigen
          Gibt es eine Verordnung im Kreis Erfurt wann ich mit meinem Modellfluggerät fliegen darf?
          Sprich wann ich -Lärm- machen darf und wann nicht?
          Nein, eine auf das Gebiet der Stadt Erfurt bezogene solche Regelung gibt es nicht. Da das Land Thüringen keine eigenen Lärmschutzregelungen hat und unsere Hubis nicht unter die Lärmschutzvorschriften des Bundes-Immssionsschutzgesetzes fallen (18. und 32. BImschV), bleibt als letztes die von FlapFlap007 genannte Vorschrift (§ 29b LuftVG) sowie § 1 Absatz 2 LuftVO (nicht mehr Lärm als nötig...) übrig. Und der allgemeine Schutz der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) sowie irgendwelche Feiertags-Schutzgesetze...

          Wie weit muss ich mich außerhalb von Wohngebäuden aufhalten?
          Du meinst wohl Wohngebiete...? Mit deinem 600er bist du an dem angegebenen Standort vielleicht ein bisschen arg nah an der Wohnbebauung (Erfurter Tor, Am Berg). Willst du auf Nummer Sicher gehen, solltes du einen Mindestabstand (von jeglicher Bebauung) von ca. 300 Metern einhalten, siehe: Der Deutsche Modellflieger Verband ist die größte Interessenvertretung für Modellflugsportler in Europa -> gesetzliche Vorschriften/Abstandstabellen.

          Mit was ist zu rechnen, sollte es zu einer Anzeige kommen
          Schwer zu sagen. Ordnungswidrigkeiten nach dem Luftverkehrsgesetz/der Luftverkehrsordnung können mit einer Geldbuße in Höhe von 5 bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

          Kommentar

          • DerMitDenZweiLinkenHänden
            RC-Heli TEAM
            • 09.12.2004
            • 12087
            • Kurt
            • Hinterbrühl/Wien

            #20
            AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

            Leute, es geht hier nicht um Befindlichkeiten, Höflichkeiten oder sonstige Verhaltensweisen.
            Solche Laberfreds mit "Wenn mir der Jäger/Nachbar/Passant so kommt dann komme ich ihm so" hatten wir zur Genüge, das kann man auch mit der Suche finden.
            Bleibt bei den facts.

            Danke!

            Kurt
            Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

            Kommentar

            • rc2013
              Member
              • 14.01.2013
              • 869
              • Thomas
              • outdoor

              #21
              AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

              Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
              Du meinst wohl Wohngebiete...? Mit deinem 600er bist du an dem angegebenen Standort vielleicht ein bisschen arg nah an der Wohnbebauung (Erfurter Tor, Am Berg). Willst du auf Nummer Sicher gehen, solltes du einen Mindestabstand (von jeglicher Bebauung) von ca. 300 Metern einhalten, siehe: Der Deutsche Modellflieger Verband ist die größte Interessenvertretung für Modellflugsportler in Europa -> gesetzliche Vorschriften/Abstandstabellen.
              Du weißt schon, das sich das auf:
              "Aufstieg von Flugmodellen mit Kolbenmotor(en) während der gesamten Tagzeit (Werktage: 06.00-22.00 Uhr, Sonn- und Feiertage: 07.00-22.00 Uhr)"
              bezieht. Er fliegt aber elektrisch, da gibt es erst gar keine Tabelle zu.

              Ich würde da weiterfliegen, ist von einem Privatgrundstück aus, ausserhalb von irgendwelchen theoretischen Ruhezeiten und in einem Gewerbe bzw. mind Mischgebiet. Nicht täglich und nicht stundenlang. Nichts gegen das Ruhebedürfnis Einzelner, aber nicht jeder Meckerei muß man auch nachkommen. Manche stöbern Dich noch auf dem Mond auf um sich gestört zu fühlen ;-)

              Allerdings würde ich zusehen, das, wenn Du es nicht schriftlich haben solltest, der Vermieter seine Erlaubnis vor einem Zeugen wiederholt.
              Gruß
              Thomas

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              • goemichel
                Senior Member
                • 11.01.2012
                • 4180
                • Michael
                • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                #22
                AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                Zitat von rc2013 Beitrag anzeigen
                Du weißt schon, das sich das auf:
                "Aufstieg von Flugmodellen mit Kolbenmotor(en) während der gesamten Tagzeit (Werktage: 06.00-22.00 Uhr, Sonn- und Feiertage: 07.00-22.00 Uhr)"
                bezieht. Er fliegt aber elektrisch, da gibt es erst gar keine Tabelle zu.
                Richtig. Deshalb habe ich ja auch geschrieben
                Willst du auf Nummer Sicher gehen,
                denn wenn schon Motor-/Turbinengetriebene Flugmodelle mit einem Mindestabstand von 300m auskommen, sollte der E-Heli das erst recht.

                Kommentar

                • Blaichi
                  Senior Member
                  • 19.01.2013
                  • 2223
                  • Steffen
                  • Nordschwarzwald

                  #23
                  AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                  OT gelöscht.
                  Kurt
                  Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 08.07.2013, 14:05.

                  Kommentar

                  • Uwe Caspart
                    Senior Member
                    • 19.08.2005
                    • 7418
                    • uwe
                    • EDDS / Goldboden

                    #24
                    AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                    Zitat von Aluron Beitrag anzeigen
                    Stell Dich mal bei einem Flugfeld 1 bis 2 km weiter wech, wiviel hörst Du dann noch vom Rotorgeräusch eines Helis der nicht in deine Richtung geflogen wird?
                    Das kommt ganz auf die Topografie an.
                    Leute, welche sich massiv wegen Lärm (auf ihrem Balkon) bei mir beschwert haben, waren sehr erstaunt, wie leise meine Helis sind, wenn sie direkt neben mir stehen.
                    Umgekehrt war ich selbst sehr erstaunt, wie laut sich meine Helis in ca. 1,5km Abstand anhören. Das hätte mich auch beim gemütlichen Feierabendbier auf dem Balkon gestört.

                    Solche Beschwerden kann man leicht mit geeignetem Flugstil sprich Vermeidung von unnötigem Blattschlagen umgehen

                    Wenn die Leuts erkennen, dass man auf ihre Beschwerden reagiert (bewußt leise Fliegen, nicht gerade dann fliegen, wenn die Anzahl anzunehmender Balkonier hoch ist usw.), bleiben die Beschwerden danach meistens aus.
                    Gibt aber auch Zeitgenossen, die beschweren sich über jeden Furz, da sag ich mir dann auch: Geht´s noch? und fliege weiter.

                    Zum Rechtlichen: Ruft jemand bei der Polizei an und beschwert sich wg. Lärm, müssen diese der Beschwerde zunächst mal nachgehen.
                    Tja, die checken dann, ob das, was du da machst erst mal grundsätzlich legal ist, und dann liegt es am Polizisten, ob er DICH weiterfliegen lässt, oder sich für die Ruhe des Beschwerenden entscheidet.
                    Diese Entscheidung musst DU zunächst mal akzeptieren (wenn sie gegen dich ausfällt).
                    Mal geht´s für dich aus, mal für den/die Beschwerenden.
                    So kann das einen ganzen Sommer lang gehen und du bist genervt, der/die Beschwerenden sind genervt und die Polizeibeamten sind genervt.
                    Ich hab inzwischen die Polizei auf meiner Seite, da ich mich -siehe oben- immer kooperativ / einsichtig gezeigt habe und die Polizisten echte und "über-Furz-Beschwerden" trennen.
                    Kontronik. Simply the best.

                    Kommentar

                    • andre77
                      Senior Member
                      • 30.01.2012
                      • 3435
                      • Andre
                      • Taunus +

                      #25
                      AW: Rechtliches Problem

                      Zitat von Black-Shark Beitrag anzeigen
                      Da irrst Du aber gewaltig oder Der Richter im letzten Verfahren hatte weniger Ahnung als Du! Informiere Dich erst mal RICHTIG bevor Du so einen "Müll" schreibst!
                      Hallo,

                      bitte erkläre doch mal für die Unwissenden wie mich WAS daran falsch ist. Das geschriebene und von Dir verneinte entspricht nämlich auch ungefähr meinem Laien-Verständnis der 'Lärm-Thematik'.

                      Viele Grüsse

                      Andre
                      If you can't explain it simply, you don't understand it well enough

                      Kommentar

                      • BugBear
                        BugBear

                        #26
                        AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                        Hallo Sebastian,

                        ich gehe davon aus das du keine Strafe befürchten musst wenn du dort weiterfliegst. Aber was Uwe dir geschrieben hat ist auch meine Meinung.

                        "So kann das einen ganzen Sommer lang gehen und du bist genervt, der/die Beschwerenden sind genervt und die Polizeibeamten sind genervt.
                        Ich hab inzwischen die Polizei auf meiner Seite, da ich mich -siehe oben- immer kooperativ / einsichtig gezeigt habe und die Polizisten echte und "über-Furz-Beschwerden" trennen."

                        Und wenn nun "Einer" die Lärm/ Abstandstabelle (normalerweise nicht gültig für E-Antrieb) auf dich anwenden würde (als Grundlage/ Richtwert) so ist bei dir schonmal der Mindestabstand von 325 Meter zum Mischgebiet nicht gegeben. Du kommst gerade mal auf die Hälfte des Wertes. Dann ist es auch egal das dein T-Rex 600 den maximal zulässigen Emissionspegel LAeq 65 db(A) gerade so nicht überschreiten wird. Das wäre vielleicht ein Ansatzpunkt gegen dich. Aber rund um den Ort ist so viel Grünfläche da findet sich doch bestimmt ein besseres Plätzchen. Ich möchte Modellfliegen und mich nicht mit Anwohnern oder anderen Personen rumärgern.

                        Gruß Volker

                        Kommentar

                        • garth
                          Senior Member
                          • 17.11.2009
                          • 2631
                          • Helmut
                          • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                          #27
                          AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                          Zitat von Uwe Caspart Beitrag anzeigen
                          bist genervt, der/die Beschwerenden sind genervt und die Polizeibeamten sind genervt
                          Uwe hat soweit recht, ( aus meiner Sicht)

                          Was du tun kannst, pro aktiv ( ich habs so bei meiner Gemeinde getan nach der Beschwere über den irrsinnigen Lärm)

                          Ich bin hingefahren und hab in deren Hof den Heli ( 450er) geschwebt. Die vom Gemeinderat anwesenden Personen nebst Bürgermeister hab ich aus "Sicherheitsgründen" an der Hofausfahrt postiert, direkt dahinter die Strasse.

                          Jedes Auto das in der Tempo 30 Zone vorbeifuhr hat den Heli akustisch weg gedrückt. Thema Lärm war somit final erledigt.

                          Tip daher : Sobald einer bei der Polizei anruft mach den Vorschlag dort vorbei zu fahren. Dann sollen die den Lärm aus einigen 10m Entfernung "prüfen" und entscheiden ob eine unzulässige Belästigung bei einer Entfernung von einigen 100m noch vorstellbar erscheint.
                          Zu95% hast du dann gewonnen.

                          Bei der Polizei vorbei zu fahren war für mich nicht nötig. Der zuständige Sachbearbeiter ist Sachkundig und hat eine akustische Belästigung durch einen E-Heli auf freiem Feld für unsinnig erklärt.

                          Denn : Es hat KEINER einen Anspruch auf Lärmfreiheit, nur darauf daß unnötiger Lärm vermieden wird, bzw. Sperrzeiten eingehalten werden.
                          Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

                          Kommentar

                          • K e v
                            Member
                            • 16.08.2009
                            • 154
                            • Paul

                            #28
                            AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                            Hi,

                            ich fliege auch in Erfurt und Umgebung des öfteren Wild aber östlkich von Erfurt. Also Richtung Haarberg oder Linderbach dahinten in die Richtung raus. Ich glaub wir zwei hatten auch schonmal Kontakt.

                            Also ich kann dir nur raten, geh doch nach Alperstedt. Da oben ist ein Verein. LSC Erfurt heißt der glaube ich. Ich kenne dien Vorsitzenden den Sven Thomas. Der fliegt dort Logo 800, TDR etc und es gibt auch sonst noch mehrere Helipiloten. Von denen kann man auch immer noch was lernen. Vereinsleben soll dort leider nicht so gut und ausgeprägt sein. Aber der Verein in Sömmerda wäre auch noch in deiner Reichweite als Option

                            Wenn ich mir deinen Flugplatz in Maps so anschaue frage ich mich um ehrlich sein aber warum du nicht einfach den Feldweg noch 500m Richtung Osten läufst und die dort an die Kreuzung stellst. Da sollte der Lärm kein Problem mehr sein, du hättest freies Flugfeld in alle Richtungen und ein paar weniger Passanten wären es watscheinlich auch noch.
                            Ich hab so die Erfahrung gemacht das wenn du dich da einmal mit einen Anwohner angelegt hast du dort, auch wenn du im Recht sein solltest, nie mehr richtig glücklich und entspannt fliegen kannst.

                            Gruß Kevin

                            Kommentar

                            • Benny77
                              Senior Member
                              • 04.04.2012
                              • 1543
                              • Benjamin
                              • Althengstett

                              #29
                              AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                              Zitat von K e v Beitrag anzeigen
                              Wenn ich mir deinen Flugplatz in Maps so anschaue frage ich mich um ehrlich sein aber warum du nicht einfach den Feldweg noch 500m Richtung Osten läufst und die dort an die Kreuzung stellst. Da sollte der Lärm kein Problem mehr sein, du hättest freies Flugfeld in alle Richtungen und ein paar weniger Passanten wären es watscheinlich auch noch.
                              Ich hab so die Erfahrung gemacht das wenn du dich da einmal mit einen Anwohner angelegt hast du dort, auch wenn du im Recht sein solltest, nie mehr richtig glücklich und entspannt fliegen kannst.
                              Sehe ich eigentlich auch so. So viel freie Fläche hätte ich auch gerne...
                              [FONT="Verdana"]Gruß Benny[/FONT]

                              LOGO 550SE V2, T-REX 470LM + Spirit + Graupner MZ24; XK K110

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                              • Tobi Gräf
                                Senior Member
                                • 22.11.2009
                                • 1372
                                • Tobias
                                • von der Schule

                                #30
                                AW: Rechtliche Frage: Lärmerregung beim Wildfliegen

                                @meisch.sebastian

                                Gut das du versuchst Klarheit in die ganze Sache zu bringen. Aber Grundsätzlich wundert mich dein Vorgehen. Geh doch als allererstes zur Gemeindeverwaltung (oder schau bei dieser im Internet) und frag mal nach , ob es gemeindliche Ruhezeiten gibt die einzuhalten sind (wir haben hier so etwas, explizit geregelt für viele Tätigkeiten).
                                Alles andere ist ein Ratespiel. Manche Gemeinden untersagen übrigens auch Modellflug.
                                Wenn das alles geklärt bist hälst du dich an die ganzen , uns betreffenden Luftfahrtgesetzt und Verordnungen und gut.
                                Die Frage ob das Fliegen, an genau dieser Stelle Ruhestörung darstellt, kann dir hier vermutlich niemand wirklich beantworten, und selbst wenn, so ist diese Antwort eigentlich nichts wert.
                                Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Leute auf den Gemeinden, genau so wie die meißten Polizisten/innen sehr nett sind, und wenn man normal redet kommt man hinter jede Info.
                                Hier muß ich Uwe Caspart recht geben, wie man in den Wald hereinruft.....
                                Also, lieber Sebastian, ab zur Gemeinde
                                Solltest du rechtliche Fragen haben und bist DMFV Mitglied, so ruf doch einfach deren Justitiar an , als Mitglied bekommst du Auskunft.
                                Zuletzt geändert von Tobi Gräf; 14.07.2013, 16:02.
                                Wenn man stirbt merkt man das selber gar nicht, man ist einfach tot, traurig ist es nur für die Anderen.
                                Wenn man dumm ist verhält es sich ganz ähnlich...

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